Holger Voss
-
Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb
Hauptgebäude des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:ComQuat">ComQuat</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb Internet-Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage lang speichern, um Fehler und Störungen zu beseitigen. Das hat der Bundesgerichtshof analog zu früheren Urteilen entschieden. Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen jedoch nicht auf diese Daten zugreifen – das wäre eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.