Gratulation, die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in den Niederlanden ist tot! Das hat das Gericht Den Haag heute beschlossen. Die Klage war von verschiedenen niederländischen NGOs und einem Internetservice-Provider ausgegangen, darunter Bits of Freedom und Privacy First. Bisher mussten niederländische ISPs Verkehrsdaten für ein Jahr speichern. Diese Regelung wurde von dem niederländischen Datenschutzbeauftragten, NGOs und ISPs gleichermaßen viel kritisiert, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor fast einem Jahr hatten viele andere europäische Staaten ihre nationalen Vorratsdatenspeicherungsregelungen für ungültig erklärt.
Ein Anwalt im Verfahren, Otto Volgenant, kommentiert das Urteil:
Die Entscheidung ist keine Überraschung. Die niederländische Gesetzgebung hat dem Europarecht widersprochen. Es wäre besser gewesen, wenn das Kabinett die Regelung von sich aus angepasst hätte. Aber wenn die Regelungen bestehenbleiben, kann das Gericht eben eingreifen, so läuft das in einem Rechtsstaat. Es ist ein Sieg für Journalisten und Anwälte, die sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen müssen. Und vor allem ist es ein Sieg für die Privatsphäre aller Bürger.
Böhre Vincent von Privacy First:
Es passiert nur sehr selten, dass ein Richter ein Gesetz für ungültig erklärt. Das ist eine ungemein wichtige Entscheidung und gibt den Ton für die Debatte in der Zweiten Kammer vor.
Denn trotz aller positiver Signalwirkung: Ganz vom Tisch ist die Vorratsdatenspeicherung in den Niederlanden noch nicht. Im Februar hatte sich der Minister für Sicherheit und Justiz noch für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Zufälligerweise ist der aber seit gestern nicht mehr im Amt: Er ist wegen Verwicklungen in einen Drogenschmuggelskandal von seinem Amt zurückgetreten.
