Gericht spricht sich gegen Geheimhaltung im Bundestagsausschuss aus

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Die eigentlichen interessanten politischen Verhandlungen werden nicht im Plenum des Bundestages, sondern in den Ausschüssen geführt. Allerdings verhandeln die Ausschüsse in der Regel hinter verschlossenen Türen, da die Sitzungen grundsätzlich nicht öffentlich sind. Das bedeutet auch, dass die Medien keinen Zugang zu den Sitzungen erhalten. Wie also berichten, wenn man nicht reinkommt?

Mit der Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Redakteur des Tagesspiegels wollte wissen, was der Innenausschuss in der Edathy Affäre besprach. Er war am genauen Wortlaut der Äußerungen aller Beteiligten interessiert, unter ihnen der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke. Der Tagesspiegelredakteur stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin, um Zugang zu den ausführlichen Protokollen der Sitzungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte Ende Juli zwar den Eilantrag ab (VG Berlin 27 L 166.14), in seiner Begründung finden sich jedoch interessante Punkte. So stellte das Verwaltungsgericht fest, nur weil kein Publikum in die Sitzungen hereinkommt, bedeute das nicht, dass alle Informationen verweigert werden könnten. Mit den Worten des Gerichts: „Fehlende Sitzungsöffentlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit Geheimhaltung oder auch nur Vertraulichkeit“. Zwar hätte man keinen Anspruch auf genaue Wiedergabe des Wortlautes jeder Äußerung im Ausschuss, aber eine Zusammenfassung müsste es schon geben.

Diese Aussagen des Verwaltungsgerichts Berlin haben keine rechtliche Wirkung, weil der Eilantrag abgelehnt wurde. Als obiter dictum ist die Haltung des Berliner Verwaltungsgerichts aber interessant, insbesondere die Aussage fehlende Sitzungsöffentlichkeit bedeute nicht Geheimhaltung oder Vertraulichkeit. Abzuwarten ist nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das über den Eilantrag in der zweiten Instanz entscheiden wird.

Dazu passt auch unser Artikel: #btada: Netzpolitik wird im Bundestag hinter verschlossenen Türen debattiert

2 Ergänzungen

  1. Dann werden die Ausschüsse halt geheim oder vertraulich tagen und alles ist wieder in Butter… :(

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