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BundesgerichtshofProvider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb

Internet-Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage lang speichern, um Fehler und Störungen zu beseitigen. Das hat der Bundesgerichtshof analog zu früheren Urteilen entschieden. Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen jedoch nicht auf diese Daten zugreifen – das wäre eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.

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