Juristischer Dienst
-
: EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“
Während die EU noch diskutiert, macht Deutschland schonmal einen Alleingang.(Symbolbild) : EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“ Der Europäische Gerichtshof hat eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verboten. Trotzdem wollen viele Mitgliedstaaten weiterhin Verkehrsdaten speichern. In verschiedenen EU-Gremien wird diskutiert, ob das möglich ist. Währenddessen macht Deutschland einen Alleingang.
-
Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar
Sitz des EuGH in Luxembourg. Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/14254333@N08">Cédric Puisney</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar Weiterhin existierende Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in EU-Staaten müssen sich ebenfalls an der Grundrechtecharta orientieren und können daher juristisch angegriffen werden. Zu diesem Fazit kommt der Juristische Dienst des Europaparlaments in einem Rechtsgutachten. Auch andere Datensammlungen wie Reise- und Finanzdaten müssen notwendig und verhältnismäßig sein, sonst sind sie illegal.