Wie funktionieren eigentlich freie Funknetze? Das kann man sich jetzt mal in vier kurzen Folgen als Video von Flo Fleissig und Mario Behling zeigen lassen:
Freifunk auf dem Dach (Folge 1) [avi]
Freifunk in der Box (Folge 2) [avi]
Ich brat‘ mir ’ne Freifunkantenne (Folge 3) [avi]
Freifunk: Die Suche nach dem Netz (Folge 4) [avi]
Dazu gibt es die Videos mittlerweile auch bei Youtube und Google-Video.
Schrecklich!
Schrecklicher Humor.
Schrecklicher Umgang mit dem Zuschauer.
Aber bürgt somit die Gefahr, Kult zu werden ;)
Wie weit reicht eigentlich die Haftung eines Freifunk-"Anbieters", wenn sich jemand einloggt und so abscheulich strafbare Sachen macht, wie mehrere mp3-Files in ein P2P-Netz einzuspeisen?
Muß man nicht in Zukunft damit Rechnen, dass in einem solchen Fall die GSG9 einem die Bude einrennt?
Oder muss ich dann die Logfiles meines Accesspoints rausrücken und bin aus dem Schneider?
Hi ben,
das ist eine durchaus interessante Frage. Sie wiederholt sich ja an mehreren Stellen: Ich lasse alle Leute zuhause mein WLAN benutzen, Cafébetreiber tun dies, auf Kongressen und in Hotels wird Zugang zum Internet angeboten.
Haften die Betreiber?
Oder müssen Betreiber Personalien feststellen?
Sollten diese Fragen beantwortet sein, stellen sich die Fragen:
Dürfen Nutzer Verschlüsselungs- und Anonymisierungssysteme verwenden?
Durch diese liesse sich ja nicht feststellen, wer haftbar ist. Sollte man sie verbieten? Nein, natürlich nicht. Kritikern kann man das mit dem "Recht auf sicheres Homebanking" vermitteln.
Tja, und wie geht man dann mit diesem vermeindlich rechtsfreien Raum um?
Unter diesem Gesichtspunkt finde ich auch das "Fon"-Projekt sehr zweifelhaft: Wer sich dort anmeldet und die Software auf sein WLAN-Dings installiert, lässt entweder alle umsonst surfen ("Linus-Mode") oder verlangt dafür Geld und nur andere Fon-WLAN-Dinges-Betreiber dürfen umsonst surfen ("Bill"-Mode). Dazu ist eine Abfrage von User/Pass zentral bei Fon notwendig. Sollte sich Fon durchsetzen, würde ich als sicherheitsliebender Gesetzgeber auf den Trichter kommen, Fon dazu zuverdonnern, die Personalien ihrer Nutzer festzustellen und das System mit Kontrollschnittstellen auszustatten.
Konkret stellt sich Bens Frage an der Umsatzung der TKÜV und der Vorratsdatenspeicherung. Haben da anwesende JuristInnen eine Einschätzung?