Koalitionsvertrag: Vorratsdatenspeicherung weder ausgesetzt noch eingeschränkt

In punkto Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag:

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.

Soll wohl irgendwie nach einer Verbesserung klingen, doch der AK Vorrat stellt klar:

Nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP wird die Vorratsdatenspeicherung weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt.

Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist – seit 2009 – das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr“. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.

Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:

  1. Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
  2. Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
  3. Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.

Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.

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14 Ergänzungen

  1. Ist doch typisch für diesen traurigen Staat. Jetzt haben halt die Rechtsaußen in Verbindung mit den Extrem-Kapitalisten und dieser DDR-Kanzlerin Oberwasser und werden sich einen Teufel um Bürgerrechte scheren. Stasi-Handlanger zum Reaktivieren gibt es noch genug und bis zur nächsten Bundestagswahl dauert es ja noch eine Weile. Anno 2013 werden wir eine neue Republik erleben; armes Deutschland.

  2. sehe ich ähnlich. Klar, das auch das Gesetz zur kiPo nicht abgeschafft wird. Warum auch! Hat man doch ein Mittel zu Hand, dass im Vorwege fest verankert wurde und somit als Antibürgerrechtsmittel und Kontrollorgan gegen kritische Bürger dient.

    Die FDP hat nur mit dem Hintern gewackelt – mehr nicht. Guido, danke dir. Danke.

    Mir schaudert es, wenn ich mir vorstellen muss dass in den nächsten Jahren weitere Gesetze und andere Einschränkungen trotz Petition abgesegnet werden um uns denkende Bürger in die Handlungsunfähigkeit zu drücken.

    Schlimm auch, dass UvdL weiterhin ihre Finger am Abzug hält. Da könnt ich mir sowas von auf die Zunge beissen…

  3. Und mal wieder kommt es auf das Bundesverfassungsgericht an. Nur vermute ich, dass dessen Entscheidung im Rahmen der bestehenden vorläufigen bleiben wird und sich an der Vorratsdatenspeicherung nicht viel ändern wird. Abgeschafft werden wird sie kaum.

  4. Die Pressemitteilung des AK Vorrat ist nicht ganz korrekt. Es gibt nämlich noch eine weitere Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, nämlich den Generalbundesanwalt als Staatsanwaltschaft des Bundes zu Zwecken der Strafverfolgung. Ich lese die Koalitionsvereinbarung so, dass diese Möglichkeit – da keine Gefahrenabwehr – vorerst komplett ausgesetzt werden soll. Das geht weit über die einstweilige Anordnung des BVerfG hinaus und ist durchaus ein Gewinn.

    1. @Flanke: Dass der Generalbundesanwalt eine Bundesbehörde mit Zugriff auf Vorratsdaten ist, ist richtig. An diesen kann aber keine Anweisung ergehen, von gesetzlichen Ermittlungsbefugnissen (§ 100g StPO) keinen Gebrauch zu machen. Das wäre strafbare Strafvereitelung. Im Bereich der Strafverfolgung ändert sich daher nichts.

  5. also, ich bin jetzt mal genauso grinsend zweckoptimistisch wie das unglückselige triumvirat gestern bei der tollen pressekonferenz: seid doch froh. gegner, die man kennt, haben halb so scharfe zähne.

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