Die Hütte brennt!
Wir gehen rein.

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.

Deine Spende rettet Grundrechte.

Scam: Das Geschäft mit den betrügerischen Blutzuckeruhren

Eine Smartwatch, die falsche Blutzuckerwerte anzeigt, kann lebensgefährlich sein. Dennoch finden sich solche rechtswidrigen Angebote bei großen Online-Händlern wie eBay und Mediamarkt.de. Aufgeräumt wurde erst nach unserer Presseanfrage.

  • Markus Reuter
Smartwtach um Banane statt Handgelenk gelegt
Eine vom vzbv untersuchte Blutzuckeruhr gab an einer Banane die gleichen Ergebnisse aus wie am Handgelenk. – Alle Rechte vorbehalten: Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Welt könnte so schön sein. Wer gesundheitlich darauf angewiesen ist, seinen Blutzucker zu messen, muss sich entweder mit einer Nadel stechen um einen Blutstropfen zu bekommen oder einen festen Sensor auf der Haut tragen mit einem Faden, der unter der Haut sitzt. Anders ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ein genauer Blutzuckerwert nicht zu ermitteln.

Auf Plattformen wie ebay und bei Mediamarkt.de fanden sich jedoch zahlreiche Angebote von Smartwatches, die eine „nicht-invasive“ Blutzuckermessung am Handgelenk versprechen.

Klar ist: Eine solche Technik gibt es noch nicht. Hersteller wie Apple oder Huawei forschen schon lange daran, doch niemand hat es bisher geschafft, den genauen Blutzuckerwert am Handgelenk mit optischen Sensoren zu messen. Die angebotenen Uhren sind also Betrug. Sie verstoßen gegen den Artikel 7 der Medizinprodukteverordnung, die eine Irreführung verbieten. Dazu zählt „dem Produkt Funktionen und Eigenschaften zuschreiben, die es nicht besitzt“.

Zahlreiche Warnungen

Vor solchen angeblichen Blutzuckeruhren wird seit Jahren gewarnt, darunter auch durch französische und belgische Gesundheitsbehörden sowie mehrfach durch das offizielle EU-weite Warnsystem „Safety Gate“. In einer Untersuchung, die in Diabetologie Online veröffentlicht wurde, wurde gezeigt, dass manche Uhren einfach einen Blutzuckerwert simulieren. Die Uhr zeigte an unterschiedlichen Tagen die gleichen Werte an, egal ob sie am Handgelenk oder an einer Banane getragen wurde. Ein solches Verhalten, bei dem Messungen simuliert werden, konnte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Testkauf einer Uhr nachweisen.

Das Problem an diesen Uhren ist nicht nur, dass sie etwas versprechen, was sie nicht halten. Sie können Menschen auch in Lebensgefahr bringen, die sich auf die angeblichen Messwerte verlassen, berichtete die ARD im Mai.

Suchergebnisseite von Mediamarkt mit 108 Ergebnissen zur Suche "Blutzucker Smartwatch"
Auf Mediamarkt.de finden wir bei der Recherche Dutzende der rechtswidrigen Uhren.

Ebay und Mediamarkt bieten Dutzende Betrugs-Uhren an

Trotz beständiger Warnungen und früherer Berichterstattung werden solche Uhren weiterhin auf verschiedenen Plattformen verkauft. Bei Mediamarkt.de finden wir 108 Treffer auf den Suchterminus „Blutzucker Smartwatch“. In einer Stichprobe konnten wir Dutzende Uhren identifizieren, die das Wort „Blutzucker“ im Produktnamen hatten und in deren Produktbeschreibung das Messen des Blutzuckers beworben wurde.

Nach unserer Anfrage bei der Pressestelle von Mediamarkt ändert sich das: Plötzlich gibt die Suche nur noch sieben Treffer aus. Alle Uhren, die eine Blutzuckermessung versprechen, sind aus dem Angebot verschwunden. Die Pressestelle fragt nach der Lösch-Aktion, ob wir ihr die entsprechenden Suchergebnisse zur Verfügung stellen könnten. „Dies wäre eine wertvolle Unterstützung der internen Prüfung“, heißt es weiter. Wir antworten, dass wir bemerkt hätten, dass die „interne Prüfung“ nach unserer Anfrage auf einem „guten Weg“ sei.

In einem Statement sagt ein Unternehmenssprecher gegenüber netzpolitik.org, dass die Verkäufer auf dem Marketplace zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verpflichtet seien. Bei konkreten Hinweisen auf mögliche Verstöße prüfe man den jeweiligen Sachverhalt unverzüglich.

Meldung über Tage nicht möglich

Fehlermeldung
Diese Fehlermeldung gab die Meldefunktion bei Mediamarkt über Tage aus.

Doch während unserer Stichprobe zwischen dem 5. und 7. Oktober war auf Mediamarkt.de die Melde-Funktion für Produkte nicht funktionsfähig. Mehrfache Versuche mit unterschiedlichen Browsern, unterschiedlichen Meldegründen und zu verschiedenen Uhrzeiten scheiterten und gaben eine Fehlermeldung aus.

Ein Hinweis an Mediamarkt.de war also auf diesem Weg gar nicht möglich. Erst nach unserer Nachfrage bei der Pressestelle konnte man am 7. Oktober wieder Produkte über die Webseite melden. Die Pressestelle von Mediamarkt behauptet hingegen: „Eine generelle Fehlfunktion konnten wir nicht feststellen. Produktmeldungen konnten im betreffenden Zeitraum weiterhin eingereicht werden.“

Wir machen Menschen sichtbar.
Für deine Grundrechte.

Nach unserer Presseanfrage habe man umgehend eine Prüfung eingeleitet. „Die identifizierten entsprechenden Angebote sind nicht mehr auf unserem Marketplace verfügbar“, so der Unternehmenssprecher. Auf die Nachfrage wie viele Produkte Mediamarkt aus dem Sortiment genommen habe, will das Unternehmen sich nicht äußern. Dafür habe Mediamarkt „einen zusätzlichen Quality Check eingeführt“. Neu eingestellte Smartwatch-Produkte, die mit dem Begriff „Blutzucker“ beworben werden, würden jetzt einer gesonderten Prüfung unterzogen. netzpolitik.org kann dies nicht überprüfen.

Screenshot
Angebliche Blutzuckeruhr bei Mediamarkt.de
Screenshot
Angebliche Blutzuckeruhr bei eBay
Screenshot
Produktbeschreibung einer angeblichen Blutzuckeruhr auf Amazon

Träge Meldefunktion bei eBay

Auch bei Ebay führte eine einfache Suche nach dem Begriff „Blutzucker Smartwatch“ zu mehr als fünf verschiedenen Modellen auf der Plattform, insgesamt ergab die Suche 37 Treffer. Testweise meldeten wir eine der Uhren, die „F21 Pro Blutzuckermessuhr“, am 2. Oktober. Bis zu unserer Presseanfrage verbleibt die Uhr auf dem Marktplatz, erst danach wird sie aus dem Sortiment genommen. Der Weg über die Pressestelle ist nicht der normale und vorgesehene Meldeweg. Die Plattformen sind nach dem Digital Services Act verpflichtet, funktionierende Meldesysteme zur Verfügung zu stellen.

Nach der Presseanfrage von netzpolitik.org verschwinden einige Uhren aus dem Sortiment, doch die Suche zeigt weiter 31 Ergebnisse an. Bei einer Stichprobe entdecken wir weiterhin Uhren, die mit einer Blutzuckermessung sowohl im Titel wie auch im Beschreibungstext werben.

Die Pressestelle von eBay sagt gegenüber netzpolitik.org, dass Smartwatches, die mit einer nicht-invasiven Blutzuckermessung werben, gegen eBays Grundsatz zu medizinischen Geräten und Produkten verstoßen würden. Sie seien bei eBay nicht erlaubt. Die von uns in der Presseanfrage beispielhaft genannten Produkte löscht eBay – auch heute sind noch Uhren, die eine Blutzuckermessung versprechen, auf dem Marktplatz zu finden.

Auf unsere Frage, wie schnell betrügerische Produkte nach einer gewöhnlichen Meldung aus dem Sortiment genommen werden, antwortet eBay nicht. Allgemeiner heißt es: „Sobald wir Kenntnis von solchen Verstößen erlangen, ergreifen wir gezielte Maßnahmen — bis hin zur Sperrung von Nutzerkonten.“

China-Shops mit Outdoor-Namen

Bei Amazon.de fanden wir eine Uhr, die in der Produktbeschreibung eine „kontinuierliche Blutzuckerüberwachung“ verspricht. Die testweise Meldung löst immerhin aus, dass wir innerhalb von 48 Stunden eine Nachricht erhalten, dass die Uhr „auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen“ nicht sofort geändert oder entfernt würde. „Wir werden die Sicherheitssignale für die gemeldeten Inhalte/Produkte weiterhin überwachen und behalten uns weitere Maßnahmen vor“, so die Standardnachricht weiter. Die Uhr wird bis heute auf Amazon.de angeboten.

Außer auf diesen großen bekannten Shopping-Plattformen werden die Blutzucker-Uhren auch auf chinesischen Online-Shops mit deutscher Domain angeboten. Diese Shops mit an Outdoor-Läden erinnernden Namen wie „Berg-Fit“ oder „Bergaktiv“ haben weder ein Impressum mit einer deutschen ladungsfähigen Anschrift noch einen Button zum Melden betrügerischer Produkte.

vzbv: Schärfere Prüfung nötig, bevor Produkte online gehen

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat man seit Februar  den Umgang mit Meldungen von angeblichen Blutzuckeruhren untersucht. In seinen Recherchen konnte der vzbv als Trusted Flagger feststellen, dass einzelne Plattformen umgehend reagierten, andere verzögert oder sehr zurückhaltend. Trusted Flagger sind anerkannte Meldestellen für rechtswidrige Online-Inhalte in der EU.

Manche Plattformen reagierten nach einer Meldung des vzbv erst nach 21 Tagen. Auf einigen Plattformen tauchten die Produkte mit kerngleichen Verstößen wieder auf oder identische Produkte wurden wieder ins Sortiment genommen.

Der vzbv sieht die Plattformen in der Verantwortung, offensichtlich kerngleiche Verstöße mit vertretbarem Aufwand ebenfalls zu finden und zu entfernen. Dass identische Produkte (teils sogar beim selben Verkäufer) online bleiben, sieht der vzbv als Verstoß und reicht entsprechende Hinweise an den zuständigen Digital Services Coordinator weiter, heißt es in einem Factsheet zum Thema.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

„Das europäische Produktsicherheitsrecht geht von der Prämisse aus, dass Hersteller die Kontrolle über Produkte und Produktionsprozesse haben und Rechtskonformität sicherstellen“, sagt Stefanie Grunert vom vzbv. „Am Beispiel der Smartwatches zeigt sich, dass dies nicht immer der Fall ist.“

Die Verbraucherschutzorganisation setzt auch auf den geplanten European Product Act, der im Dezember in Brüssel auf die Agenda kommt. Der müsse dafür sorgen, dass Produkte auch eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar sind, so die Forderung der Verbraucherschützer.

Doch auch die Betreiber von Online-Marktplätzen seien laut Grunert in der Pflicht: „Sie müssen mehr Verantwortung tragen und schärfer prüfen, welche Angebote über ihre Plattform verkauft werden – am besten bevor diese online gehen.“

Grundlage Digital Services Act

Wie Online-Marktplätze zu funktionieren haben, regelt unter anderem der Digital Services Act (DSA). Dort ist zum Beispiel in Artikel 16 geregelt, dass Marktplätze ein leicht zugängliches, nutzerfreundliches elektronisches Verfahren bereitstellen müssen, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Der Online-Marktplatz muss Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich bearbeiten und über seine Entscheidung informieren.

Im DSA ist auch geregelt, dass sich die einzelnen Händler auf Online-Marktplätzen verpflichten müssen, nur Produkte anzubieten, die in der EU rechtskonform sind. Der Online-Marktplatz hingegen muss sich „nach besten Kräften“ bemühen, die Angaben auf Zuverlässigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Verantwortungsdiffusion

Wir haben auch das für den Digital Services Act und die Online-Marktplätze zuständige Digitalministerium (BDMS) mit unseren Recherchen konfrontiert und nachgefragt, wie denn sichergestellt würde, dass gefährliche betrügerische Produkte wie die Blutzuckeruhren nicht über lange Zeiträume und durch permanentes Neueinstellen auf großen Plattformen verfügbar sind.

„Die dargestellte Problematik lässt sich nicht allein mit der Plattformregulierung, also dem Digital Services Act (DSA) lösen“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. „Wichtig ist hier ein Zusammenwirken der Regulierungen zum Verbraucherschutz, zur Produktsicherheit und zur Marküberwachung.“

„Die Marktüberwachung und die entsprechende Verfolgung von Händlern rechtswidriger Produkte wird innerhalb der Bundesregierung von unterschiedlichen Ressorts betreut und obliegt zum großen Teil Ländern und Kommunen.“

Hinsichtlich der Weiterentwicklung von Maßnahmen gegen den Verkauf betrügerischer Produkte verweist das Digitalministerium auf das Wirtschaftsministerium: Das sei federführend bei der „Task Force E‑Commerce“ der Bundesregierung.

Das klingt nicht so, also würde sich die Lage bei solchen und anderen rechtswidrigen Produkten schnell ändern.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert