Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hat über „Tabuzone Nacktscanner“ gebloggt.
Vielmehr erscheint mir die Frage von zentraler Bedeutung, warum eine Person, die am Flughafenschalter einen teuren One-Way-Flug bucht, diesen bar bezahlt und kein Gepäck aufgibt und sich auch ansonsten „merkwürdig“ verhält, nicht gründlicher untersucht wurde. Wichtig ist mir auch die Aufklärung darüber, warum konkreten Verdachtsmomenten, die den US-Behörden gegen diesen Passagier vorlagen, nicht nachgegangen wurde. Letztlich geht es um die Frage, ob ein Vorgehen angemessen ist, bei dem völlig verdachtsunabhängig Daten von immer mehr Menschen erfasst und in Datenbanken gespeichert werden. Offenbar liegt hier ein „Information Overload“ vor, oder – wie der deutsche Volksmund sagt: „Man sieht den Wald vor Bäumen nicht“.
Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Nacktscanner-Debatte? Ich denke, dass statt blinden Aktionismus eine nüchterne, aber rückhaltlose Aufklärung des Vorfalls und eine Fehleranalyse stattfinden muss, die ihren Namen verdient. In dieser Debatte spielen verbesserte technische Detektionsmöglichkeiten für Waffen und andere gefährliche Gegenstände eine Rolle, aber nicht die Entscheidende. Bei jeder einzelnen Maßnahme, aber auch bei der Gesamtheit der Maßnahmen muss abgewogen werden, wie viel mehr Sicherheit sich damit erzielen lässt und was der Preis für diesen Sicherheitsgewinn ist. Eingriffe in die Menschenwürde sind dabei in demokratischen und freiheitlichen Gesellschaften eine Tabuzone, die auch angesichts realer Gefahren nicht betreten werden darf.