Zweiter Anhörungsmarathon zum Urheberrecht im Rechtsausschuss

Gestern gabs den zweiten Anhörungsmarathon zum Urheberrecht im Rechtsausschuss des Bundestages. Hier sind mal ein paar Links:

Heute im Bundestag: Urheberrechtsnovelle für Bildung und Wissenschaft unterschiedlich bewertet.

Heise: Wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht gefordert.

„Wissenschaft findet dort statt, wo der Wettbewerb stimmt“, erklärte Reto Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München. Dieser würde aber zum einen durch den zusätzlichen rechtlichen Schutz technischer Kopierschutzmaßnahmen „vollends ausgeschaltet“. Zum anderen dürfte das Urheberrecht auch nicht etwa durch das Verbot von Vorabveröffentlichung wissenschaftlicher Werke durch die Urheber im Internet allein auf die deutschen Verlage ausgerichtet werden, die noch keine „Mehrwertdienste“ durch einfach zu nutzende und qualitativ hochwertige elektronische Publikationsangebote aufgebaut hätten.

Hilty machte sich in diesem Sinne im Einklang mit einer Forderung des Bundesrats für die Aufnahme einer Öffnungsklausel ins Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf. Demnach sollen Autoren das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung „anderweitig öffentlich zugänglich zu machen“. Das Ziel dieser eingeschränkten Regelung sei es nicht direkt, offene Publikationsmodelle gemäß dem „Open Access“-Prinzip zu befördern, ging Hilty auf Sorgen der Verleger ein. Diese sollten vielmehr „ihre Geschäfte machen können“, müssten dafür aber „eine substanzielle Eigenleistung“ erbringen. Sollte eine solche Klausel nicht kommen, werde dies trotzdem nicht das Überleben deutscher Verlage angesichts „Traumrenditen“ internationaler Publikationsgrößen befördern. „Heimatschutz“ mache an dieser Stelle auch keinen Sinn, da die Wissenschaftler sonst eigene Modelle entwickeln oder in Länder ausweichen würden, an denen sie ihren Informationsbedarf besser decken könnten.

Heise: Zukunft der Privatkopie weiter heftig umstritten.

Durch das derzeitige Urheberrechtsgesetz sei die digitale Privatkopie faktisch abgeschafft worden, monierte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die vom Gesetzgeber eigentlich vorgenommene Einschränkung des alleinigen Anspruchs eines Urhebers oder Verwerters auf die Verbreitung seines Werks werde durch technische „Zwangsjacken“ unterlaufen. Die legitimen Erwartungen der Nutzer beim Erwerb digitaler Inhalte bezögen sich dagegen darauf, eine Sicherheitskopie anfertigen, die Dateien auf allen möglichen verschiedenen Geräten abspielen und umformatieren sowie auf neue Player übertragen zu können. Die Verbraucher würden ferner von einer lebenslangen Lizenz ausgehen und wären nicht bereit, für denselben Inhalt mehrfach zu bezahlen.

Golem: Urheberrecht: „Wissenschaftsparagraf“ verlängert.

1 Ergänzungen

  1. Zur Vertiefung in dieses Thema veranstaltet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ am 24. November ab 10 h in der Stabi Hamburg einen Workshop zur aktuellen Entwicklung in der Novellierung des Urheberrechts unter Einbeziehung der europäischen Perspektive. Redner sind Harald von Hielmcrone, Reto Hilty, Karl-Heinz Rödiger und Barbara Stratton. Im Anschluss an diesen Workshop findet die Vollversammlung des Aktionsbündnisses statt.

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