Den schwarz-roten Plänen für KI-basierte Gesichtersuche in der Strafverfolgung stehen eine Menge Hürden im Weg: etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Strafprozessordnung, die EU-Datenschutzrichtlinie und die KI-Verordnung, wie ein Strafrechtler für LTO zusammenfasst.
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