Der Bundesverband der Zeitungsverleger ist auch auf Twitter vertreten. Und bringt dort gleich einen neuen Aspekt in die Debatte um ein geplantes Leistungsschutzrecht für Presseverleger, den wir so bisher noch nicht zitierfähig gesehen haben: Die Arbeit von Suchmaschinen ist mit Ladendiebstahl zu vergleichen! Wieso sind wir darauf nicht schon früher gekommen?

Digitale Vergleiche mit der realen Welt sind ja meist etwas daneben, aber meint dann der BDZV im Umkehrschluss, dass man Ladendiebstahl durch eine Pauschale legalisieren sollte?
Unklar ist momentan, ob Twitter auch von einem wie immer ausgestalteten Leistungsschutzrecht betroffen sein wird und den BDZV dann sperrt.
Update: Gut, dass ich einen Screenshot gemacht habe. Die Tweets wurden natürlich gelöscht als man offensichtlich merkte, welchen Unsinn man da gewtittert hatte.