Liebe Frau Krogmann, das mit Kasachstan habe ich geklärt!

Falls gerade der Eindruck entsteht, ich würde mich nur noch mit Frau Krogmann (parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) beschäftigen, muss ich dementieren. Dem ist nicht so. Zur Zeit beschäftige ich mich vor allem mit einem Fremdkörper in meiner rechten Ferse, den ich mir am Baggersee eingetreten habe. Aber genug von mir, es gibt auch gute Nachrichten.

Die Sache mit Kasachstan („Frau Krogmann und das wilde Kasachstan“, 16.06.) wäre geklärt. Adilbek Alzhanov, Gesandter der kasachischen Botschaft in Berlin schrieb mir gerade, dass Kinderpornographie in der Republik Kasachstan selbstverständlich ebenso illegal ist, wie in Deutschland.

Nichts anderes hatte ich erwartet. Herr Alzhanov hat mir auch gleich die passenden Gesetzesstellen genannt und übersetzt:

[…] Dessen ungeachtet schicke ich Ihnen als Information einige Hinweise auf und Auszüge aus den Gesetzgebungsakten der Republik Kasachstan, denen Sie eindeutig entnehmen können, dass die Kinderpornographie genauso geächtet wird und strafbar ist wie in Deutschland.

„Über die Ratifizierung des fakultativen Protokolls zur Konvention über die Kinderrechte in Sachen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie“. Gesetz der Republik Kasachstan vom 4.Juli 2001 Nr. 219;

„Über die Ratifizierung der Konvention über die Kinderrechte“. Erlass des Obersten Rates der Republik Kasachstan vom 8.Juni 1994;

„Über die Ratifikation der Konvention über das Verbot und die sofortigen Maßnahmen zur Ausmerzung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“. Gesetz der Republik Kasachstan vom 26.Dezember 2002 Nr. 367

„Über die Rechte der Kinder“, Gesetz der Republik Kasachstan vom 8.August 2002 Nr. 345
Artikel 40 Schutz der Kinder vor Prostitution und Pornographie
Die  Einbeziehung der Kinder zur Prostitution, Verbreitung, Werbung und Verkauf an Kinder pornographischer Materialien oder Gegenstände, Druckmaterialien, Filme, Videos, Abbildungen oder anderer Gegenstände pornographischen Charakters und erotischen Inhalts  sind durch gesetzgebende Akte der Republik Kasachstan strafbar.

[…]

Strafgesetzbuch der Republik Kasachstan. Gesetzbuch der Republik Kasachstan vom 16.Juli 1997 Nr. 167
Artikel 132. Einbeziehung der Minderjährigen zur gesellschaftswidrigen (asozialen) Handlungen.
Punkt 1. „Einbeziehung der Minderjährigen zum Gebrauch von Narkotika …., zur Prostitution, … ist strafbar“

Artikel 133
Punkt 133. Handel mit Minderjährigen
Punkt 1. Kauf-Verkauf oder Vollführung anderer Handlungen in Bezug auf Minderjährigen, deren Missbrauch oder  Werbung, Überführung, Übergabe, Hehlerei … sind strafbar“.

Artikel 27I.
Illegale Verbreitung pornographischer Materialien und Gegenstände

„Illegale Herstellung .., Werbung pornographischer Materialien, Filmen und Videos … pornographischen Charakters sind strafbar“.

Über die administrativen Rechtsverletzungen. Gesetzbuch der Republik Kasachstan vom 30. Januar 2001 Nr. 155
Artikel 122.
Geschlechtsverkehr…  und anderer Missbrauch sexuellen Charakters der  Minderjährigen ist strafbar.

Ich habe hier nur auf  Einiges hingewiesen konnte, aber keine aus juristischer Sicht genaue und vollständige Übersetzung der Gesetze geben. Die Bestimmungen sind den genannten Gesetzen russisch oder kasachisch zu entnehmen.

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40 Ergänzungen

  1. Tja, wieder mal schwarz auf weiß die Argumente der Sperr-Befürworter entlarvt. Aber was anderes hatte ich auch gar nicht erwartet.
    Nur leider wird auch das wieder außerhalb des Netzes nicht wahrgenommen.

  2. Oder wie Bruce Schneier (ich meine er war’s) einmal so schön gesagt hat:
    Es gibt Länder wie z.B. Kasachstan, die müssen sich beim Thema Internetsicherheit (da ging’s natürlich um Cyberterrorismus) nicht so viele Gedanken machen. Das liegt allein schon an der Infrastruktur.
    Gab es denn überhaupt jemals auch nur eine Kinderporno-Seite in Kasachstan? Kann man das heausfinden? Ich denke mal nein!

  3. @Brillenfux: Auf den bekannten Sperrlisten aus Skandinavien und Australien war keine Seite aus Kasachstan gelistet. Steht auch im Ursprungsartikel.

    Die Infrastruktur wäre in Kasachstan durchaus vorhanden. Wenn eine gute Bekannte mal wieder ihre Familie in Kasachstan sehen will, bevorzugt sie Videochats. Zugeben, das ist noch eine Ausnahme. Laut Wikipedia verfügten 2008 erst 12,3% der Bevölkerung über einen Internetanschluss; die Breitbandverbreitungsquote lag bei 1,75%. Das ist nicht viel, aber besser als nichts.

  4. Herr Scholz sprach ja gestern bei Phoenix nicht über Kasachstan, sondern unterstellte Brasilien und Uruguay, keine entsprechenden Gesetze zu haben bzw. es mit diesen nicht so genau zu nehmen. Also müßte es jetzt Anfragen an die entsprechenden Botschaften geben.

  5. Rupert Scholz von der CDU nannte gestern bei „Untern den Linden“ ja Uruguay und Brasilien als Länder, in denen Kinderpornographie nicht verfolgt werde. Vielleicht könnte man das auch mal aufklären.

    Generell wäre es vielleicht mal sinnvoll, auf AbgeordnetenWatch.de etwa bei Frau Krogmann oder Herr Dörmann von der SPD nachzubohren, ob es überhaupt irgendein Land gibt, in dem Kinderpornographie nicht verfolgt würde.

  6. Jetzt hat man die Aussage von Frau Krogmann widerlegt. Da sage ich doch nur „na und!“.
    Man wird die Zensurbefürworter nicht mehr umstimmen können. Wie auch?
    Wenn es nicht Kasachstan ist, dann nimmt man halt Brasilien, Uruguay, Peru, Chile, Usbekistan, Aserbaidschan, oder welches Land auch immer.

    Aber darum geht es doch gar nicht. Die meisten Server stehen nun mal in den USA und Europa. Das sollte man diesen Leuten verklickern.
    Und dort wird der dokumentierte Missbrauch eigentlich auch verfolgt.
    Wie man sieht, aber nicht konsequent genug.

    Ein leidiges Thema.
    Gesetz ist durch. BVerfG muss dann wohl entscheiden, mal wieder.

  7. Frau Krogmann schreibt ja auch auf http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-5576–f196660.html#q196660

    „Es soll also ohne konkreten Anlaß die Arbeit einer Behörde, hier des Bundeskriminalamts, überprüfen.

    Eine solche Ausgestaltung im Sinne der Bürgerrechte gibt es sonst nicht. Grundsätzlich handelt die Behörde – sei es Polizei, Finanzamt, Ordnungsamt oder eine andere – und der Betroffene kann gegen die Maßnahme der Behörde Rechtsmittel einlegen und ggf. klagen. Das ist der Aufbau des Rechtsstaats. Da hier zusätzlich zum Rechtsweg durch das Expertengremium noch ein weiteres wachsames Auge gegeben ist, haben wir hier sogar einen stärkeren Schutz der Bürgerrechte als bei vielen anderen behördlichen Eingriffen.“

    Eh, daß heisst der Betreiber erstens duch das
    Expertengremium vorm Sperren geschützt wird und er *zusätzlich* ja auch dagegen klagen kann. Also der kriegt einen Brief, in dem steht „Sehr geehrter Herr x, ihre Webpräsenz http://www.bla.com wurde auf Grund der ZuErschG in die Sperrliste aufgenommen. Dagegen können Sie Einspruch zur Niederschrift einlegen.“? Wie schwachsinnig ist das nun wieder?

  8. Apropos: Hab gerade wieder so eine Textbaustein-Mail aus dem Büro des Herrn Dörmann bekommen.
    Wieder mit der Behauptung die SPD hätte tolle Änderungen am Gesetz durchgeboxt.
    „Löschen vor Sperren“, ect.
    Die lernen es echt nicht. -.-
    Und sind immer noch auf der Schiene ihrer althergebrachten Politik, das man ihnen den Müll schon glauben wird wenn man es nur oft genug wiederholt.
    Ich hoffe so langsam werden die mal von ihren Beratern drauf hin gestoßen, dass es wohl diesmal nicht klappen wird.

  9. „Ich hoffe so langsam werden die mal von ihren Beratern drauf hin gestoßen, dass es wohl diesmal nicht klappen wird.“

    @ Heiko Frömter: So sehr ich es mir wünschen würde – aber woher nimmst Du Deinen Optimismus? Das Zugangserschwerungsgesetz ist doch nur eines von zahlreichen fragwürdigen Gesetzen aus dem Bereich Bürgerrechte. Die Koalition setzt (vermutlich zu Recht) darauf, dass das Thema in der kommenden Woche durch ist.
    Und wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt, dann wird das halt unter „Trial and Error“ abgebucht – vielleicht wird aber auch ein neues Gesetz gebastelt, das den (formalen) Einwänden genügt. Hatten wir doch auch schon.

  10. @12
    Nun, Jörg seit ich mich mit Politik beschäftige, habe ich mir ein gewisses Polster an Optimismus zulegen müssen. Sonst wird man ja ganz mischugge. ;)

  11. Nu macht mal halblang. Natürlich stoppt man mit sowas keine noch so bescheuerten Gesetze. Aber seht es doch mal so:

    Uschi und co: … Besen … Internet … verbluten … widerwärtig … blah

    Kurz: Schlimmer als Kinderpornographie geht nicht.

    Und dann kommt Frau Krogmann und erzählt einen von Kasachstan! Dass die Leute da nicht längst unseren Botschafter einbestellt haben, ist wahrscheinlich nur der Tatsache zu verdanken, dass man unsere Zensuruschis weltweit kein Stück ernst nimmt.

  12. Astana (dts) – Das kasachische Parlament hat heute ein Gesetz verabschiedet, dass die Kontrolle und mögliche Zensur des Internets verschärfen soll. In dem Gesetz werden Webseiten wie beispielsweise „Twitter“ oder „Facebook“ mit Medien gleichgesetzt, berichtet die russische Nachrichtenagentur „Ria Novosti“. Damit unterliegen sie ab sofort dem gleichen Straf- und Zivilrecht wie herkömmliche Medien. So können beispielsweise ausländische Seiten blockiert werden, wenn sie gegen kasachisches Recht verstoßen. Nach Angaben der Behörden sei der Schritt nötig, um Massenunruhen, wie etwa nach der Parlamentswahl in Moldawien, zu verhindern.

  13. @Reaktion aus Kasachstan: Ja, das ist der unschöne Teil der Geschichte. Mit Zensur kennt man sich dort aus. Nicht nur, was Internet betrifft übrigens, die ist gesetzlich gleich für „die Massenmedien“ verankert.

  14. Eigentlich ist es doch überraschend, dass alle möglichen Länder mal eben von ahnungslosen deutschen Politikern als „Achse der Kinderpornographie“ dargestellt werden, ohne dass jemand nachfragt, ob an diesen Behauptungen eigentlich was dran ist. Frage mich auch, wie das wohl die Botschafter von Uruguay und Brasilien sehen…

  15. @dlc:
    Die werde ich vielleicht nächste Woche mal fragen. Wobei, eigentlich ist es nicht nötig. Selbstverständlich geht man auch in Brasilien und Uruguay gegen Kinderpornographie. Recht rabiat sogar, wie man folgenden beiden Texten entnehmen kann. Brasilien: http://www.todoscontraapedofilia.com.br/%5B…]:realizan-en-brasil-megaoperacion-contra-pornografia-infantil[…] und Uruguay: http://www.soitu.es/soitu/2008/08/01/info/1217621760_620951.html

  16. @dlc: Die werde ich vielleicht nächste Woche mal fragen. Wobei, eigentlich ist es nicht nötig. Selbstverständlich geht man auch in Brasilien und Uruguay gegen Kinderpornographie. Recht rabiat sogar, wie man folgenden beiden Texten entnehmen kann. Brasilien: http://www.todoscontraapedofilia.com.br/%5B…]:realizan-en-brasil-megaoperacion-contra-pornografia-infantil[…] und Uruguay: http://www.soitu.es/soitu/2008/08/01/info/1217621760_620951.html

  17. Leute!

    Denen geht es nicht um KiPo, die versuchen es damit nur zu rechtfertigen. Glaubt ihr wirklich nach 15 Jahren kommen die aufeinmal darauf?

    Die Lobby (Film,Games,Musik) wird dahinter stehen, weil keiner mehr DRM Spiele mit Installationslimit etc kaufen will.

    Die Politiker versuchen es nur mit der Moral-Keule es dem Volk zu verkaufen.
    Übrigens gibt es bei Wikileaks ein Stern Report diesen Jahres, der Zensiert wurde, weil Lobbyisten diverse Geldsummen an Politiker „spendeten“.

  18. Gratuliere, gelungene Aktion.

    Eure Regierung kann mal froh sein, dass Herr Alzhanov und das offizielle Kasachstan so souverän reagiert hat.

    Aber steckt euren „Volks“vertretern doch mal zu, Syrien oder der Iran habe kein Gesetz gegen Kindesmissbrauch. Ich bin sicher die Herren Gaddafi oder Ahmedinedschad gingen ab Schmids Katze.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.