Netzsperren greifen in Grundrechte ein.

Passend zur absurden Diskussion rund um Netzsperrungen für Tauschbörsennutzer gibt es ein aktuelles Gutachten aus einer anderen Ecke: Netzsperren greifen in Grundrechte ein.

Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.” Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten “schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall” den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.

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Ein Kommentar

  1. Heiko
    Erstellt am 29. April 2008 um 13:42 | Permanent-Link

    Wo genau ist da jetzt die weltbewegende Neuigkeit? Dass eine belastende staatliche Maßnahme in Grundrechte eingreift ist juristisches Standardwissen. Dafür braucht man kein Gutachten.

    Interessant ist lediglich, ob die Sperrverfügung im konkreten Einzelfall das jeweilige Grundrecht auch verletzt.

4 Trackbacks

  1. [...] propos: Internetsperrungen greifen in Grundrechte ein – ein Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz belegt genau dies. Weiterlesen zum Thema [...]

  2. [...] und medialen Wandel zu umarmen und innovative Geschäftsmodelle dafür zu entwickeln.“ Markus Beckedahl im Zeit [...]

  3. [...] In dem Gutachten hatte es geheißen, Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit …“ Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen [...]

  4. Von Jahresrückblick 2008 : netzpolitik.org am 25. Dezember 2008 um 22:13

    [...] Passend zur absurden Diskussion rund um Netzsperrungen für Tauschbörsennutzer gibt es ein aktuelles Gutachten aus einer anderen Ecke: Netzsperren greifen in Grundrechte ein. [...]

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