Was ja allgemein schon bekannt war, hat der Bundestag nun nochmal schriftlich bestätigt: Hartz-IV-Software: Mängel beim Datenschutz.
Die Grünen hatten bemängelt, dass die 40.000 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen unkontrollierten Zugriff „auf sensible gesundheitliche und familiäre Daten von Hilfesuchenden, wie etwa Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme“, haben. Nach Auskunft der Regierung konnten die datenschutzrechtlichen Mängel bisher nicht behoben werden, da die verwendete Software A2LL bislang nicht ausreichend funktioniere. Aus diesem Grunde habe die Regierung die BA nun schriftlich ermahnt, dass der Softwareanbieter T‑Systems bis Ende des Jahres in Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Software entsprechend den Datenschutzbestimmungen anpassen müsse.
Ohne Worte…
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Ein Kommentar zu „Danke T‑Systems: Hartz-IV Software kennt kaum Datenschutz“
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