PAG-Kommission
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Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam
Der Präventivgewahrsam soll keine Strafe sein, sondern eine vorbeugende Maßnahme. Für die Betroffenen dürfte der Unterschied jedoch gering sein: Sie sind zunächst eingesperrt. Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlangte letztes Jahr bundesweite Bekanntheit. Im Eilverfahren führte die CSU damit den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Seit das Gesetz in Kraft ist, sind mindestens 19 Personen für mehrere Wochen eingesperrt worden – ohne Anklage und oft ohne den Beistand einer Anwältin. Nun wurde bekannt, dass fast ausschließlich Ausländer:innen betroffen sind.
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: So arbeitet die Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz
Innenminister Joachim Hermann mit seinen Polizeivizepräsidenten : So arbeitet die Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz Ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz verfassungskonform? Die Frage beschäftigt derzeit mehrere Gerichte. Zeitgleich lässt das Innenministerium das umstrittene Gesetz durch eine Kommission prüfen, um dessen „Optimierungspotenzial“ festzustellen. Die Mitglieder haben Zugriff auf Unterlagen der Polizei.