Neues von Nerdcore: Die offizielle Pressemeldung (2. Update)

Ich hoffe mal, dass Linus nicht sauer ist, weil ich ihm sein Thema wegschnappe. Auf der andere Seite dürften eine Menge Leute draussen im Netz auf ein offizielles bzw. etwas ausführlicheres Statement von René zu den Ereignissen der letzten Tage warten. Gestern abend gab es bereits ein lesenswertes Interview bei Futurezone. Noch ein bisschen mehr Content gibt es in nun in einer aktuellen Pressemitteilung, die mir Renés Anwalt Dominik Boecker vorab zugeschickt hat. Bitte sehr:

Die Pfändung von René Walters Domain ’nerdcore.de‘ durch einen nach Selbstbeschreibung ‚Full-Service-Internetdienstleister‘ hat für einiges Aufsehen gesorgt. Seit gestern Abend werden die Wirkungen der Pfändung aber wieder rückgängig gemacht und auf den Stand vor der Änderung der Inhaberdaten gebracht. Da die in dem Verfahren aufgelaufenen Kosten, die zu der Pfändung führten, zwischenzeitlich bezahlt wurden, droht keine weitere Pfändung mehr.

René Walter erklärt zu der aktuellen Situation: „Ich bedanke mich für die ungeahnte und alles andere als selbstverständliche Unterstützung durch unzählige Blogbeiträge und noch mehr Kommentare und ich freue mich, wenn mein Blog demnächst wieder in der gewohnten Qualität unter nerdcore.de erreichbar sein wird. Mein besonderer Dank geht auch an die DENIC für ihre kritische Prüfung des Pfändungsbeschlusses und an meinen Anwalt Dominik Boecker für seine juristische und moralische Unterstützung.“

Dominik Boecker, René Walters Anwalt, ergänzt: „Dass Domains gepfändet werden können ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes höchstrichterlich geklärt. Der Ablauf einer Domainpfändung ist aber schwierig und birgt in der Praxis einige Fallstricke: Das beginnt zum Beispiel mit der präzisen Formulierung in der Antragstellung, die auch bestimmte prozessuale Rechte des Schuldners abbilden muß, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten. Bei der Pfändung der Domain ’nerdcore.de‘ befanden sich in den von den Anwälten gestellten Antrag aber mehrere Fehler, die unter anderem dazu führten, dass meinem Mandanten zwingende Prozessgrundrechte – das rechtliche Gehör – abgeschnitten wurde.

Der Pfändungsbeschluss wurde bei den beteiligten Stellen in Erinnerung gebracht. Die zentrale Vergabestelle für .de-Domains hat den Pfändungsbeschluss daraufhin nochmals eingehend geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass ‚(…) der gegen Ihren Mandanten erwirkte Pfändungsbeschluß die Umschreibung dieser Domain nicht trägt (…). DENIC hat deshalb hinsichtlich der Daten des Domaininhabers und der besonderen Ansprechpartner den bis zum 7. Januar 2011 bestehenden Zustand wiederhergestellt.‘. Das ist eine mutige, aber rechtlich vollkommen richtige Entscheidung der DENIC, zumal dadurch verhindert wird, dass die Domain für grade einmal 100,00 € verschleudert wird.

Die jetzt noch angezeigten Sicherungsmaßnahmen werden grade abschließend überprüft und dann veranlasst. Im Anschluss daran wird mit Herrn Walter das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren abgestimmt.“.

Es gibt übrigens noch ein spannendes Detail, über das Udo Vetter nebenan berichtet. Aus dem gerichtlichen Verfahren gab es einen Kostenfestsetzungsbeschluss über ~1.100 € gegen René. Das war quasi die Schuld, die er zu begleichen hatte.

Euroweb hat – laut Udo Vetter – gegenüber dem Gericht aber erklärt, dass nerdcore.de lediglich einen “Schätzwert” von 100 Euro habe (in Worten: einhundert Euro. Kein Witz, so steht es auch im mir vorliegenden Pfändungsbeschluss) – und ist damit durchgekommen. D.h. Renés Schulden hätten sich durch die Pfändung von nerdcore.de lediglich von 1.100 € auf 1.000 € reduziert. Zumindest dieses Problem dürfte sich durch die zwischenzeitliche Überweisung der Gesamtsumme aber wohl erledigt haben.

Von verständlichen Unmutbekundungen in den Kommentaren bitte ich abzusehen.

Update, 13:22 Uhr: Ich sehe gerade, dass Udo Vetter seinen Blogeintrag noch ein- oder zweimal ergänzt und überarbeitet hat. Es lohnt sich also, hin und wieder mal nachzuschauen, wie sich der Text entwickelt ,)

Update, 13:48 Uhr: RA Thomas Stadler kommentiert:

Die DENIC setzt sich damit über eine gerichtliche Entscheidung hinweg. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verbietet es der DENIC als Drittschuldner nämlich ausdrücklich, Leistungen an den Schuldner (Walter) zu erbringen. […] Es wird vermutlich aber kein Weg daran vorbei führen, dass der Blogger René Walter eine Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erreichen muss.

42 Ergänzungen

  1. 100€? Wo soll ich unterschreiben? Oh, nicht bei Euroweb? Mist…
    Hätte von der ganzen Angelegenheit wirklich ein größeres Spektakel erwartet. Weg mit dem Popcorn.

  2. Mich würde mal interessieren, wie und in welcher Höhe Euroweb dazu verpflichtet werden kann, den Schaden an Nerdcoreblog/René wiedergutzumachen. Hauptsächlich, weil seine Web-Inhalte nicht unter dem üblichen URL erreichbar waren und weil der unrechtmäßig dort platzierte Text nicht gerade schmeichelhaft für René war, ich hielte das mit meinem Laienverstand für vorsätzlich medienwirksam platzierte üble Nachrede oder Schmähung oder so. Was meiner Meinung nach mit dem Level an Mutwilligkeit und kaltblütiger Kakulation weit über das hinausgeht, wofür René ursprünglich abgemahnt wurde.

  3. @Eugen: Insbesondere das Hauptsacheverfahren (und damit die eigentliche Klärung der Streitfrage) steht ja noch aus.

    Da gibt es durchaus noch Potential für ein Glässchen Popcorn und/oder die ein oder andere Beissholzknabberei.

  4. Es stellt sich die Frage, wie ein gestandener „Full-Service-Internetdienstleister“ eine derartige — offensichtlich unzutreffende — Domainwertschätzung abgeben kann.

    Zudem wundert man sich, daß bei einer 10x größeren Schuld überhaupt dieser Wert gepfändet werden sollte.
    Wären bei Herrn Walter keine anderen Güter verfügbar, bspw. Unterhaltungselektronik wie Fernseher, die vermutlich jeweils > 100,- Euro wert sein dürften?

    Es könnte sich u. U. das Gefühl aufdrängen, es ginge hier weniger darum, den geschuldeten Geldbetrag einzutreiben, als darum, sowohl eine Herzensangelegenheit von Herrn Walter, wie auch dessen Existenzgrundlage zu zerstören.

  5. @Regine: Interessante Frage, mal schauen, ob es dazu demnächst was bei den Lawbloggern zu lesen gibt.

    Wir hier sind mit solch juristischen Feinheiten leider ein klein bisschen überfordert. Siehe oben: „Der Ablauf einer Domainpfändung ist aber schwierig und birgt in der Praxis einige Fallstricke“ ,)

  6. @Andrea: Wie schon Udo Vetter schreibt, Prozessbetrug ist hier durchaus im Bereich des Möglichen.

  7. @Andrea:

    Wären bei Herrn Walter keine anderen Güter verfügbar, bspw. Unterhaltungselektronik wie Fernseher, die vermutlich jeweils > 100,- Euro wert sein dürften?

    Euroweb hatte sich entschieden, „in das bekannte Vermögen zu vollstrecken“. Die das Verfahren betreuende Kanzlei erklärte dazu:

    Besteht über das Vermögen des Schuldners Unklarheit, kann man Nachforschungen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners anstellen. Allerdings ist dies kosten- und zeitintensiv, so dass sich unsere Mandantin dazu entschlossen hatte, in das bekannte Vermögen zu vollstrecken. Zu diesem bekannten Vermögen des Schuldners zählte seine deutschsprachige Top-Level-Domainadresse.

    Und ja, es gibt durchaus noch weitere, durchaus nahe liegende Möglichkeiten, warum Euroweb sich für die Domain entschieden hat. Aber wir wollen hier ja nicht böswillig spekulieren, oder?

    Persönlich glaube ich ja schon länger, dass man juristische Auseinandersetzungen weniger nach Maßstäben wie Moral und Gerechtigkeit, sondern eher nach den Regeln der Spieltheorie betrachten sollte. Der Ansatz liefert für so manches Verhalten jedenfalls deutlich plausiblere Erklärungen.

  8. Ein Blogger der sich gerne als rebellisch gibt und ueber Businesskasper laestert gibt ueber seinen Rechtsanwalt eine Pressemitteilung heraus, in der er selber einen Satz bringt den der PR-Beauftragte eines Grosskonzerns oder alternden Popstars kaum besser haette hinkriegen koennen.

    Oh the irony. Willkommen im Establishment.

  9. komisch, bei mir klappt es nicht, die seite aufzurufen – aber iss ja auch wochenende, da muß man sich ja auch von der schweren sperrarbeit erholen;-)
    gruß jürgen

  10. @Karl Fritsch: Danke für den Hinweis, ich habe ihn gerade auch in meiner Mailbox entdeckt (Soviel zum Thema „freies Wochenende“ ,).

    Ich überlege gerade, ob es bei einem kurzen Hinweis belasse, oder morgen noch einmal – wie angeboten – mit Euroweb telefoniere.

    Eigentlich habe beide Seiten ihre Positionen deutlich gemacht. Schaun‘ mer mal.

  11. @Jörg-Olaf Schäfers: Bitte, bitte!

    Rene Walter schlägt zurück!
    Strafanzeige gegen Euroweb & Co

    [Sorry, aber der Link bleibt draussen, bis die Sache mit den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten geklärt ist. Wer solche Spielchen treiben will, soll das bitte unter seinem Namen tun und nicht auf unserem Rücken. Die Anzeige stammt übrigens nicht von René Walter oder seinem Anwalt. ]

    Gruß Karl
    ^^

  12. @Karl Fritsch: Nunja, das ist offenkundig ein Trittbrettfahrer, der sein ganz eigenes Süppchen mit Euroweb am Kochen hat. Ich will nicht spekulieren, aber es dürfte ein „alter Bekannter“ sein.

    Von René oder RA Dominik Boecker stammt diese „Strafanzeige“ jedenfalls nicht.

    Achja, natürlich distanziere mich mich von dem Unsinn und mache ihn mir nicht zu eigen. Ich hab’s eigentlich nicht einmal gelesen, nur überflogen.

    PS: Bitte: http://www.netzpolitik.org/%5B…]neues-von-euroweb-das-internet[…]/

  13. Und auf einmal fand ich diese Linkliste hier im Netz mit vielen informativen und vor allem VÖLLIG LEGALEN Artiken zu Euroweb:

    [Und auch diesen Link habe wg. rechtlicher Vorbehalte gelöscht, bis wir dir Sache intern geklärt haben. Wer mit juristisch fragwürdigen Hinweisen wie „Zu befürchten habt ihr dabei gar nichts – es sind nur Links.“ zu Kampagnen aufruft (wohlgemerkt, ohne den eigenen Namen zu nennen), sollte sich über solche Reaktionen bitte auch nicht wundern. Kinners, is gut jetzt, ja?]

    Hoffen wir mal für unsere Euroweb-Freunde, dass die sich nicht so stark verbreitet im Netz…

  14. Mal aus Neugier: Gibt es denn eine seriöse (also irgendwie untermauerte) Schätzung, was die Domain wert sein könnte?

    1. @Andi: Die Domain dürfte vor allem aus SEO-Gründen interessant und damit teuer sein. In diesem Feld werden gerne mal 50000-80000 Euro für eine ähnlich gut verlinkte und mit einem höheren Pagerank versehene Domain gezahlt.

  15. Leider bestätigt es sich, dass auch vermeintlich „seriöse“ Blogs wie netzpolitik.org jegliche Seriösität verlieren, besonders wenn es um offensichtlich persönliche Herzensangelegenheiten geht. Gestern noch die Neutralität in Person, heute wird ein vermeintlich positives aber unrechtmäßiges Urteil beklatscht, ja sogar wichtige Informationen dem Leser vorenthalten. Glücklicherweise wurde der Volltext von RA Thomas Stadler verlinkt, der zum Teil deutlich kritischere Worte zu diesem Vorgang findet und die jetzige Situation (Domain ist wieder bei René W.) verurteilt. Das lässt sich aber wohl weniger gut in diesem einseitigen Artikel bei netzpolitik.org verwerten. Für mich ist der eigentliche Fall weniger ein Skandal, da anscheinend René Walter eine klare Mitschuld trifft (was hier auf netzpolitik.org nur äußerst knapp erwähnt wird). Viel schwerwiegender finde ich, dass dieser Fall aufzeigt wie unreif und inkompetent die deutsche Bloglandschaft tatsächlich ist.

  16. Lieber Herr Schäfers,

    Sehr interessant, diesen Fall habe ich auch in meinen neuen Diplomarbeits-Beitrag zu Shitstorm Management aufgenommen (http://bit.ly/shitstorm_management). Er ist Teil einer sechsteiligen Serie über Auslöser, Treiber und Wirkungen von Shitstorms, und folgt dem ersten Beitrag über gesellschaftliche Werte als Shitstorm Auslöser (http://bit.ly/shitstorm_ursachen).

    Viel Spaß beim Lesen – Feedback ist erwünscht, teilen wäre ebenfalls sehr nett.

    Vielen Dank und schöne Grüße aus Münster,
    Tim Ebner

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