Tobias McFadden
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: Gericht bestätigt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
: Gericht bestätigt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung Teilerfolg im Streit um Abmahnungen in offenen WLANs: Strafen aus der Zeit vor Abschaffung der Störerhaftung müssen bezahlt werden. Es könne aber nicht verlangt werden, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern, urteilt das Oberlandesgericht München.
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: Nach dem EuGH-Urteil: „Eine Abschaffung der Störerhaftung ist trotzdem möglich“
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nnova/">Nicolas Nova</a> : Nach dem EuGH-Urteil: „Eine Abschaffung der Störerhaftung ist trotzdem möglich“ Die Enttäuschung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu offenen Netzen ist groß. Wir haben mit dem Berliner Juristen Ulf Buermeyer über Konsequenzen für die Situation in Deutschland sowie über die Bedeutung des Urteils für die Freifunkbewegung gesprochen – und natürlich darüber, wie die Störerhaftung doch noch abgeschafft werden kann.
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: Freifunker vor dem Europäischen Gerichtshof: Morgen Entscheidung zur Störerhaftung
Auf echte Rechtssicherheit für freies WLAN wartet Deutschland noch. Foto: CC BY 2.0 Ingo Dachwitz : Freifunker vor dem Europäischen Gerichtshof: Morgen Entscheidung zur Störerhaftung Einige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, mit dem die Große Koalition in Deutschland mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener Netze schaffen wollte (und scheiterte), gibt der EuGH morgen eine wegweisende Entscheidung zur Störerhaftung bekannt. Wir erklären, worum es dabei geht.