Registermodernisierung
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Personenkennzahl: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig
Anhand der Steuer-Identifikationsnummer sollen in Zukunft alle Daten zusammengeführt werden können. Personenkennzahl: Alle Datenschutzbehörden halten Seehofer-Pläne für verfassungswidrig Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sehen den aktuellen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung als verfassungswidrig an. Sie sprechen sich für eine datenschutzfreundlichere Lösung nach österreichischem Vorbild aus. Dort haben die Behörden keinen Zugriff auf die Personenkennzahl.
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Personenkennziffer: Das Grundgesetz darf keine Kostenfrage sein
Wenn eine verfassungsgemäße Umsetzung mehr kostet, ist das Geld nicht zum Fenster herausgeworfen. Im Gegenteil. (Symbolbild) Personenkennziffer: Das Grundgesetz darf keine Kostenfrage sein Die Bundesregierung will entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine universelle Personenkennziffer einführen. Eine erprobte datenschutzfreundliche Alternative lehnt sie ab, weil sie zu teuer sei. So geht das nicht! Ein Kommentar.
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Registermodernisierung: Innenministerium will trotz besserer Alternative zentrale Personenkennziffer einführen
Gibt es erst einmal eine zentrale Personenkennziffer, lassen sich technisch alle vorhandenen Daten zusammenführen. (Symbolbild) Registermodernisierung: Innenministerium will trotz besserer Alternative zentrale Personenkennziffer einführen Horst Seehofer will die Steuer-ID als universelle Personenkennziffer einführen. Weil das Vorhaben technisch die Zusammenführung aller Daten der Bürger:innen ermöglicht, könnte es verfassungswidrig sein. Wir veröffentlichen und analysieren den Referentenentwurf des Registermodernisierungsgesetzes.
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Registermodernisierung: Eine Nummer, sie alle zu finden
"Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren [..] und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist." (Bundesverfassungsgericht 1969) Registermodernisierung: Eine Nummer, sie alle zu finden Einmal eingeführte Überwachungsinstrumente werden später ausgeweitet. Ein Paradebeispiel dafür ist die einheitliche Steuer-Identifikationsnummer, die jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich der Bürger:innen genutzt werden soll. Alternative und datenschutzfreundlichere Modelle hat die Bundesregierung bislang verworfen, obwohl ihr Vorschlag verfassungswidrig sein dürfte.