Kristin Pietrzyk

  • : Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten
    Mobilfunkantennenanlage in der Großenhainer Straße in Dresden. Alle Handys, die hier kommuniziert haben, wurden überwacht.
    Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten

    Mit einer Funkzellenabfrage hat die Dresdner Polizei eine großflächige Gesamtüberwachung eines ganzen Stadtteils durchgeführt, um alle sich dort aufhaltenden Personen unter einen grundsätzlichen Tatverdacht zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde nun auch die dritte Verfassungsbeschwerde gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011 eingereicht. Gleichzeitig wurde eine ganze Reihe weiterer Überwachungsmaßnahmen durchgeführt – inklusive einem IMSI-Catcher.

    Im Februar 2011 hat die Polizei in Dresden mit drei Funkzellenabfragen mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten von fast 60.000 Menschen gesammelt und gerastert. Nach zwei Linkspartei-Landtagsabgeordneten und der grünen Bundestags-Spitzenkandidatin wurde jetzt die dritte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht dagegen eingereicht. Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk klagt als Betroffene ebenfalls gegen die massenhafte Handy-Überwachung. In einer Pressemitteilung heißt es:

    Im Hinblick auf die mittlerweile inflationäre Praxis der Durchführung von Funkzellenabfragen, haben wir ein starkes Interesse daran, für den prominentesten dieser Fälle, der sich den Spitznamen „Handygate“ redlich verdient hat, eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbei zu führen.

    Die bekannteste der drei Funkzellenabfragen, die während des größten Naziaufmarschs Europas durchgeführt wurden, ist die um das Haus der Begegnung in der Großenhainer Straße. Ganze 48 Stunden lang wurden sämtliche Handy-Verbindungen, die über Mobilfunkzellen gingen, die auch am Haus der Begegnung zu empfangen sind, gespeichert und an die Dresdner Polizei übermittelt. Von diesen 81.229 Verkehrsdaten wurden von 35.748 Handy-Nummern die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Dieser Datensatz ging später auch an das Landeskriminalamt, das damit eine Rasterfahndung druchführte.

    Das Ziel der Maßnahme ist nicht ganz klar. Offiziell wollten die Behörden ein paar Antifaschisten finden, die ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Diese sollen sich über ein Handy koordiniert haben. Dagegen hat die Staatsmacht gleich eine ganze Reihe an Maßnahmen aufgefahren: Telekommunikationsüberwachung, Observation, IMSI-Catcher, Video-Überwachung und sogar die Durchsuchung des Hauses und Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten. Das geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde hervor:

    25. September 2013 2
  • : Funkzellenabfrage und anhaltende Vorratsdatenspeicherung: Endlich dagegen klagen
    Funkzellenabfrage und anhaltende Vorratsdatenspeicherung: Endlich dagegen klagen

    Gegen die massenhafte Funkzellenabfrage in Dresden sind jetzt Rechtsmittel eingelegt worden. Notfalls will man bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch gegen die fortwährende Speicherpraxis von Mobilfunkanbietern soll geklagt werden.

    Die Funkzellenabfrage, das Ermittlungsinstrument „für alle Fälle“, ist durch ihre Anwendung in Dresden und Berlin etwas bekannter geworden.

    Die Probleme jedoch bleiben: Mobilfunkanbieter speichern Daten, die sie gar nicht brauchen. Behörden fragen riesige Datenberge ab und nutzen sie für eine Rasterfahndung. Tausende Menschen werden Teil von Ermittlungen gegen ein paar Einzelpersonen. Darüber informiert wird niemand.

    Ausgeforscht, aber nicht benachrichtigt

    27. März 2012 13