Alexander Sander
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: Die EU will „reisende Gewalttäter“ bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen
: Die EU will „reisende Gewalttäter“ bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen Seit Jahren forciert die EU die Harmonisierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Großveranstaltungen (Fussballspiele oder Gipfelproteste), um diese sicherer zu machen. Eine entsprechende Initiative startete das Bundesinnenministerium nach dem G8-Gipfel 2007. Dafür sollen vor allem „reisende Gewalttäter“, die bei derartigen Events nicht gern gesehen sind, besser überwacht werden. Hierfür braucht es nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, verbesserte Kapazitäten und mehr Zusammenarbeit.
Deutschland hatte sich dabei für Ein- bzw. Ausreisesperren stark gemacht und wollte hierfür das Schengener Informationssystem SIS II nutzen. Auf deutsche Veranlassung wurde das das Thema sogar im Stockholmer Programm erwähnt (Punkt 4.3.1.). Allerdings konnte sich die Bundesregierung mit diesen Bestrebungen bisher nicht durchsetzen.
Nun könnten die Wünsche Realität werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie (.pdf) schlägt eine Lösung ganz im Sinne der BRD vor: Es soll eine EU-weite „Troublemaker“-Datei aufgebaut werden. Allerdings gibt es dabei noch eine Haken: Die Verhältnismäßigkeit. Denn einige Mitgliedstaaten haben gar kein Problem mit vermeintlichen „gewaltbereiten Störern“. Häufig ist auch der rechtliche Rahmen, in dem so eine Datei angelegt werden kann, nicht gegeben. Wenn überhaupt Strukturen errichtet werden sollten, könnten hierfür vorhandene Einrichtungen genutzt werden.
Warum die EU jetzt neue Kapazitäten aufbauen soll, bleibt mehr als fraglich. Besonders pikant ist erneut die Rolle Deutschlands. Da die Begeisterung der anderen Mitgliedstaaten für das Projekt also überschaubar bleibt, findet es die deutsche Delegation erforderlich, „nochmals initiativ zu werden“, wie es aus informierten Kreisen heißt.
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: EU: Anti-Terror-Koordinator will mit Apple und Amazon sprechen, um inakzeptable Webseiten abzuschalten
: EU: Anti-Terror-Koordinator will mit Apple und Amazon sprechen, um inakzeptable Webseiten abzuschalten Der Kampf gegen den Terrorismus und im speziellen die Radikalisierung stand bei der Tagung des Rates der Innen- und Justizminister am 6. und 7. Juni auf der Tagesordnung (.pdf). Erneut setzten sich einige Mitgliedstaaten für die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten ein. Auch soziale Netzwerke sollen besser überwacht werden und inakzeptable Webseiten sollen abgeschaltet werden. Darum will man auch mit Apple und Amazon reden – über was ist jedoch fraglich.
Obwohl der Innenausschuss des EU-Parlaments der Vorratsdatenspeicherung von EU-Reisedaten (EU-PNR) eine deutliche Abfuhr erteilte, entschied das Plenum den Bericht wieder in den Ausschuss zurückzuschicken, um einen neuen Kompromiss zu finden. Auch im Rat setzen sich einige Mitgliedstaaten noch immer für die Überwachung der Reisebewegungen aller Bürger ein. Aus einen internen Protokoll der Sitzung, welches Netzpolitik.org vorliegt, geht nun hervor, dass die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, bei ihren EU-Abgeordneten für die EU-PNR Richtlinie „zu werben“. Unterstützung erhielt sie dabei unter anderem von Frankreich und Spanien. Großbritannien forderte indes erneut eine Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung auf innereuropäische Flüge. Ihr könnt auf den Seiten pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at ebenfalls eure Abgeordneten kontaktieren – und dafür werben, dass es keine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten geben soll.
Durch die Überwachung der Reisebewegungen will man terroristische Netzwerke und Radikalisierungstendenzen einzelner Bürger aufdecken. Bis zu 60 Einzeldaten fallen bei einem einzigen Passagier bei einem Flug an, darunter Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Reisenden und Essenswünsche. Die Daten sollen für 5 Jahre anlasslos und ohne jeden konkreten Verdacht gespeichert werden. Einen Beweis für den Nutzen der Datensammelwut gibt es allerdings noch immer nicht.
Interessant ist jedoch, dass auch soziale Netzwerke im Kampf gegen den Terror und die Radikalisierung „besser überwacht“ werden sollen, so die Forderung des EU-Antiterrorkoordinators Gilles de Kerchove. Darüber hinaus sollen auch „illegale bzw. inakzeptable Webseiten abgeschaltet werden“. Um das durchzusetzen „müsse man u.a. mit Google, Apple, Amazon etc. sprechen“, so de Kerchove. Was aber genau er mit Apple und Amazon besprechen will und was eine inakzeptable Website ist, bleibt mehr als fraglich.
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: Fail im EU-Parlament: Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten vertagt
: Fail im EU-Parlament: Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten vertagt Die Entscheidung, ob wir in Europa eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (EU-PNR) einführen wollen, wurde heute mit einer großen Mehrheit vertragt, obwohl der Innenausschuss des Parlaments sich zuvor klar gegen ein EU-PNR ausgesprochen hatte.
In einer geheimen Sitzung der Konferenz der Präsidenten, dem Treffen der Fraktionsvorsitzenden, wurde die Rücküberweisung an den Ausschuss bereits im Vorfeld faktisch durchgesetzt. Heute stimmte das Plenum des Parlaments über den Antrag des konservativen Berichterstatters Timothy Kirkhope ab. Für eine Rückübermittlung an den Ausschuss stimmen 143 Abgeordnete, dagegen 83. Kirkhope begründete sein Vorgehen laut Eva Lichtenberger (Grüne) damit, dass es sich um „eine zufällige Mehrheit“ gehandelt hätte:
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: Aufruf zum Mitmachen: Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (PNR)
: Aufruf zum Mitmachen: Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (PNR) Am 10. Juni 2013 wird das Europäische Parlament über das EU-weite System zur Speicherung von Reisedaten abstimmen. Ihr könnt jetzt Eure Abgeordneten kontaktieren und sie dazu aufrufen, Euer Recht auf Privatsphäre und Reisefreiheit zu verteidigen!
Die vorgeschlagene Richtlinie unterwandert die Rechte der Reisenden, da die Auswertung von Fluggastdaten die Grundrechte einschränkt, wie etwa das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Daten (Artikel 8 der Charta und Artikel 8 EMRK). Darüber hinaus gibt es bisher keinen Beweis, dass wir die Daten brauchen oder dass diese Daten in der Vergangenheit in anderen Staaten irgendeinen Nutzen im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität gehabt hätten.
Der LIBE-Ausschuss hat bereits mit einer klaren Mehrheit von 30 zu 25 Stimmen gegen das EU-PNR-System gestimmt.
Doch nun hat die Konferenz der Präsidenten entschieden, dass Dossier wieder zurück in den Ausschuss zu übermitteln. Daher rufen wir die MEPs dazu auf, am 10. Juni gegen die Richtlinie zu stimmen. Bitte kontaktiert eure Abgeordneten und fordert sie auf, gegen das EU-PNR zu stimmen.
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: Vorratsdatenspeicherung von Fluggast-Daten: Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament wollen abstimmen, bis das Ergebnis passt
: Vorratsdatenspeicherung von Fluggast-Daten: Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament wollen abstimmen, bis das Ergebnis passt Die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Fluggast-Daten soll nochmal abgestimmt werden, weil sie letztes mal abgelehnt wurde. Das haben die Fraktionsvorsitzenden des Europaparlaments unter sich ausgemacht. Damit soll die Vorrastdatenspeicherung von Reisedaten gerettet werden, obwohl der federführende Innenausschuss gegen das anlasslose Datensammeln und Profiling gestimmt hat.
Seit mehr als zwei Jahren wird auf EU-Ebene an der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen gearbeitet. Im Kampf gegen den Terror und schwere Kriminalität sollen Fluggastdaten von jedem Reisenden gespeichert und gerastert werden. Ein Datensatz (Passenger Name Record) umfasst bis zu 60 Einzeldaten, darunter Kreditkarteninformationen, Essenpräferenzen, Informationen über den gesundheitlichen Zustand der Reisenden, Sitzplatzinformationen und vieles mehr. In diesem Berg von Vorratsdaten sollten bisher “unbekannte Verdächtige” aufgespürt werden – mittels Profiling und Data-Mining.
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat diese Datensammlung Ende April mit klarer Mehrheit abgelehnt. Nächsten Mittwoch sollte jetzt eigentlich das Plenum des Parlaments endgültig über die Datensammlung abstimmen. Normalerweise wäre das nur eine Formsache, denn in der Regel folgt das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses. Damit wäre die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten gestorben.
Doch diesmal soll alles anders werden. Die Konservativen wollen die Richtlinie unbedingt retten, vor allem der britische Berichterstatter Timothy Kirkhope. Nach Informationen von nopnr.org hat die Konferenz der Präsidenten, also die Fraktionsvorsitzenden, unter Ausschuss der Öffentlichkeit entschieden, die Abstimmung im Plenum doch nicht durchzuführen, sondern den Prozess zurück in den Ausschuss zu übermitteln. Es soll also so lange abgestimmt werden, bis das Ergebnis passt.
Diesen undemokratischen Verfahrenstrick müssen wir verhindern. Das Plenum soll dem Beschluss des Innenausschusses folgen und die Vorrastdatenspeicherung von Reisedaten ein für alle mal ablehnen. Dazu ist es wichtig, vor allem die sozialdemokratische Fraktion zu überzeugen. Der Fraktionschef Hannes Swoboda freut sich sicher über Mails von euch. Auf den Seiten pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at könnt ihr auch die deutschen bzw. österreichischen Abgeordneten kontaktieren.
Crosspost von nopnr.org.
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: Russland will Fluggastdaten
: Russland will Fluggastdaten Nachdem bereits Abkommen mit den USA und Australien zur Übermittlung von Fluggastdaten aus der EU abgeschlossen wurden, wollen nun auch die Russen Zugriff auf diese Daten erhalten. Airlines, die den russischen Flugraum überfliegen oder in Russland landen, sollen sämtliche Informationen über ihre Passagiere den russischen Behörden zur Verfügung stellen. Ein Sprecher der EU-Kommission sei, so berichtet die SZ, „äußerst besorgt“ – was auch immer das bedeuten mag.
Denn Russland bedient sich des gleichen Verhandlungstricks wie die USA. Die Airlines werden einfach unter Druck gesetzt: übermitteln sie die Daten nicht, bekommen sie keine Landeerlaubnis. Den USA hat die EU anschließend äußerst weitreichende Zugriffsrechte auf die Daten eingeräumt, bis zu 15 Jahre können die Behörden nun auf die Daten zugreifen. Das auch andere Länder Zugriff auf die privatesten Daten der Reisenden haben wollen, war schon zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit den USA und Australien bekannt. Derzeitig verhandelt die EU etwa auch mit Kanada über ein entsprechendes Abkommen und weitere Staaten, etwa Saudi-Arabien, haben ebenfalls Interesse an den Daten angemeldet. Insgesamt 60 Einzeldaten werden pro Passagier und Flug gespeichert, darunter Kreditkarteninformationen, aber auch Essenswünsche und Informationen über den gesundheitlichen Zustand eines Reisenden.
Darüber hinaus versucht man derzeitig ein eigenes EU-PNR System aufzubauen. Die Abstimmungen darüber finden am 12. Juni im EU-Parlament statt. Auf den Seiten pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at könnt ihr eure Abgeordneten kontaktieren und Sie auffordern, gegen diese Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu stimmen.
Crosspost von nopnr.org. -
: Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten in zwei Wochen
: Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten in zwei Wochen Das Plenum des EU-Parlaments wird am 12. Juni über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten abstimmen. Ende April hatte bereits der federführende Innenausschuss des Parlaments den Vorschlag der Kommission mit 30 zu 25 Stimmen abgelehnt.
Damit nun das Plenum die Einschätzung des Innenausschusses bestätigt, ist es wichtig, vor allem den konservativen Abgeordneten nochmal ins Gewissen zu reden. Ihr könnt über pnr.digitalegesellschaft.de bzw. pnr.vibe.at die deutschen bzw. österreichischen Abgeordneten kontaktieren. Auf der Kampagnenseite sind auch noch einmal die wichtigsten Argumente zusammengefasst.
Die Kommission hatte im Februar 2011 einen Vorschlag (.pdf) an das Parlament und den Rat zur Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten übermittelt. Bis zu 60 Einzelinformationen werden von Airlines pro Flug und Passagier zur Verbesserung des Service gesammelt. Darunter Informationen wie der Name und die Anschrift des Reisenden, Zahlungsinformationen, aber auch Essenswünsche und Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Passagiers. Dieser riesige Datenberg sollte nun auch den Ermittlungsbehörden im Namen der Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus zur Verfügung gestellt werden. Für 5 Jahre sollen die Daten auf Vorrat gespeichert werden, einen Beweis für den Nutzen der Datensammelwut gibt es jedoch bis heute nicht.
Crosspost von nopnr.org.
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: EU-Fluggastdaten an Kanada: Trotz Kritik will die Kommission das Abkommen abschließen
: EU-Fluggastdaten an Kanada: Trotz Kritik will die Kommission das Abkommen abschließen Das Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Übermittlung und Speicherung von Fluggastdaten (PNR) steht kurz vor dem Abschluss. Erneut sollen massenhaft Daten unbescholtener Bürger an einen Drittstaat im Namen der Terrorbekämpfung übermittelt werden. Bei Fluggastdaten handelt es sich um bis zu 60 Einzelinformationen pro Flug und Passagier, wie Sitzplatzreservierungen oder Essenswünsche, die von den Airlines aus Servicegründen gesammelt werden. Diese Daten werden zunehmend von Ermittlungsbehörden weltweit angefordert und ausgewertet, um „bisher unbekannte Verdächtige“ ausfindig zu machen. Nach den EU-Abkommen mit Australien und den USA stehen nun die Verhandlungen mit Kanada kurz vor dem Abschluss.
Wie es nun aus Regierungskreisen heißt, soll der Vertrag bereits in den kommenden Tagen von der Kommission abgenickt werden. Anschließend müssen noch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen.
Die Zustimmung seitens des Parlaments, glaubt man der Einschätzung der Kommission, dürfte als sicher gelten. Schwieriger hat es die Kommission wohl aber im Rat. Hier sitzen die Vertreter der Mitgliedstaaten und auch die müssen dem Vertrag zustimmen. Wie es aber aus Regierungskreisen heißt, hat vor allem die deutsche Delegation noch einige Bauchschmerzen. So wird etwa die Speicherdauer von fünf Jahren als „nicht akzeptabel“ bezeichnet. Kritisiert wird außerdem die unverhältnismäßig niedrige Zugriffsschwelle auf die Daten. Bei einer Mindesthöchststrafe von vier Jahren können die kanadischen Behörden auf die Daten zugreifen. In Deutschland wäre das etwa bei Diebstahl der Fall. Da die Maßnahme jedoch für die Jagd auf Terroristen und gegen die schwere organisierte Kriminalität eingesetzt werden soll, ist diese Definition als vollkommen übertrieben anzusehen. Auch bei der Weiterleitung der Daten von Kanada an Drittstaaten gibt es noch lautstarke Vorbehalte im Rat. Bisher gibt es keine hinreichenden Schutzklauseln für diese Datenübermittlung. -
: EU-Kanada Fluggastdatenspeicherung: Abkommen mit eingebauter Missbrauchsgarantie
: EU-Kanada Fluggastdatenspeicherung: Abkommen mit eingebauter Missbrauchsgarantie Nachdem die EU bereits Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten mit Australien und der USA geschlossen hat soll nun ein weiteres Abkommen mit Kanada folgen. Eine geleakte Version (.pdf) des Abkommenentwurfs bestätigt die vorausgegangenen Gerüchte: Orientieren werden sich die Reglungen am Abkommen mit Australien. Das bedeutet, dass die Fluggastdaten, die bis zu 60 Informationen für einen einzelnen Flug und Passagier umfassen, an die Kanadier übermittelt werden sollen und dort für fünf Jahre gespeichert werden. Auch sensible Informationen werden übermittelt, die dann vor Ort durch die Kanadier „maskiert“ werden sollen. Das ist in etwa so, wie wenn man einen Hund auf eine Wurst aufpassen lässt. Die sensiblen Informationen können freilich unter bestimmten Ausnahmereglungen wieder „demaskiert“ und genutzt werden. Wie schon in den Abkommen zuvor sind die Definitionen sehr schwammig. Die Daten können bei schwerer internationaler Kriminalität, die eine Mindeststrafe von vier Jahren nach sich zieht, verwendet werden. Der internationale Charakter wird zum Beispiel auch dadurch definiert, dass ein Verbrechen in einem Land begangen wird und gleichzeitig „erhebliche Auswirkungen auf ein anderes Land hat“. Was das genau bedeutet bleibt offen. Das Abkommen ist also mit einer eingebauten Missbrauchsgarantie ausgestattet.
Auch die Reglungen zum Auskunftsersuchen für die Reisenden sind keinesfalls ausreichend.
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: Update: Datenschutz-Lobbyismus: 10.000 Euro für Kontakt mit EU-Abgeordneten
: Update: Datenschutz-Lobbyismus: 10.000 Euro für Kontakt mit EU-Abgeordneten
Die EU-Datenschutzreform ist ein politisch und wirtschaftlich hart umkämpftes Themengebiet. Die bestehenden EU-Reglungen aus dem Jahr 1995 sollen an die globalisierte und digitalisierte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Dabei müssen Verbraucherrechte geschützt, aber auch die Interessen der Wirtschaft beachtet werden. In jüngster Vergangenheit wurden die Machenschaften von Lobbyisten im Bereich der Datenschutzreform durch lobbyplag.eu aufgedeckt. Nun stellt sich heraus, dass eine Stiftung für 10.000 Euro Jahresbeitrag Unternehmen exklusive Kontakte zu EU-Abgeordneten organisiert. Auch die österreichische EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger ist Mitglied dieser Stiftung.Die Reform und der Lobbyismus
Geschäftsmodelle von Amazon, Facebook und Co. basieren auf einer immer weiter ausschweifenden Datensammelwut ohne ausreichende Schutzmechanismen für die Nutzer. Um dieses vermeintliche „Erfolgsmodell“ bewahren zu können, lobbyieren diese Unternehmen entsprechend aggressiv. Im Fokus stehen auch die EU-Abgeordneten, die gerade den Kommissionsvorschlag überarbeiten und abändern.
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: Übermittlung von EU-Fluggastdaten an Kanada – Verhandlungen kurz vor dem Abschluss
: Übermittlung von EU-Fluggastdaten an Kanada – Verhandlungen kurz vor dem Abschluss Aussagen aus Regierungskreisen zufolge stehen die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada zur Übermittlung von Fluggastdaten kurz vor dem Abschluss. Orientieren soll sich der Vertrag an dem heftig kritisierten EU-Australien Abkommen.
Die sogenannten Passenger Name Record Daten (PNR) werden von Fluggesellschaften erhoben, um einen korrekten Reiseablauf ermöglichen zu können. PNR-Daten umfassen Kontaktinformationen und Angaben über die Person (Adresse, Mobiltelefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten, Passinformationen usw.) sowie personenbezogene Informationen über die Passagiere, wie besondere Reisevorlieben und Beziehungen zu anderen Mitreisenden (z.B. Sitzplatzinformationen und Essenswünsche). Bis zu 60 Einzelinformationen werden bei einem einzigen Flug gespeichert.
Die EU verhandelte schon in der Vergangenheit mit einigen Drittstaaten, die Zugriff auf die EU-Fluggasdaten haben wollen. Mit Australien und den USA wurden in jüngster Vergangenheit neue Abkommen geschlossen, beide heftig umstritten. Nun soll ein weiteres Übergangsabkommen durch einen neuen Vertrag ersetzt werden: Seit Dezember 2010 verhandelt die EU-Kommission mit Kanada über ein solches Abkommen. Die Verhandlungen wurden immer wieder verschoben und zwischenzeitlich sogar ausgesetzt. Doch nun soll eine Lösung präsentiert werden, heißt es aus Regierungskreisen. Dabei will man sich an dem Abkommen, welches man mit Australien geschlossen hat, orientieren. Das bedeutet, dass die Daten, wenn sie einmal bei den Kanadiern sind, auch an Drittstaaten weitergegeben werden können, eine Speicherdauer von 5 Jahren vorgesehen ist und die Daten „nur“ in Fällen von schwerer grenzüberschreitender Kriminalität, definiert durch ein Mindeststrafmaß von 4 Jahren, übermittelt werden sollen.
Damit geht die EU den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und verjubelt die Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ohne auch nur einen Beweis für den Nutzen der Datenübermittlung erbracht zu haben und ohne ausreichenden Rechtsschutz für die Betroffenen. Die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten und deren Übermittlung an Drittstaaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und stellt die Prinzipien des Rechtsstaates auf den Kopf.
Auch in der EU verhandelt man derzeitig über eine eigene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten. Die Abstimmung im EU-Parlament wurde bereits mehrfach verschoben. Voraussichtlich soll nun Ende April im entscheidenden Innenausschuss des Parlaments abgestimmt werden.
Wenn ihr diese Datensammelwut verhindern wollt, dann schaut bei pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at vorbei und kontaktiert eure Abgeordneten!
Crosspost von nopnr.org. -
: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – Abstimmung erneut verschoben
: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – Abstimmung erneut verschoben Die Abstimmung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten wurde erneut verschoben. Voraussichtlich soll nun in der Woche vom 22–25 April abgestimmt werden.
Der Abstimmungstermin wird schon seit Monaten in letzter Minute immer weiter nach hinten verschoben. Das zeigt, dass sich bisher keine stabilen Mehrheiten gefunden haben. Das liegt auch an der Kampagne gegen das umstrittene Vorhaben. Auf pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at kann man leicht das Abstimmungsverhalten der deutschen bzw. österreichischen EU-Abgeordneten erfragen und die MEPs auffordern, gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu stimmen. Die wichtigsten Argumente gegen den völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Reisenden sind an dieser Stelle ebenfalls zusammengetragen wurden. Weitere Informationen finden sich auch auf nopnr.org.
Auch wenn die Abstimmung nun erneut verschoben wurde, solltet ihr nicht aufhören, die Abgeordneten zu kontaktieren, denn es gibt offenbar noch immer eine große Anzahl von Wackelkandidaten und Befürwortern der Datensammelwut.
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: Abstimmung kommt – Verhindert die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten
: Abstimmung kommt – Verhindert die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten Am 20. März wird der Innenausschuss des EU-Parlamentes über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten abstimmen. Die Abstimmung gilt als wegweisend für die kommende Plenarentscheidung des EU-Parlaments. Noch kann die gigantische Datensammelwut verhindert werden.
Nachdem die Abstimmung im Innenausschuss des EU-Parlaments über die EU-Flugastdatenauswertung (EU-PNR) bereits mehrfach verschoben wurde soll nun am 20. März die Abstimmung stattfinden. Die Meinungen im EU-Parlament gehen dabei weit auseinander. Gerade in konservativen Kreisen wird sich für die Einführung der neuerlichen Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, einige fordern sogar eine Ausweitung des Kommissionsvorschlags und folgen damit den britischen Forderungen im Rat. Sollten sich für derartige Vorschläge Mehrheiten finden lassen, droht die Total-Überwachung des Reiseverkehrs.
Insgesamt werden fast 500 Änderungsanträge abgestimmt – von der vollständigen Absage an das Überwachungssystem bis hin zur Ausdehnung der Speicherung auf innereuropäische Flüge und eine Übermittlung der Daten an Europol findet sich so ziemlich jede Position in den Anträgen. Das gute: Bisher ist noch nichts entschieden, auch wenn die Kommission bereits anfängt Fakten zu schaffen und den Ausbau des Systems voranzutreiben.
Es gibt zwei Kampagnenseiten, über die ihr die deutschen und österreichischen EU-Abgeordneten leicht kontaktieren könnt. Die wichtigsten Argumente und Fakten finden sich dort ebenfalls.
Crosspost von nopnr.org.
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: Deutsche EU-Abgeordnete lobbyieren für Sicherheitsindustrie
: Deutsche EU-Abgeordnete lobbyieren für Sicherheitsindustrie Der europäische Sicherheitsmarkt boomt. Innerhalb von zehn Jahren hat sich das weltweite Marktvolumen trotz Krise verzehnfacht und ist von etwa zehn auf rund 100 Milliarden Euro im Jahr 2011 angewachsen. Es ist davon auszugehen, dass der Markt weiter wachsen wird und zwar weit über dem Durchschnitt anderer Wirtschaftsbereiche. Konsequenterweise ist damit die Sicherheitswirtschaft ein enorm wichtiger Akteur der europäischen Wirtschaft.
Doch auch die EU selbst ist für den Erfolg der Sicherheitswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sei es bei Standardisierungen, Normungen oder in Bezug auf Fördergelder. Dass die Sicherheitsindustrie ihre Partikularinteressen gegenüber der EU-Politik vertritt, ist dabei nur verständlich. Wie sie dabei allerdings vorgeht ist kaum bekannt. Gemeinsam mit dem fraktionsfreien EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser habe ich mir zwei Lobbyorganisationen genauer angeschaut und erstaunliches festgestellt. Die Ergebnisse haben wir in einer Studie (.pdf) zusammengetragen, hier ein kleiner Überblick:
Deutsche EU-Abgeordneten gründen GESA
Die European Organisation for Security (EOS) und die German European Security Association (GESA) sind in Brüssel zwei einflussreiche Lobbyorganisationen der Sicherheitsindustrie.
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: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten: Bundesregierung lässt viele Fragen offen
: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten: Bundesregierung lässt viele Fragen offen In einer schriftlichen Anfrage hatte sich Die Linke an die Bundesregierung gewandt und wollte zum Beispiel die Position der Regierung in Bezug auf die Ausdehnung der Fluggastdaten-Überwachung auf Bahnreisen erfahren. Die Regierung antwortet ausweichend, es bleiben viele Fragen offen und neue Fragen stellen sich.
Nachdem DER SPIEGEL Ende letzten Jahres über die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten berichtete stellte die Fraktion Die Linke eine kritische Anfrage an die Bundesregierung, deren Antwort (.pdf) nun vorliegt.
Auf die Frage, welche Position die Bundesregierung bei der Diskussion im Rat eingenommen hat, erfahren wir:
Deutschland hat sich beim Rat der Justiz- und Innenminister im April 2012 einer Wortmeldung enthalten, weil innerhalb der Bundesregierung noch gegen mehrere Regelungen des RL-Vorschlags (Anm.: Richtlinien-Entwurf der Kommission) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erhebliche Bedenken bestanden, vor allem bezüglich der Ausweitung des RL-Entwurfs auf innereuropäische Flüge, der fünfjährigen Gesamtspeicherdauer und der Ausdehnung der Nutzung des unmaskierten Datensatzes auf zwei Jahre.
Das verblüfft: Gerade wenn Bedenken bestehen, sollten diese doch vorgetragen werden! Zwar verweist die Bundesregierung auch auf ihre „kritische“ Haltung, die sie zuvor im Rat kundgetan hat, im April 2012 vor der Abstimmung blieb sie aber stumm. Das die Bundesregierung in diesem Fall schweigt ist nicht nur peinlich sondern hochgefährlich. Denn der Rat hat am 26. April 2012 der Vorratsdatenspeicherung von Fluggasdaten mehrheitlich zugestimmt.
Auch sind die Stimmen der Hardliner keinesfalls verstummt, die noch immer eine Ausweitung der neuerlichen Vorratsdatenspeicherung fordern und „andere Verkehrsmittel“, wie zum Beispiel Züge, überwachen wollen. Angesprochen auf die drohende Total-Überwachung des Reiseverkehrs meint die Bundesregierung nur lapidar:
Eine Erfassung von europäischen Schiffs- und Bahnreisenden ist weder im RL-Entwurf der Kommission vom 2. Februar 2011 vorgesehen noch in dem RL-Entwurf, der dem Rat am 26. April 2012 vorlag. Auch seitens der Bundesregierung wurden keine entsprechenden Forderungen vorgetragen. Darüber hinaus bestand für die Bundesregierung bisher kein Anlass, sich zu dieser Frage zu positionieren.
Das erschreckt insbesondere vor dem Hintergrund, dass jene Forderung nach einer Ausdehnung des EU-PNR keineswegs neu sind. Warum die Bundesregierung keinen Anlass sieht, sich zu positionieren, erscheint daher höchst befremdlich. In der folgende Antwort gibt die Regierung zu Protokoll:
Ungeachtet dessen hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsgremien für datenschutzrechtliche Verbesserungen des RL-Entwurfs eingesetzt und sich insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit bestimmten ergänzenden Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten kritisch auseinandergesetzt (…)
Das ist zwar durchaus löblich, warum die Bundesregierung allerdings dann die Frage nach der Ausdehnung auf den Bahnverkehr völlig außer Acht ließ bleibt unverständlich.
Was bleibt sind viele offene Fragen: Warum befasst sich Deutschland nicht mit der drohenden Total-Überwachung des Reiseverkehrs? Warum bezieht Deutschland keine klare Position und warum spricht sich Deutschland nicht deutlich gegen diese offensichtlich rechtswidrige und völlig unverhältnismäßige Maßnahme aus?
In der EU wird die Total-Überwachung des Reiseverkehrs diskutiert, während die Bundesregierung keinen klaren Weg findet. Deutschland weicht dem Problem auf Kosten der Bürgerrechte aus. Dieses Verhalten ist nicht zu akzeptieren, Deutschland muss in dieser Frage umgehend zeigen, dass von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gelernt hat und sich unmissverständlich gegen das EU-PNR sowie etwaige Ausweitungen aussprechen.
Übrigens: Die Position des Rates ist scheinbar furchtbar geheim. Das Dokument ist nicht öffentlich verfügbar. Hier könnt ihr einen Antrag bei Rat auf Veröffentlichung stellen. Einfach die Dokumentennummer (8448/2/12) eintragen und ab geht die Post.
Crosspost von nopnr.org
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: Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten droht
: Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten droht Die EU-Kommission will dringend eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten einführen. Der Rat will die Überwachung sogar auf weitere Verkehrsmittel ausdehnen und erhält dabei Unterstützung vom EU-Anti-Terrorkoordinator. Das Parlament streitet noch, eine Entscheidung steht vor der Tür.
Während die Kommission bereits anfängt Fakten bei der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zu schaffen diskutiert man im Rat und im EU-Parlament ob und wie die neuerliche Überwachungsmaßnahme gestaltet werden soll. Im Rat geht es vor allem darum den Kommissionsvorschlag (.pdf) auszuweiten, zum Beispiel auf innereuropäische Flüge. Schon kurz nach der Bekanntgabe der Pläne äußerten sich die Briten und forderten eine entsprechende Ausbau des EU-PNR-Systems. Darüber hinaus forderten sie auch „andere Verkehrsmittel“ zu überwachen. Sollte dies Wirklichkeit werden, droht die Total-Überwachung aller Reisebewegungen.
Total-Überwachung des Reiseverkehrs nimmt Form an
In dem jüngsten internen Ratsarbeitsgruppenprotokoll, welches uns vorliegt, wird deutlich, dass die britische Delegation (GBR) noch immer an diesem Vorhaben festhält:
„GBR führte weiter aus, es müssten passende, verhältnismäßige Maßnahmen entwickelt werden, welche die Unterschiede zwischen verschiedenen Bereichen berücksichtigten. Auch der Landverkehr sei wichtig.“
Unterstützung erhält die britische Delegation im Rat dabei vom EU-Anti-Terrorkoordinator (CTC) Gilles de Kerchove:
„CTC zeigte Verständnis für den GBR-Wunsch nach verstärktem Schutz des Landverkehrs. Er erklärte, er verstehe nicht, wieso man ohne vorherige Gepäckkontrolle in den Thalys einsteigen dürfte.“
Es wird also konkreter: Die Überwachung von Reisenden im Zugverkehr soll zumindest teilweise an die Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr angepasst werden. Auch die Kommission steht dem Vorhaben nicht ablehnend gegenüber. Nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur Flug-Passagier-Vorratsdatenspeicherung erklärt die Innenkommissarin Malmström auf eine Anfrage des fraktionsfreien EU-Abgeordneten Martin Ehrenhausers: „Die Kommission kann nicht vorhersagen, welche Position sie in der Zukunft im Hinblick auf die Erhebung von Fahrgastdaten für Bahnreisen und deren Verwendung durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten einnehmen wird.“
EU-Parlament kann Vorratsdatenwahnsinn stoppen
Selbst wenn sich der britische Delegation und der Anti-Terrorbeauftragte in der aktuellen Debatte um das EU-PNR noch nicht durchsetzten sollten, ist offenkundig, dass die Total-Überwachung des Reiseverkehrs droht. Diesen drastischen und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Reisenden kann derzeitig nur noch das EU-Parlament aufhalten. Im zuständigen Innenausschuss stehen die Abstimmungen vor der Tür. Sollte es dabei zu einer Ablehnung kommen, stehen die Chancen gut, die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu verhindern. Damit würde man auch, zumindest kurzfristig, die Diskussionen um eine Ausweitung der Maßnahme ersticken. Allerdings gibt es derzeitig sehr viele Abgeordnete, die sich noch keine abschließende Meinung zu diesem Thema gemacht haben. Daher haben wir ein kleines Tool gebastelt, mit dem ihr eure Abgeordneten leicht kontaktieren und überzeugen könnt.
Crosspost von nopnr.org.
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: EU-Kommission baut Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten auf
: EU-Kommission baut Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten auf Die Kommission treibt mit 50 Millionen Euro den Aufbau der Vorrastdatenspeicherung von EU-Reisedaten (EU-PNR) voran, obwohl das EU-Parlament noch gar nicht abgestimmt hat.
Im Februar 2011 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag (.pdf) zur Vorratsdatenspeicherung von europäischen Fluggastdaten (EU-PNR) an das EU-Parlament und den Rat übermittelt. Der Diskussionsprozess, insbesondere im EU-Parlament, verläuft schleppend, bisher konnte noch keine Einigung zwischen Ablehnern und Befürwortern des Systems gefunden werden.
Erst im Dezember letzten Jahres wurde die Abstimmung im federführenden Innenausschuss (LIBE) verschoben. Doch schon Ende Januar kann die Abstimmung auf der Tagesordnung landen. Für welche Lösung sich das EU-Parlament am Ende jedoch entscheiden wird, ist keinesfalls klar.
Es läuft derzeitig auch eine Kampagne von der Initiative NoPNR! und dem Digitale Gesellschaft e.V. und vibe!at, um die Vorratsdatenspeicherung der Reisedaten vollständig zu verhindern. Einige Abgeordnete haben sich schon klar dagegen positioniert.
Dennoch will die EU-Kommission schon jetzt Fakten schaffen. Laut dem Vorschlag der Kommission sollen die EU-PNR-Daten fünf Jahre gespeichert werden und von sogenannten Passenger Information Units (PIU) in den Mitgliedstaaten verarbeitet werden. Genau diese PIUs sollen schon bald aufgebaut werden, eine entsprechende Ausschreibung (.pdf) wurde von der EU-Kommission veröffentlicht, wie statewatch berichtete. Die Bewerber sollen u.a. sicherstellen, dass folgende Kriterien erfüllt werden können:3. Measures to obtain the PNR data only from air carriers and only for international flights, i.e. flights entering or departing the territory of the EU via the relevant Member State.
5. Measures to ensure that the data are not retained by the Passenger Information Unit in the central database of the Member State for a period longer than 5 years, while the Member State should take measures to gradually reduce the access to the data, for example by depersonalising the data through masking out the personal identifiable information.
9. Measures to ensure that the Passenger Information Unit is able to carry out risk assessment of passengers on the basis of the PNR data prior to their arrival or departure either on the basis of criteria or by comparing the data against relevant databases.
Damit greift die EU-Kommission der Entscheidung des EU-Parlaments vorweg und schafft Fakten, obwohl keineswegs klar ist, ob und unter welchen Bedingungen ein EU-PNR-System aufgebaut werden soll.
Crosspost von nopnr.org.
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: Kontrollbericht der EU-Kommission: Bei Finanzdaten-Übermittlung in die USA sind weder Zugriffe noch Löschung nachvollziehbar
: Kontrollbericht der EU-Kommission: Bei Finanzdaten-Übermittlung in die USA sind weder Zugriffe noch Löschung nachvollziehbar Die massenhaft in die USA übermittelten Finanzdaten aus Europa werden größtenteils gar nicht benötigt. Das geht aus einem Kontrollbericht der EU-Kommission zum SWIFT-Abkommen hervor. Zwar lobt die Kommission das Verfahren, jedoch gibt es auch bei Zugriff und Löschung der Daten erhebliche Probleme.
Das EU-Parlament hat am 8. Juli 2010 mit großer Mehrheit dem umstrittenen SWIFT-Abkommen zugestimmt. Seit dem werden Bankdaten im Namen der Terrorismusbekämpfung von der EU an die USA übermittelt – zuvor griffen die Amerikaner die Daten einfach ab. Nötig wurde das Abkommen vor allem, weil SWIFT die europäischen Daten in der EU verarbeiten wollte und daher dem Zugriff der Amerikaner entzogen hätte. Da die EU selbst nicht in der Lage ist, die Bankdaten auszuwerten, sollten dies nun die Amerikaner übernehmen. Solange, bis die EU ein eigenes Überwachungssystem für Bankdaten (EU-TFTP) geschaffen hat, sollten die USA die Europäer mit Ergebnissen füttern, die sie aus dem riesigen Datenberg extrahieren.
Bereist kurz nach Inkrafttreten des Abkommens wurde jedoch offensichtlich, dass die vertraglichen Grundlagen nicht eingehalten wurden. So stellte sich beispielsweise heraus, dass auch innereuropäische Überweisungsdaten an die USA übermittelt werden, obwohl zuvor stets beteuert wurde, dass genau das nicht passieren soll.
Darüber hinaus werden in gewissen Abständen verschiedene Prüfberichte zu dem Abkommen verfasst, die bisher stets massive Mängel bei der Einhaltung des Abkommens sahen.
Gestern wurde im Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) nun der zweite Kontrollbericht (.pdf) der Kommission vorgestellt. Es wurden unter anderem die Datenschutzbestimmungen, aber auch die korrekte Anwendung des Abkommens untersucht. Im Großen und Ganzen findet die Kommission viele lobende Worte in dem Bericht und zeigt sich sichtlich zufrieden:The EU review team has noted further improvements of the verification and oversight mechanisms in particular, some of which go beyond what is required in the Agreement. Overall the implementation of the agreement more than two years after the entry into force of the Agreement has reached a very satisfactory level of effective implementation with also the EU increasingly profiting from it under the specific reciprocity arrangements.
Dass die Kommission derartig lobende Worte findet verblüfft, denn eingehalten werden die Reglungen des Abkommen keineswegs. So sollen zum Beispiel die Daten nach fünf Jahren gelöscht werden – passiert ist dies bisher jedoch nicht. Es ist auch völlig unklar, auf welche Daten genau zugegriffen wird. Im Abkommen heißt es, dass die Daten so zugeschnitten wie möglich sein müssen, also keine unnötigen Datensätze abgefragt werden. Gleichzeitig werden allerdings Daten übermittelt, die gar nicht genutzt werden:(…) this also means that by far the largest number of data will never be accessed, and the fact that such data has been provided to US authorities will thus not produce any noticeable effect on the persons whose data is provided but not accessed.
Der hier klaffende Widerspruch wird von der Kommission noch nicht einmal aufgegriffen. Für sie scheint es ausreichend, das die Daten (derzeitig) scheinbar nicht genutzt werden. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert daher völlig zu Recht:Das wesentliche Problem des Abkommens bleibt ungelöst: Der Bericht gibt keine Anhaltspunkte über Ausmaß und Umfang der übermittelten Daten.
Besonders absurd wird das Recht auf Auskunft behandelt. So stellt man im Evaluierungsbericht fest, dass während des Evaluationszeitraums keine einzige Anfrage eines Bürgers beim Finanzministerium der USA eingelangt ist. Das wundert auch nicht, denn das jemand bis dahin mit seinem Anliegen vordringen kann, dürfte höchst unwahrscheinlich sein, denn die Hürden sind fast unüberwindbar.
Fun Fact: Nachdem das Abkommen seit zwei Jahren in Kraft ist, hat die Kommission nun auch völlig überraschenderweise festgestellt, dass eine einzige Person zur Überwachung der korrekten Handhabung des Abkommens in den USA einfach zu wenig ist.The work as an EU overseer is a technical and demanding activity which should not be performed by just one person on a daily full-time basis. In addition, holiday periods and absences due to sickness rendered it advisable to reinforce the EU overseer function by recruiting a second person.
Abschließend muss man festhalten: Das Abkommen ist nach wie vor ein Desaster und gehört sofort abgeschafft. Im Übrigen schient bereits jetzt offensichtlich, was uns bei den Evaluierungen des Fluggastdatenabkommens erwartet. Die EU muss schnellstens ein starkes Datenschutzabkommen mit den USA abschließen, welches die Grundrechte für EU-Bürger garantiert. Bisher bestehende Abkommen gehören umgehend gestoppt. -
: Abstimmung über EU-Fluggastdatenauswertung
: Abstimmung über EU-Fluggastdatenauswertung Airlines sammeln Informationen über ihre Reisenden. Das ist verständlich, wollen sie doch einen bestmöglichen Service anbieten. Jeder Reisenden will auf dem ihm zugeteilten Platz sitzen, will das gewünschte Essen haben und seinen Anschlussflug erwischen. Bis zu 60 Einzelinformationen werden dabei für jeden Reisenden für einen einzigen Flug zusammengetragen. Auch Kreditkarteninformationen oder der Name des Reiseveranstalters finden sich in diesen PNR (passenger name record) Daten wieder.
Diese Daten sollen nun den Ermittlungsbehörden in Europa zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Vor knapp zwei Jahren, am 2. Februar 2011, hatte die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur EU-Fluggastdatenauswertung (.pdf) vorgestellt. Ähnlich wie bei der Vorrastdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten sollen die Daten auf Vorrat zur Verfügung stehen – und zwar für fünf Jahre!
Schnell wurden Forderungen laut, diesen noch auszuweiten: Innereuropäische Flüge sollen überwacht werden, die Daten auch von anderen Verkehrsmitteln wie Zügen und Schiffen sollen ebenfalls ausgewertet werden und die Speicherfristen sollten ausgedehnt werden. Auch im EU-Rat stritt man lange. Das Ergebnis wurde im April 2012 präsentiert (.pdf) und hat es in sich. Einen riesigen Datenstaubsauger fordern die Innenminister der Mitgliedstaaten. Innereuropäische Flüge können überwacht werden und der komplette Datensatz soll anstatt der vorgeschlagenen 30 Tage ganze zwei Jahre ausgewertet werden. Insgesamt sollen die Daten für fünf Jahre zur Verfügung stehen.
Im EU-Parlament wurde ebenfalls lange und heftig über die Maßnahme diskutiert. Von der Ausweitung bis zur völligen Abschaffung sind alle Positionen vertreten. Das spiegelt sich auch in den Änderungsanträgen wieder. Am 17. Dezember soll nun im Innenausschuss des EU-Parlaments über die Auswertung von Fluggasdaten in Europa abgestimmt werden.
Damit die Abstimmung nicht so ein Desaster wird, wie die Zustimmung zur Übermittlung der Fluggastdaten an die USA, solltet ihr schnell die Abgeordneten, vor allem die Mitglieder des Innenausschusses, kontaktieren und Sie auffordern, gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zu stimmen!
Crosspost von nopnr.org.
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: Vorratsdatenspeicherung im Österreichischen Parlament: Regierung hat kein Rechtsstaatsempfinden
: Vorratsdatenspeicherung im Österreichischen Parlament: Regierung hat kein Rechtsstaatsempfinden
Heute fand im Justizausschuss des Österreichischen Parlaments eine Anhörung zur Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Über 100.000 BürgerInnen hatten die Initiative unterzeichnet – das Hearing jedoch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.Diese Vorgehen sorgte bereits im Vorfeld zu heftiger Kritik: „Zum einen wird die totale Kontrolle der Bürger beschlossen, zum anderen werden Debatten darüber unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Gegenteil muss für alle Politiker das Ziel sein: Ein transparenter Staat statt gläserne Bürger“ so der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser.
Um wenigstens ein wenig Transparenz herzustellen twitterten die Abgeordneten Albert Steinhauser (Grüne), Sonja Ablinger (SPÖ) und Elisabeth Hakel (SPÖ) aus dem Hearing.
Anhörung im Parlament – unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Im Anschluss an das Hearing wurde vom AKVorrat eine Pressekonferenz organisiert, bei der Andreas Krisch, Obmann des AKVorrat, sowie Chrisoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte über die Anhörung berichteten. Dabei verwiesen Sie auch gleich zu Beginn darauf, dass mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung die gerade im Nationalrat ansteht, künftig derartige Veranstaltungen öffentlich stattfinden sollen. Alle Parteien haben sich dafür ausgesprochen – somit konnte man zumindest einen kleinen Erfolg erzielen.