Morgen: Anhörung zur TKG-Änderung

Morgen findet im Bundestag die Anhörung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes statt. Auf der Website des Bundestages wird die Sitzung als Livestream übertragen. Der Entwurf der Bundesregierung ist bereits als .pdf erhältlich.

Dazu gibt es hier die Anträge der einzelnen Fraktionen und hier die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen.

Auch der Verein Digitale Gesellschaft* hat eine Stellungnahme verfasst. Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: Bundesregierung muss Etikettenschwindel beim Internetzugang verhindern und Netzneutralität sicherstellen!

Darin wird gefordert: (Kurzfassung)

1. Datensicherheit/Datendiebstahl:

Der Verein Digitale Gesellschaft fordert Nutzerbenachrichtigungen auch bei Abhandenkommen verschlüsselter Daten, da Verschlüsselungen stets nur temporären Schutz bieten. (§109a TKG-E)

2. Netzneutralität: 

Der Verein Digitale Gesellschaft fordert ergänzend zum Art. 10 Grundgesetz und dessen einfachgesetzlicher Ausprägung in § 88 TKG die Einführung einer klarstellenden gesetzlichen Regelung durch Einführung in das TKG im Rahmen eines neu zu schaffenden §88a TKG-neu “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” einzuführen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrageadressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird.

Der Verein Digitale Gesellschaft fordert die dies behauptenden Provider auf, zu belegen, dass ihre Netze überlastet seien. Zudem müssten sie ein darauf basierendes Konzept vorlegen, wie diesem Problem ausgerechnet durch eine Verletzung der Netzneutralität nachhaltig begegnet werden soll, statt mit angemessenem Netzausbau und korrekter Softwareverwendung (beispielsweise durch Bufferbloat-Vermeidung).

Der Verein Digitale Gesellschaft bezweifelt, dass eine stichhaltige Begründung durch die betreffenden Internet Service Provider beigebracht werden könnte.

Gesetzt dieses unwahrscheinlichen Falls lauten die Forderungen des Vereins Digitale Gesellschaft:

  • Dokumentation und Begründung jedes Eingriffs durch die Provider in den Datenverkehr.
  • Veröffentlichungspflicht von Eingriffen in den Datenverkehr, Prüfung durch die Bundesnetzagentur, einfache Zugänglichmachung für alle Verbraucher.
  • Der Begriff “Internet” soll nur für uneingeschränkte Zugänge verwendet werden dürfen.
  • Bußgeldregelung für Verstöße gegen obige Transparenzanforderungen.

(Hervorhebungen von mir)
Die vollständige Stellungnahme gibt es hier.

* Disclaimer: Ich bin bekanntermaßen unter anderem auch im Verein Digitale Gesellschaft aktiv

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4 Ergänzungen

    1. Schlicht: Nö.

      An dieser Stellungnahme habe ich auch über Korrekturlesen & am Ende Senf hinzugeben hinaus nicht mitgewirkt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.