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Donnerstag, 15. Mai 2008

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Der “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes” ist die aktuelle Version des Referententwurfs aus dem Bundesinnenministerium, die derzeit innerhalb der Grossen Koalition und in wenigen Medien diskutiert wird. Zur Förderung der Transparenz und einer gesellschaftlichen Debatte über die Modernisierung unseres Bundesdatenschutzrechtes veröffentlichen wir mal den aktuellen Entwurf.

Da stehen einige interessante Dinge drin. Die reinen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes belaufen sich mal auf gerade fünf Seiten Text. Einer der Schweprunkte ist Scoring. Hier würde mich mal die Meinung der mitlesenden Juristen interessieren, wie die einzelnen Punkte zu bewerten sind. Es gibt zwar einige Auskunftsrechte mehr, aber werden diese in der Realität funktionieren und sind diese auch wirkungsvolle Verbraucherrechte?

Update: Danke an Kai für eine erste ausführliche juristische Bewertung in den Kommentaren.

Dienstag, 29. April 2008

Informationsfreiheit und die EU-Kommission

Die Futurezone berichtet über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Verordnung zur Informationsfreiheit, der den Zugang zu Dokumenten der Union weiter einschränken würde: Kommission mogelt bei Informationsfreiheit.

Die Kommission reagiert damit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 für die Änderung der Verordnung auf, interpretiert diese zum Teil aber recht eigenwillig. So hatte das Parlament verlangt, dass auch alle Dokumente aus der Vorbereitungsphase der EU-Gesetzgebung zugänglich gemacht werden müssten.
Die Kommission reagierte darauf damit, so Statewatch in ihrer Analyse, dass sie dem Vorschlag uneingeschränkt zustimmte, tatsächlich aber gleichzeitig mit subtil gesetzten Formulierungen vorschlägt, den Zugriff auf die Dokumente weiter einzuschränken.

Das Procere kennt man aus Deutschland, wo das Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreiche Ausnahmen relaisiert wurde. So gibt es in dem EU-Vorschlag auch einige Ausnahmen für Dokumente, die “internationale Beziehungen”, die “öffentliche Sicherheit” oder “Fragen der Verteidigung oder des Militärs” betreffen.

Mehr Infos:

Statewatch: FOI in the EU
Statewatch: Analyse des Kommissionsvorschlags [PDF]

Mittwoch, 9. April 2008

Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gestern dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre 2006/2007 übergeben. Dazu gibt es eine sehr ausführliche Pressemitteilung, die lesenswert ist: Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz übergeben.

Ich poste hier nur mal kleine Abschnitte:

Der freie Zugang zu den Akten und Informationen der öffentlichen Verwaltung ist ein neues Bürgerrecht. Es zu respektieren und seine Anwendung zu fördern, ist keine lästige Verpflichtung, sondern liegt ganz überwiegend auch im behördlichen Eigeninteresse. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Element einer lebendigen Demokratie. Wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen. Das Informationsfreiheitsgesetz hat bereits jetzt, zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, ‚mehr Licht’ in die Amtsstuben gebracht. Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns fördern die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Die dadurch verbesserte öffentliche Partizipation kann und wird auch die Akzeptanz staatlichen Handelns stärken.
[...]

In den zwei Jahren, die seit dem Inkrafttreten des IFG vergangen sind, hat sich eine Reihe von Fragen und Problemen bei der Gesetzesanwendung ergeben; insbesondere im Zusammenhang mit den zahlreichen Ausnahmeregelungen:

* Ein häufiger Ablehnungsgrund ist das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 Satz 2 IFG. Die Behörden ziehen sich allerdings zu schnell hierauf zurück, ohne die betroffenen Unternehmen zu beteiligen bzw. deren Angaben zu überprüfen, oder ausreichend darzulegen, inwiefern die Offenlegung der begehrten Information zu einem konkreten wirtschaftlichen Nachteil des Unternehmens führen könnte.Vertragliche Beziehungen zwischen einem Unternehmen und der öffentlichen Hand können und dürfen für sich genommen noch kein Geschäftsgeheimnis sein. Häufig kann hier zumindest ein teilweiser Informationszugang nach § 7 Abs. 2 IFG ermöglicht werden.

* Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden berufen sich immer wieder pauschal auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 1d IFG. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Bereichsausnahme für diese Behörden, sondern es ist von ihnen in jedem Einzelfall konkret dazulegen, inwiefern das Bekannt werden der jeweiligen Information nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben haben kann.

* Häufig wird ein Informationszugang auch deshalb verweigert, weil die Information einer gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift unterliege (§ 3 Nr. 4 IFG). Hier ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, wie weit solche Spezialregelungen tatsächlich reichen. Auch stellen vermeintlich „besondere“ Amtsgeheimnisse mitunter nur Konkretisierungen des allgemeinen Amtsgeheimnisses dar, so dass sie einem Informationszugang nicht entgegenstehen können. Bei als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten sollte ein Antrag auf Informationszugang außerdem zum Anlass genommen werden, die Einstufungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Insbesondere bei länger zurückliegenden Einstufungen kann der Geheimhaltungsgrund inzwischen entfallen sein.

* Vertragliche Vertraulichkeitsabreden dürfen nicht dazu führen, dass das IFG leer läuft. Das Gesetz kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden. Der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 7 IFG soll nur Informanten schützen und ist wie alle Ausnahmetatbestände eng auszulegen.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren

Der Chaos Computer Club praktiziert wieder Informationsfreiheit und veröffentlicht ein Dokument aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz: Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren.

Das Dokument, das offenbar auch anderen Stellen zugegangen ist und bereits Gegenstand von entsprechenden Veroeffentlichungen ist, scheint uns allerdings vollstaendig veroeffentlichungswuerdig. Wir erlauben uns daher, das Dokument hiermit in gaenze der oeffentlichen Diskussion zur Verfuegung zu stellen.

Das Papier ist ganz interessant zum lesen. Es ist derzeit unklar, wer für die Überwachungskosten bezahlen soll: Staatsanwaltschaft oder Polizei. Es gibt weiterhin detaillierte Produktangaben und Kostenaufschlüsselung. Es wird auch angeratem, Proxy-Server auf eigene Kosten anzumieten, um die IP zu verschleiern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass mindestens ein Proxy-Server “in Übersee” sitzt. Ob das wegen der Vorratsdatenspeicherung so sein soll… ?

Dienstag, 9. Oktober 2007

Zypries hält Klage gegen Vorratsdatenspeicherung geheim

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 09.10.2007:

Zypries hält Klage gegen Vorratsdatenspeicherung geheim

Das Bundesjustizministerium hat die Herausgabe einer Klageschrift gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verweigert. Bürgerrechtler werten dies als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin Brigitte Zypries in Bezug auf eine laufende Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie.

Der im März 2006 beschlossenen EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zufolge soll künftig gespeichert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2006 die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärte , weil die Europäische Gemeinschaft für die innere Sicherheit nicht zuständig sei, hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Diese Richtlinie soll ebenfalls einer verbesserten Strafverfolgung dienen. Die Entscheidung des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, vom Bundesjustizministerium die Herausgabe der Klageschrift Irlands gegen die Richtlinie beantragt. Das Dokument soll die Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen in Deutschland nicht umgesetzt werden darf. Die Koalition arbeitet derzeit an dem Gesetz, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einführen würde. Das Justizministerium hat die Anträge auf Herausgabe der Klageschrift nun mit der Begründung abgelehnt , eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die “Integrität” des Verfahrens gefährden.

“Vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags über die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof bis zum Deutschen Anwaltverein - Rechtsexperten rechnen durchweg damit, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schon in wenigen Monaten in Luxemburg für nichtig erklärt wird”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

“Drückt die Koalition noch kurz vorher eine Totalprotokollierung der Telekommunikation in Deutschland durch, verletzt sie nicht nur die Grundrechte von 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern verursacht auch vergebliche Millionen- bis Milliardenkosten für Wirtschaft und Verbraucher. SPD und Union sollten endlich einsehen, dass alle Signale auf rot stehen und ein ‘weiter wie bisher’ unweigerlich dazu führen würde, dass ein verfassungswidriges Gesetz
eine nichtige EU-Richtlinie umsetzt. Das ist den Bürgern nicht zu mehr vermitteln”, ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien.

In Deutschland laufen Datenschützer gemeinsam mit Journalisten-, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden seit Monaten Sturm gegen die Pläne der großen Koalition, die Kommunikationsdatenerfassung noch dieses Jahr umzusetzen. “Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Januar. 45 Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft fordern inzwischen, die Pläne zumindest bis zur anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat schon mehr als 6.000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz gesammelt. Ende September haben in Berlin 15.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsvorhaben demonstriert. Letzte Woche wurde ein Urteil bekannt, das dem Bundesjustizministerium eine “Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung” attestierte, weil es Daten über die Besucher seines Internetportals auf Vorrat gespeichert hatte.

Sonntag, 7. Oktober 2007

Lessig über Korruption und Transparenz

Lawrence Lessig hat ein Interview über Korruption, Geld in der Politik und die Notwendigkeit von Transparenz und öffentlichen Informationen gegeben. Sehr spannend:

Mittwoch, 26. September 2007

Transparency International: Korruptionswahrnehmungsindex 2007

Transparency International hat heute ihren Korruptionswahrnehmungsindex 2007 (Corruption Perceptions Index) vorgestellt. Trotz Siemens klliegt Deutschland immer noch auf Platz 16. Das ist steigerungsfähig, z.B. durch ein besseres Informationsfreiheitsgesetz.

Tagesschau.de berichtet: Kaum Fortschritte bei Korruptionsbekämpfung.

Der Vorsitzende von TI-Deutschland, Hansjörg Elshorst, verwies darauf, dass die skandinavischen Länder eine lange Tradition an transparenten und funktionierenden staatlichen Strukturen hätten. Deutschland dagegen habe erst vor eineinhalb Jahren das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, das immer noch nicht richtig greife.

Seine Organisation forderte die Bundesregierung auf, mehr gegen Bestechung zu unternehmen. Vor allem die Regeln für den Wechsel von Mandatsträgern oder Politikern in Unternehmen, mit denen sie zuvor fachlich zu tun hatten, müssten verschärft werden. Das sei völlig unzureichend geregelt, kritisierte Elshorst. Als Beispiel nannte er die Bahn, wo zahlreiche ehemalige Politiker als Lobbyisten tätig sind. Außerdem müssten die Regeln für die Nebentätigkeit von Mandatsträgern stringenter gestaltet werden.

Mehr gibts in der Pressemitteilung zu lesen: Transparency Deutschland fordert konzertierte Aktion zur Bekämpfung der Auslandskorruption - Deutschland im Korruptionswahrnehmungsindex 2007 erneut auf Platz 16.

Mittwoch, 4. Juli 2007

Bundestag kann transparenter werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Politiker-Nebeneinkünfte entschieden. Mit jeweils vier Stimmen hab es ein Patt. In diesem Fall gilt die Klage von Friedrich Merz & Co als abgewiesen: Bundesverfassungsgericht lässt die neun Geheimniskrämer abblitzen.

Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Gericht. Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten “besondere Gefahren für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”.

Mal schauen, wie lange es dauert, bis mal verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Transparenz der Nebeneinkünfte im Bundestag geschaffen werden. Der Weg ist ja jetzt verfassungsrechtlich frei.

Die Vorgeschichte und die Beteiligten: Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.

Sonntag, 31. Dezember 2006

Wieviele Millionen chinesische Internetnutzer?

Auf dem Congress liefen auch einige Zahlen dazu durch die Vorträge, aber so wirklich genau weiß das offenbar niemand so richtig. Die staatlich-offizielle Zahl, die Xinhua nennt, beträgt beachtliche 132 Millionen zum Jahresende, davon noch nicht ganz die Hälfte mit Breitbandzugang.

Schon vor Jahren hab ich im Studium gehört, dass die “Sprache des Internets” chinesisch sein wird. Was immer sich Soziologen genau darunter vorstellen, vermutlich meint es ganz trivial “Mehr als die Hälfte der User haben chinesisch als Muttersprache”. In ein paar Jahren könnte es soweit sein; wenn man die Überseechinesen mitzählt.

Freie Meinungsäußerung in Online-Medien jedenfalls hat noch erhebliche, patriotische und bleibende Hindernisse, vornehmlich die Regierung. Auf dem 23C3 konnte man hören, dass auch in China die Zahl der Tor-User steigt. Es gibt also Hoffnung, dass mehr Internet tatsächlich zu mehr Demokratisierung führt, unbelauschtem Datenverkehr sei Dank.

Mittwoch, 22. November 2006

Kein Journalistenprivileg bei Veröffentlichung geheimer Dokumente

Heise berichtet: Fall “Cicero”: Bundesregierung lehnt “Journalistenprivileg” ab.

Die Bundesregierung hat eine weitgehende Straffreiheit von Journalisten für die Veröffentlichung geheimer Dokumente abgelehnt und die umstrittene Razzia bei der Zeitschrift Cicero verteidigt. “Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben”, sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.

 

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