EU-VerordnungSächsischer Innenminister fordert Ausweitung der Chatkontrolle

Menschenrechtsorganisationen warnen seit Jahren vor einer Ausweitung der geplanten Chatkontrolle auf weitere Straftaten. Der sächsische Innenminister Armin Schuster fordert diese nun für die in Brüssel verhandelte anlassbezogene Chatkontrolle – und hält das für einen Kompromiss.

  • Markus Reuter
Mann mit grauen Haaren, Anzug und Brille, rechts im Bild eine Kamera
Der sächsische Innenminister Armin Schuster, CDU (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Matthias Wehnert

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat für die EU-Verhandlungen zur Chatkontrolle die Ausweitung einer anlassbezogenen Chatkontrolle auf weitere Straftaten außer der sexualisierten Gewalt gegen Kinder gefordert.

In einer schon im November 2025 veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag der AfD-Fraktion heißt es zwar, dass vermieden werden müsse, die digitale Kommunikation vieler Unbeteiligter unterschiedslos und verdachtsunabhängig mit Maßnahmen zu belegen. Stattdessen fordert Schuster aber eine Ausweitung bei einer möglichen anlassbezogenen Chatkontrolle:

Kompromissfähig könnte sein, dass ein effektiver Kinderschutz durch gezielte Maßnahmen bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Genehmigung erfolgen dürfe. Gleiches könnte zur Verhinderung schwerster Straftaten, bei der Terrorabwehr und der Strafverfolgung zur Bekämpfung extremistischer Strukturen gelingen. Eine solche gesetzliche Grundlage ist nicht ausgeschlossen.

Bislang wird bei der CSA-Verordnung der EU, besser bekannt als Chatkontrolle-Verordnung, der Fokus auf die Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie gesetzt. Dafür wollte die EU-Kommission ursprünglich technische Anbieter verpflichten, Chats und Kommunikationen automatisiert nach solchem Material zu durchsuchen. Dieses Vorhaben, welches auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung obsolet gemacht hätte, ist vorerst abgewendet. Die EU-Verordnung zur Chatkontrolle befindet sich weiterhin in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat.

Einfallstor für weitere Überwachung

Bürgerrechtsorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder gewarnt, dass die Verordnung ein Einfallstor sein könnte, um die Überwachung auch auf andere Felder auszuweiten. In der Vergangenheit hatten einige EU-Abgeordnete schon eine Ausweitung auf andere Straftaten und Anlässe gefordert.

Die Forderung des sächsischen Innenministeriums wurde einer größeren Öffentlichkeit erst durch eine Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag zum Thema Chatkontrolle am vergangenen Montag bekannt. In der Anhörung stellten sich alle anwesenden Sachkundigen unisono gegen eine anlasslose Chatkontrolle und den Einsatz von Client-Side-Scanning. Auch dort war eine mögliche Ausweitung der Zwecke („Function Creep“)  Thema und wurde von mehreren Sachverständigen als Gefahr bezeichnet. Auch die freiwillige Chatkontrolle, wie sie im Juli vom EU-Parlament beschlossen wurde, bewerteten mehrere Sachverständige als grundrechtswidrig.

Transparenzhinweis:
Der Autor war einer der Sachverständigen im Landtag.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Ein Kommentar zu „Sächsischer Innenminister fordert Ausweitung der Chatkontrolle“


  1. Ralf Bendrath

    ,

    Bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Anordnung kann doch heute schon nach TKÜV eine komplette Ausleitung der privaten Kommunikation angeordnet werden. Was soll an diesem Vorschlag denn neu sein? (Außer der Info, dass Armin Schuster die bestehenden Ermittlungsbefugnisse nicht zu kennen scheint…)

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert