Der Rundfunkänderungs-Staatsvertrag soll zwar erst im Herbst nach einer weiteren Konsultationsphase in Kraft treten, aber die Ministerpräsidenten der Bundesländer stimmten heute darüber ab, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig im Internet anbieten dürfen.
Tagesschau.de berichtet: Was ARD und ZDF im Internet dürfen.
Nach dem Entwurf der Rundfunkkommission sollen größere Sportereignisse wie Olympische Spiele oder DFB-Pokalspiele grundsätzlich 24 Stunden im Internet bereitgestellt werden. Andere Angebote dürfen Koch zufolge in der Regel nur sieben Tage im Archiv abrufbar sein. Diese Regel soll bei Informations- und Bildungsangeboten abgeschwächt werden, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Das Tagesschau-Archiv soll nach Ansicht der Ministerpräsidenten uneingeschränkt nutzbar bleiben.
Positiv ist wenigstens, dass die künstliche Deckelung von 0,75% des Budgets aufgehoben werden soll. Genau jetzt ist die Chance da, mehr Inhalte des Öffentlich-Rechltichen Rundfunks unter Creative Commons Lizenzen zu veröffentlichen. Denn wenn viel Inhalte nur noch sieben Tage im Archiv stehen dürfen, wozu im schlechtesten Fall auch Text-Beiträge von tagesschau.de gehören, bietet eine offene Lizenzierung die Möglichkeit, einfach Mirrors an anderen Orten von den Bürgern anlegen zu lassen.
Es gibt viele offene Fragen. Jörg Sadrozinski von tagesschau.de kommentiert dies: Das Gezerre geht weiter.
Auf was Sie künftig bei tagesschau.de verzichten müssen, ist nach dem vorliegenden Entwurf noch nicht klar. Der von einigen Zeitungen ins Spiel gebrachte Kampfbegriff der „elektronischen Presse“ ist nicht eindeutig formuliert. Übrigens basiert er nicht auf einer Forderung der EU-Kommission an eine Neuregelung des Onlineauftrags der Öffentlich-Rechtlichen, sondern fand über die Verlegerlobby Eingang in den Entwurf. Ebenso ist unklar, was mit „sendungsbegleitend“ gemeint ist. Und inwieweit Unterhaltung in öffentlich-rechtlichen Internetangeboten gestattet wird, darüber sind sich die Länder noch nicht einig.[…]
Was haben wir aus dem Konflikt bis hierher gelernt? Ich fürchte: nichts. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Gezerre, das Keifen und Zetern weitergehen. Was nicht verwundert, denn eigentlich geht es um einen fundamentalen Konflikt: Medien (egal ob alt oder neu) werden mehr und mehr als Wirtschafts- denn als Kulturgut angesehen. Es geht um den Kampf Kommerz gegen Allgemeingut.
Verleger und private Rundfunkanbieter wollen die Öffentlich-Rechtlichen im Leitmedium der Zukunft marginalisieren, um dort ungestört Geschäfte machen zu können. Dabei wäre es sehr leicht möglich, das Beste aus beiden Systemen zu nutzen: XML- (RSS-) Feeds machen es möglich, Inhalte zu integrieren und zu kooperieren. Alle reden vom Web 2.0, vom partizipatorischen Internet, dem „Mitmach-Netz“. Dass das Internet neue Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten bietet, sozusagen „public-private partnerships“, haben leider nur wenige kapiert.
Roland Koch sprach dann auch bei der Vorstellung des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag von „einer Art Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien“.
Etwas verwundert bin ich über ein Zitat unseres Berliner SPD-Ministerpräsidenten bei Spiegel-Online: Ministerpräsidenten bremsen ARD und ZDF im Netz.
Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit hielt den zum Teil konsterniert wirkenden Vertretern öffentlich-rechtlicher Sender entgegen: „Uns leitet das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zuschauerinnen und Zuschauer.“
Und dann kommt eine solche Entscheidung? Mein Interesse als Bürger und Zuschauer ist es, dass ich die von mir bezahlten Inhalte auch in meiner bevorzugten Medienform (aka Internet) nutzen kann. Und nicht in der traditionellen Medienform, die ältere Menschen und Politiker am liebsten nutzen.