Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, hat am vergangenen Montag einen sehr interessanten Gastbeitrag im Handelsblatt zum Thema Suchmaschinen und Datenschutz geschrieben: Suchmaschinen sind im Prinzip rechtswidrig.
Aber was eine bequeme und nützliche Hilfe ist, wird zugleich zum Datenschutzproblem. Denn insbesondere Suchmaschinen sammeln Daten. Und der Umgang damit ist über Nutzungsbedingungen und gesetzliche Rahmenbedingungen nur mangelhaft geregelt. Kein Wunder: Die Säulen der Datenschutzrechte – in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz, in Europa die Europäische Datenschutzrichtlinie (EU-DSRL) und die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation – sind bereits weit vor dieser Zeit entstanden.
Wendet man das aktuell geltende Recht an, so ist das Ergebnis eindeutig: Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig. Sie unterscheiden nicht nach Personen und Sachen. So segensreich sie für die Informationssuche sind, so brutale Auswirkungen können sie für einzelne Betroffene haben: vom Verlust des Arbeitsplatzes über – im Ergebnis unbegründete – strafrechtliche Ermittlungen bis hin zum Ansehensverlust im eigenen sozialen Umfeld. Suchmaschinen unterscheiden nicht danach, wer Informationen eingestellt hat und ob diese zutreffen oder nicht. Die Europäische Union täte gut daran, dieses Problem zu erkennen und einer Lösung zuzuführen.
Er plädiert weiter für „klare und benutzerfreundliche Darlegung der Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung“ bei Suchemschinen und eine „klare Regelung der Löschungsfristen“ als „ein weiterer unabdingbarer Bestandteil belastbarer Verbraucherrechte“. Auch müsse das Recht auf Gegendarstellung ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. „Ein Recht auf Einsicht in die gespeicherten Daten entspräche ebenfalls den aktuellen bürgerrechtlichen Standards einer modernen Informationsgesellschaft“, das sei „aber bei Internetangeboten bisher noch nicht einmal ansatzweise verwirklicht“.
Er bezieht sich auf eine Anhörung im Europäischen Parlament zu dem Thema. Hat da jemand vielleicht weiterführende Links?
[Danke an Thorsten für den Tipp]