J!Cast 66: VW, die Denic und kurze Domains

Der J!Cast Folge 66 behandelt diesmal „VW, die Denic und kurze Domains“:

Das OLG Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren, obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, will die Denic zunächst nichts tun – doch was passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen 2-Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung?

Laura Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu erläutern, sondern auch die Strukturen von Denic und ICANN, der großen Schwester in den USA zu beleuchten. Dabei tauchte zwangsläufig die Frage auf, wieviel „Behörde“ die Verwaltung unseres Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten Unternehmen überlassen kann.

Hier ist die MP3.

3 Ergänzungen

  1. Es ist die Rede davon, dass Second-Level-Domains, die mit einer Top-Level-Domain identisch sind, technische Probleme im DNS verursachen können. Daher wohl bisher der Grundsatz der Denic, nur Domains ab 3 Buchstaben zu registrieren.

    vw.de soll laut Gericht jetzt registriert werden, fr.de wäre aber nicht möglich. Weiß jemand warum da technisch Probleme auftauchen sollten und hat einen guten Link zum Thema?

  2. OK, hab es selbst gefunden: Ältere Versionen des Bind DNS-Servers probieren bei unbekannten Domains, verschiedene TLDs an die URL zu hängen. Wer firma.fr auflösen will, landet dann mal schnell bei firma.fr.de, was wiederum eine gelungene Mißbrauchsmöglichkeit für den Besitzer von fr.de ist.
    Laut heise.de würden aber

    nach Schätzung eines Sachverständigengutachtens nur noch weniger als 3,5 Prozent der untersuchten Nameserver die fehlerhafte, ältere BIND-Version einsetz[en]

    Nachdem seit Juli eine weitere DNS-Lücke die Runde machte und zu Updates nötigte, dürfte dieser Anteil noch weiter gesunken sein.

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