Nordrhein-Westfalen will sein Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) erneuern. Darin geht es zum einen darum, wann Menschen unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können. Zum anderen aber auch um Hilfsangebote und Unterstützung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Das ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt.
In NRW wie in anderen Bundesländern steht allerdings noch ein anderes Thema im Mittelpunkt der Diskussionen: der Austausch von Daten über Menschen, die in eine Klinik eingewiesen werden. Insbesondere dann, wenn die Einweisung wegen einer festgestellten Fremdgefährdung erfolgte, also weil die Sorge besteht, dass eine Person aufgrund ihres Zustands anderen gefährlich werden könnte. Und in NRW geht es auch um Abschiebungen.
Am Donnerstag sprachen im Gesundheitsausschuss des Landtags Sachverständige über den Gesetzentwurf. Zahlreiche Stellungnahmen von Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Verbänden und Betroffenen äußerten Sorgen.
Eine Klinikeinweisung ist keine Strafmaßnahme
„Hier bekommt die Polizeibehörde in medizinisch psychiatrischen Zusammenhängen ein erweitertes Mitentscheidungsrecht über den Datenfluss bis hin zur Entlassung“, schreibt etwa die Freie Wohlfahrtspflege NRW. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft, der unter anderem das Rote Kreuz, die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt angehören. Eine Klinik-Unterbringung nach dem PsychKG sei „keine strafrechtliche Maßnahme“.
Die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege bezieht sich auf eine neue Regelung, wer bei der Entlassung einer zuvor zwangseingewiesenen Person von den Kliniken informiert werden muss. Neben Vertrauenspersonen oder dem sozialpsychiatrischen Dienst soll künftig in bestimmten Fällen auch die örtliche Polizei in Kenntnis gesetzt werden.
Das gilt, wenn eine Person wegen einer Fremdgefährdung eingewiesen wurde und die Polizei daran beteiligt war. Dann soll sie selbst prüfen, „ob sie aufgrund des Gefährdungspotentials der untergebrachten Person darüber hinaus zu beteiligen“ ist.
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Dass im Gesetz überhaupt der Eindruck erweckt wird, man müsse psychisch Erkrankten mit Gefahrenabwehrmaßnahmen begegnen, darin sehen viele Fachleute ein Problem. Das bediene, so die Freie Wohlfahrtspflege NRW, „das Narrativ der ‚gefährlichen psychisch kranken Gewalttäter’. Eine psychische Erkrankung und Gewalttaten stehen jedoch nur in einem geringen Umfang in einem direkten Zusammenhang.“
Mehr Daten zum Abschieben
Neben der Polizei sollen künftig auch Ausländerbehörden und Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete mehr über eingewiesene Personen erfahren. Laut der Gesetzesbegründung geht es dabei vor allem um zwei Dinge: Erstens sollen Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen „geeignete Schutzmaßnahmen“ für andere Bewohner:innen ergreifen können. Zweitens sollen Ausländerbehörden in der Lage sein, „mögliche weitere Verfahrensschritte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches“ zu planen und durchzuführen: „insbesondere im Hinblick auf eine bestehende Ausreisepflicht und eine anschließende Rückführung“.
Das bedeutet auch: Die Ausländerbehörde soll immer wissen, wo eine geflüchtete Person sich aufhält, damit sie sie jederzeit abschieben kann. Fachleute sind empört.
Psychiatrische Kliniken sollten „nicht zu Orten werden, von denen aus regelmäßig Abschiebungen erfolgen“, schreibt dazu die Aktion Psychisch Kranke. „Die Krankenhäuser sollten geschützte Räume bleiben“, heißt es in der Stellungnahme des Vereins, in dem sich Bundestagsabgeordnete und Fachleute aus der psychiatrischen Versorgung zusammengeschlossen haben.
Nach dem PsychKG untergebrachte Personen „mit einer schweren psychischen Erkrankung und/oder in einer Krisensituation“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in ihrer Positionierung, „sollten nicht aus Krankenhäusern rückgeführt werden dürfen“.
Ärzt:innen sind keine Abschiebehelfer
Abschiebungen aus Krankenhäusern passieren schon heute. Bei einem Abschiebeflug nach Afghanistan im Juli 2025 waren mindestens drei der 81 Betroffenen unmittelbar davor in einer psychiatrischen Klinik. Anfang 2025 holte die Polizei einen suizidalen Geflüchteten aus einer Klinik in Osnabrück, um ihn nach Gambia abzuschieben.
Wie viele solcher Abschiebung stattfinden, ist nicht bekannt. Die Bundesregierung schreibt, keine Zahlen zu kennen, denn zuständig dafür seien die Länder. Die wiederum führen teils, so wie Bayern, keine Statistiken.
Die „Melde- und Informationsstelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus“ sammelt Berichte über Abschiebungen aus stationärer Behandlung und veröffentlicht Handreichungen für Gesundheitspersonal. Die Stelle ist ein Projekt des Arbeitskreises Geflüchtete und Asyl der IPPNW, kurz für: Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung.
Dr. Robin Maitra, Arzt und Mitglied im Vorstand der IPPNW, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Diese gesetzliche Neuregelung ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar und medizinethisch und berufsrechtlich abzulehnen.“ Dass Ärzt:innen an Abschiebungen mitwirken, sei nicht Teil ihrer Aufgaben und verletze die ärztliche Fürsorgepflicht.
„Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen sollten untersagt werden“
Maitra befürchtet, „dass ein stärkerer Datenaustausch mit Ausländerbehörden dazu führt, dass Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus notwendige Behandlungen noch stärker meiden“ als bisher. Außerdem sei es nicht so, dass Menschen sich in eine stationäre Behandlung begeben, um sich einer Abschiebung zu entziehen. „Es ist eher anders herum“, so Maitra. „Die drohende Abschiebung stürzt – besonders vorerkrankte oder traumatisierte – Menschen in schwere psychische Krisen bis hin zur Suizidalität.“ Das müsse angegangen werden, „damit es gar nicht so weit kommt, dass vulnerable Menschen so allein gelassen werden, dass sie bei drohender Abschiebung stationär behandlungsbedürftig werden“.
Außerdem, so Maitra: „Stationär behandlungsbedürftige Patient*innen sind zudem im erweiterten Sinne schlicht nicht reisefähig. Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen sollten daher untersagt werden.“
Das fordert auch der Deutsche Ärztetag. In einem Beschluss aus dem vergangenen Jahr forderte die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, „in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären“. In einzelnen Bundesländern ist es verboten, Menschen aus Krankenhäusern abzuschieben, so in Thüringen. Eine solche Regelung sollte es überall geben, fordern die Ärzt:innen. Was NRW plant – also ein weiterer Datenaustausch, um eine solche Praxis auch noch zu erleichtern – wäre das genaue Gegenteil.

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