Kommentar von Wolfgang Neskovic in der gestrigen TAZ über die Online-Durchsuchung: Verdächtige Sexbomben.
Das ist völlig paradox. Denn jeder, der die Verfassung kennt, weiß: Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern. Die Rede von der „Online-Durchsuchung“ vernebelt, wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist. Die zugleich unpräzise und verharmlosende Bezeichnung täuscht darüber hinweg, dass es keineswegs um die Ausforschung des Internets an sich geht: die ist längst möglich. Auch ist damit nicht die klassische Technik der Durchsuchung gemeint, die offen und punktuell erfolgt. Gemeint ist vielmehr die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers.
Markus, Dein Link führt zum TAZ-Kommentar „Freiheit statt Angst“ und nicht zu „Verdächtige Sexbomben“. Der korrekte Link ist „http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/verdaechtige-sexbomben/?src=MC&cHash=2dfabe5a13“
Meinen Kommentar, der nur ein freundlicher Hinweis ist, kann gelöscht werden.
Gruß Engelbert
Danke, fast 2,5h online und niemand kommentiert. :-)
Der Kreis schließt sich? In Erinnerung ein Zitat: „Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun“
Mfg H.