Der Rechtsstreit um ein zwei Sekunden langes Sample des Kraftwerk-Songs „Metall auf Metall“ dauert schon über 20 Jahre. Vor der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs empfiehlt dessen Generalanwalt eine harte Linie: das EU-Urheberrecht erlaube kein noch so kurzes Sample ohne Rechteklärung im Einzelfall.