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Irreführende Beschwichtigung zu BND-Gesetz an UN: „Verhältnismäßigkeit unabhängig von der Nationalität“

Das BND-Gesetz unterscheidet Deutsche, EU-Bürger und Ausländer. Die Grundrechte der drei Gruppen werden in unterschiedlichem Maß geschützt, das kritisierten unter anderem drei UN-Sonderberichterstatter. Diese Kritik wurde irreführend abwiegelt, wie die hier veröffentlichte deutsche Antwort an die UN zeigt.

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