Datenschutz muss auch im Internet greifen

Die Süddeutsche Zeitung hat ein schönes Interview mit dem Datenschutz-Vordenker und Rechtsexperten Spiros Simitis: „Datenschutz muss auch im Internet greifen“

SZ: Und was soll der Gesetzgeber tun?

Simitis: Er soll uns ein wirkliches anwendbares und effizientes Gesetz geben. Die Kontrolle der Privatfirmen und Privatpersonen muss der Kontrolle staatlicher Stellen voll angeglichen werden. Das heißt: Die Kontrolle muss dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten übertragen werden. Dieser braucht einen uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen. Nur auf diese Weise lässt sich die Hauptaufgabe des Datenschutzes erfüllen – Verstößen vorzubeugen.
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SZ: An der Kasse des Supermarkts gibt es Herzchen, Happy Digits. Damit und mit den Kundenkarten werden Daten abgegriffen.

Simitis: Die Mehrzahl aller Informationen wird heute im nichtöffentlichen Bereich gesammelt. Der Staat ist deshalb immer weniger darauf angewiesen, Daten selbst zu erheben. Er braucht nur auf die von Privaten eingerichteten Datenbanken zurückzugreifen. Wer sich deshalb, sei es auch nur an der Kasse, mit der Speicherung seiner Daten einverstanden erklärt, unterstützt damit den Aufbau einer Datenbank, die keineswegs nur für das Unternehmen bestimmt, sondern genauso eine potentielle Informationsquelle für den Staat ist.

Nehmen Sie die Vorratsdatenspeicherung als Beispiel: Der Staat greift die von den Telekommunikationsunternehmen erhobenen Daten ab, ja er veranlasst sie, ihre Datenbanken nach seinen Vorstellungen zu ergänzen.

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