T‑Mobile UK hat sich entschieden, bei allen Tarifen das maximale Datenvolumen auf 500MB zu beschränken – und zwar unabhängig vom monatlichen Preis und auch für laufende Verträge. Der teuerste Vertrag beinhaltete bisher 3GB und wird wie alle anderen mit Beginn des nächsten Monat gekürzt. Die Ankündigung liest sich ziemlich zickig und belehrend:
Browsing means looking at websites and checking email, but not watching videos, downloading files or playing games. We’ve got a fair use policy but ours means that you’ll always be able to browse the internet, it’s only when you go over the fair use amount that you won’t be able to download, stream and watch video clips.
Interessant: T‑Mobile hält die Bedingungen seiner eigenen AGBs nicht ein, und kündigt die Änderung mit weniger als 30 Tagen Vorlauf an und öffnet somit Widersprüchen der Kunden Tor und Tür. Während Verbraucheranwälte sich einig sind, dass dies zur Sonderkündigung berechtigt, ist unklar, ob die Kunden dann auch das subventionierte Smartphone behalten dürfen. T‑Mobile kündigte an, bald weitere Erläuterungen folgen zu lassen. Vermutlich wird diesmal ein PR-Team damit betraut werden, das die Pressemitteilung nicht mit
if you want to download, stream and watch video clips, save that stuff for your home broadband.
enden lässt. In der Tat sind die Worte klar gewählt: „Browsen ist Webseiten und Emails lesen. Für alles andere gibt es zu Hause Breitband.“ In den USA beliebte Streaming-Anbieter wie Spotify oder die BBC werden also von T‑Mobile de facto ausgeschlossen. Ein Sprecher gab bekannt, dass der durchschnittliche Nutzer nur 200MB nutzt, und die Begrenzung auf 500MB daher immer noch keine Einschränkung darstellen würde – aber was will er uns damit sagen? [Update]: Das angekündigte Statement ist veröffentlicht worden. T‑Mobile rudert zurück und lässt die neue Regelung nur für Neukunden gelten. Das begegnet den Einwänden der Verbraucherschützer, jedoch nicht dem Image-Schaden, der in den letzten Tagen entstanden ist. (Danke, Felix) [/Update]
Das Stichwort Netzneutralität ist bei dieser Debatte nicht weit entfernt, auch wenn T‑Mobile ja nur angibt, das Volumen zu begrenzen. Man kann also zukünftig – völlig netzneutral – auch noch Videos gucken – aber eben nur 500MB.
Die für das Brechen netzneutraler Prinzipien notwendige Sprachregelung, die „solchen“ von „solchem“ Inhalt unterscheidet, kommt aber wohl kaum zufällig zum Einsatz.
Anders sieht es bei Vodafone UK aus, dort gab eine (unbedarfte?) Hotline-Mitarbeiterin gegenüber Monica Horten freimütig Auskunft über die zum Einsatz kommende Deep Packet Inspection aus dem Hause BlueCoat. K9 scheint die angewandte Lösung zu sein, und ist Teil von PacketShaper, einer Kontroll‑, Überwachungs- und Shaping-Lösung. Die wird von BlueCoat beworben mit
Das Überwachungsmodul des PacketShaper’s gibt Aufschluss über alle Netzanwendungen, und ermöglicht so eine einfache Identifizierung und Messung aller Datenverkehrstypen. […]
Prüfen Sie den Auslastungsgrad und die Performance Ihres Netzwerks und dessen Datenverkehrstypen, wie geschäftskritische, private und nicht gestattete Anwendungen, anhand von links, Nutzern und Anwendungen. […]
Ähnlich wie bei T‑Mobile wird die Beeinträchtigung und Überwachung der Nutzer natürlich als Feature beworben: content controls („Inhaltskontrolle“) sind als Extra-Service per Standard aktiviert. Und, wie es das EU-Gesetz vorschreibt, werden die Nutzer auch darüber informiert. Irgendwo im Internet. Immerhin: Man kann die content controls abbestellen. BlueCoat ist übrigens ein kalifornisches Unternehmen, und verwaltet auch die Kategorisierung der Seiten in ‚gut’ und ‚böse’. Nach welchen (christlichen?) Maßstäben das geschieht, ist natürlich nicht nachvollziehbar. So kommen dann die bekannten Fälle zustande, dass der CCC als Terrorismus geblockt wird.
[Update] Content Controls gibt es auch bei T‑Mobile UK per default. Wer findet weitere „transparente Ankündigungen“? [/Update]
Monika Horten, die über den Vodafone-Fall berichtet, war Expertin für das Telekom-Paket, und hat sich dort für Netzneutralität, gegen 3‑Strikes und andere Gängeleien erfolgreich eingesetzt. Bei Fragen der Netzneutralität sorgten die Lobbyisten der Telkos für die schwammigen Regeln, die wir jetzt auf EU-Ebene haben. Argument war, dass die Transparenzverpflichtung ausreichend würde, um den Rest dem Markt zu überlassen. Das Ergebnis sieht man jetzt.
Eine seit 2005 ‚transparent“ eingesetzte Filtertechnik wird 5 Jahre später durch Zufall entdeckt.