Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat für die EU-Verhandlungen zur Chatkontrolle die Ausweitung einer anlassbezogenen Chatkontrolle auf weitere Straftaten außer der sexualisierten Gewalt gegen Kinder gefordert.
In einer schon im November 2025 veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag der AfD-Fraktion heißt es zwar, dass vermieden werden müsse, die digitale Kommunikation vieler Unbeteiligter unterschiedslos und verdachtsunabhängig mit Maßnahmen zu belegen. Stattdessen fordert Schuster aber eine Ausweitung bei einer möglichen anlassbezogenen Chatkontrolle:
Kompromissfähig könnte sein, dass ein effektiver Kinderschutz durch gezielte Maßnahmen bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Genehmigung erfolgen dürfe. Gleiches könnte zur Verhinderung schwerster Straftaten, bei der Terrorabwehr und der Strafverfolgung zur Bekämpfung extremistischer Strukturen gelingen. Eine solche gesetzliche Grundlage ist nicht ausgeschlossen.
Bislang wird bei der CSA-Verordnung der EU, besser bekannt als Chatkontrolle-Verordnung, der Fokus auf die Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie gesetzt. Dafür wollte die EU-Kommission ursprünglich technische Anbieter verpflichten, Chats und Kommunikationen automatisiert nach solchem Material zu durchsuchen. Dieses Vorhaben, welches auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung obsolet gemacht hätte, ist vorerst abgewendet. Die EU-Verordnung zur Chatkontrolle befindet sich weiterhin in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat.
Einfallstor für weitere Überwachung
Bürgerrechtsorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder gewarnt, dass die Verordnung ein Einfallstor sein könnte, um die Überwachung auch auf andere Felder auszuweiten. In der Vergangenheit hatten einige EU-Abgeordnete schon eine Ausweitung auf andere Straftaten und Anlässe gefordert.
Die Forderung des sächsischen Innenministeriums wurde einer größeren Öffentlichkeit erst durch eine Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag zum Thema Chatkontrolle am vergangenen Montag bekannt. In der Anhörung stellten sich alle anwesenden Sachkundigen unisono gegen eine anlasslose Chatkontrolle und den Einsatz von Client-Side-Scanning. Auch dort war eine mögliche Ausweitung der Zwecke („Function Creep“) Thema und wurde von mehreren Sachverständigen als Gefahr bezeichnet. Auch die freiwillige Chatkontrolle, wie sie im Juli vom EU-Parlament beschlossen wurde, bewerteten mehrere Sachverständige als grundrechtswidrig.
Transparenzhinweis:
Der Autor war einer der Sachverständigen im Landtag.

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