Höchstrichter-Urteil zu E-Voting in Österreich

Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen eine bundesweite Vertretung („Österreichische HochschülerInnenschaft“) mit zweijährlichen Wahlen. Diese sollten vor mittlerweile über zwei Jahren als Testlauf für die Einführung von E-Voting in Österreich fungieren. Aufgrund verschiedenster Pannen und Zweifeln an der Manipulationssicherheit hatten danach mehrere Fraktionen – u.a. die Grün-nahe GRAS und der sozialdemokratische VSStÖ – die Rechtmäßigkeit des Wahlgangs vor dem österreichischen Verfassungsgericht (VfGH) angefochten.

Dessen Urteil (PDF) liegt nun vor. Das österreichische Verfassungsgericht gibt dabei nicht nur den Beschwerdeführern Recht, sondern beschreibt auch hohe Mindestanforderungen für die Rechtmäßigkeit von E-Voting ganz generell. Im Bericht des österreichischen Rundfunks heißt es dazu:

 „Die „wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung“ müssten „von der Wahlkommission selbst (ohne Mitwirkung von Sachverständigen) zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können“. Dabei sei auch zu bedenken, „dass eine Zertifizierung durch Sachverständige die staatliche Gewährleistung der Einhaltung der Wahlgrundsätze durch die Wahlkommission nicht ersetzen kann“.“

Interessant auch die technischen Anforderungen, die in dem Urteil formuliert werden. So wird die Möglichkeit,

„einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zugrundeliegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode,“

gefordert. Ironischerweise hat auf diese Weise der Testlauf zur Vorbereitung von E-Voting auch bei Parlamentswahlen im Ergebnis dazu geführt, dass an die Einführung von E-Voting zumindest in nächster Zeit nicht mehr zu denken ist. Und gleichzeitig hat der VfGH quasi einen Open-Source-Zwang für E-Voting verfügt.

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