Moses Pelham
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EuGH präzisiert: Sampling geht klar
Kraftwerk live bei einem Konzert. Die Band hatte 1999 wegen eines Samples geklagt. EuGH präzisiert: Sampling geht klar Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden.
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: Endlos-Prozess um „Metall auf Metall“: EuGH-Generalanwalt ist kein Rapper
Seit über 20 Jahren dauert der Rechtsstreit um einen Schnipsel des Songs, mit dem Moses Pelham 1997 als Endlosschleife Sabrina Setlurs „Nur Mir“ hinterlegt hatte. : Endlos-Prozess um „Metall auf Metall“: EuGH-Generalanwalt ist kein Rapper Der Rechtsstreit um ein zwei Sekunden langes Sample des Kraftwerk-Songs „Metall auf Metall“ dauert schon über 20 Jahre. Vor der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs empfiehlt dessen Generalanwalt eine harte Linie: das EU-Urheberrecht erlaube kein noch so kurzes Sample ohne Rechteklärung im Einzelfall.
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: Sampling vor dem Verfassungsgericht: Eine kommentierte Presseschau
Kraftwerk live in Stockholm (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kraftwerk_live_in_Stockholm.jpg">Bild</a>: Andréas Hagström, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA</a>) : Sampling vor dem Verfassungsgericht: Eine kommentierte Presseschau Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe verhandelte gestern zur Frage, ob auch die Übernahme kleinster Teile eines Musikstücks – im konkreten Fall geht es um ein zweisekündiges Sample von Kraftwerks „Metall auf Metall“ – die Klärung von Rechten erfordert. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits zwei Mal, 2008 und 2012, zu Gunsten der Rechteinhaber am Song […]