Quad9
-
Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich
Das Domain Name System wird oft als Telefonbuch für das Internet umschrieben. Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
-
"Eklatantes Fehlurteil": Sony attackiert das Internet und siegt vor dem Landgericht
Urheberrechtsdurchsetzung mit der Abrissbirne (Symbolbild) "Eklatantes Fehlurteil": Sony attackiert das Internet und siegt vor dem Landgericht Das Landgericht Leipzig wirft dem DNS-Anbieter Quad9 vor, als Täter zur Verletzung des Urheberrechts beigetragen zu haben. Dabei übersetzt der Anbieter nur den Namen einer Website in eine IP-Adresse. Gegen das Urteil will sich Quad9 nun vor dem Oberlandesgericht Dresden wehren.
-
Edit Policy: Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver
Netzsperren sind existentielle Bedrohung für Quad9 - und für die Grundrechte im Netz. Edit Policy: Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver Der nichtkommerzielle DNS-Dienst ist im Streit mit Sony Music zunächst unterlegen: Das Landgericht Hamburg bejaht Störerhaftung. Ein Unding, findet Felix Reda.