KI-Befugnisse in ThüringenPolizeigewerkschaft kritisiert Polizeigesetz

Normalerweise freuen sich Polizist*innen über erweiterte Befugnisse. Doch das geplante Thüringer Polizeigesetz geht selbst der dortigen Gewerkschaft der Polizei zu weit. Sie warnt vor den Folgen von KI-gestützter Überwachung und fordert klare Beschränkungen.

  • Martin Schwarzbeck
Eine Reihe von Polizist*innen sperrt eine Straße.
Polizist*innen in Erfurt. (Symbolbild) CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Im Thüringer Landtag läuft gerade eine Expert*innenanhörung zum aktuellen Polizeigesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD. Unter den geladenen Sachverständigen ist auch Mandy Koch, Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Thüringen.

Koch begrüßt ein „zeitgemäßes Instrumentarium“, kritisiert aber die unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf. Kennzeichenscanner dürften demnach beispielsweise nicht flächendeckend und nicht dauerhaft eingesetzt werden, „aber was heißt das?“ Die automatisierte Videoüberwachung soll bestimmte Verhaltensmuster erkennen, „aber wie definiert man das?“ Koch fordert eindeutige Eingriffsschwellen. „Klare Grenzen behindern Polizeiarbeit nicht, sondern schützen Bürgerrechte und schaffen Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen“, sagt sie.

Koch fürchtet zudem, dass mit dem neuen Polizeigesetz eine präventive Überwachung von Versammlungen möglich wird. „Wenn ich mir vorstelle, ich gehe zu einer Demo, es ist alles schön, es ist alles schick, ich versammle mich friedich und ohne Waffen und über mir fliegt eine Drohne ständig rum, dann fände ich das nicht schön, weil das immer so ein unwohles Gefühl birgt“, sagt sie. Die Gewerkschaftsvorsitzende sieht die Gefahr, „dass Menschen sagen, dann geh ich da nicht hin, das will ich nicht und dann nehme ich mein Grundrecht nicht wahr, das sehen wir kritisch.“

„Erhebliche Risiken für die Grundrechte“

Im Vorhinein hatte die GdP Thüringen bereits eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die in Umfang, Detailtiefe und auch Schärfe der Kritik noch einmal deutlich über die in der Anhörung getätigten Aussagen hinausgeht. Die Gewerkschaft nennt „erhebliche Risiken für Grundrechte“ und kritisiert erstaunlich deutlich die geplanten Befugnis-Erweiterungen.

Der Polizeigesetz-Entwurf soll eine Reihe von KI-basierten Technologien erlauben: Datenanalyse nach Palantir-Art, Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle und eine Internet-Suchmaschine für biometrische Daten. Diese Befugnisse wurden auch in vielen anderen Bundesländern eingebracht und teils bereits verabschiedet. Auch Bundespolizei und BKA sollen mit den Tools arbeiten. Das verschafft der klaren Position der Polizeigewerkschaft in Thürigen bundesweite Relevanz.

Ein zentrales Problem an den automatisierten Systemen ist für die GdP Thüringen deren fehlende Neutralität. Die Gewerkschaft warnt davor, technische Systeme als scheinbar objektive Entscheidungsinstanzen zu betrachten. „Biometrische Treffer, automatisierte Warnmeldungen oder algorithmische Risikobewertungen dürfen niemals alleinige Grundlage schwerwiegender polizeilicher Eingriffe sein“, schreibt sie. Sie hält externe Audits, regelmäßige Evaluierungen und klare gesetzliche Begrenzungen automatisierter Analyse- und Identifikationssysteme für unverzichtbar. Insbesondere bei datengetriebenen und technisch gestützten Eingriffsbefugnissen müssten rechtsstaatliche Grenzen und demokratische Kontrolle stärker berücksichtigt werden.

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GdP fordert strenge Richtervorbehalte für Datenanalysen

Speziell bei der automatisierten Datenanalyse, wenn also unterschiedliche Datenbestände verknüpft und algorithmisch analysiert werden, steige zwangsläufig die Gefahr fehlerhafter Zuordnungen oder unklarer Verdachtslagen. Deshalb braucht es dafür aus Sicht der GdP Thüringen strenge Richtervorbehalte und nachvollziehbare Kontrollmechanismen.

Grundsätzlich ist die GdP – bei einer Polizeigewerkschaft erwartbar – einer Ausweitung der Befugnisse nicht abgeneigt. Auch die neuen Befugnisse lehnt sie nicht grundsätzlich ab. Sie unterstützt das Ziel, „das Thüringer Polizeiaufgabengesetz an moderne Gefahrenlagen anzupassen und der Polizei zeitgemäße Instrumente zur Verfügung zu stellen“. Allerdings äußert sie auch erhebliche Bedenken.

Zuallererst ist da die immer wieder geäußerte Sorge davor, dass mit einer Ausweitung der Befugnisse auch eine erhöhte Belastung des Personals einhergeht. Deshalb fordert sie, bei einem Ausbau von Kompetenzen immer auch Ressourcen der Polizei aufzustocken.

Die Gewerkschaft sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf zudem „die Gefahr, dass polizeiliche Eingriffe immer weiter in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert werden“. Sie kritisiert die vielen unbestimmten Formulierungen im Gesetzestext, wie „hinreichende Wahrscheinlichkeit“, „Verhaltensmuster“ oder „übersehbarer Zeitraum“ – die ja eigentlich den Spielraum der Polizei erweitern. „Unklare Normen schützen keine Grundrechte. Sie verlagern Rechtsunsicherheit lediglich auf die Ebene der handelnden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“, schreibt die GdP dazu.

Regelmäßige Evaluation und Berichtspflichten

Die Gewerkschaft fordert, die Befugnisse regelmäßig zu evaluieren und Berichtspflichten an das Parlament zu hinterlegen. „Gerade bei neuen technischen Maßnahmen liegen bislang nur begrenzte belastbare empirische Erkenntnisse zu tatsächlicher Wirksamkeit, Fehlerraten oder langfristigen Auswirkungen auf Grundrechte und gesellschaftliches Vertrauen vor“, erläutert sie.

Harmlose Bewegungen oder alltägliche Interaktionen könnten technisch fehlerhaft als Gefahrensituation interpretiert werden, warnt die GdP Thüringen. „Die Folgen solcher Fehlbewertungen bleiben nicht theoretisch. Sie können unnötige Polizeieinsätze auslösen, unbeteiligte Personen in polizeiliche Maßnahmen hineinziehen und letztlich das Vertrauen der Bevölkerung in die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns beeinträchtigen“, schreibt die Polizeigewerkschaft.

Die GdP Thüringen warnt, dass die neuen Überwachungs- und Analysebefugnisse erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit entfalten könnten. „Gerade Videoüberwachung, automatisierte Verhaltensanalyse oder biometrische Identifikationssysteme bergen die Gefahr sogenannter ‚Chilling Effects‘“, schreibt sie.

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Versammlungen nicht präventiv überwachen

Die von Mandy Koch in der Anhörung genannten Sorgen zur Versammlungsfreiheit erwähnt die Stellungnahme ebenfalls. Friedliche Demonstrationen dürften nicht den Eindruck vermitteln, sie stünden unter einer allgemeinen präventiven Dauerbeobachtung. Die GdP Thüringen hält demnach eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung für erforderlich, dass friedliche Versammlungen nicht zum Gegenstand allgemeiner präventiver Überwachung gemacht werden dürfen. Das würde nicht nur Bürgerrechte schützen, sondern auch die Polizei selbst – vor dem Vorwurf politisch motivierter Überwachung.

Die GdP Thüringen kritisiert nicht nur das geplante Polizeigesetz, sondern auch aktuell existierende Regelungen. Derzeit legen Polizist*innen in Thüringen sogenannte gefährliche Orte, an denen sie beispielsweise verdachtsunabhängige Kontrollen vornehmen dürfen, relativ freihändig fest, teils auch einfach spontan. Die Gewerkschaft schreibt, dass diese Orte nicht beliebig und ohne nachvollziehbare Kriterien festgelegt werden dürften. „Wenn Kontrollräume kurzfristig, uneinheitlich oder ohne ausreichende Dokumentation entstehen, leidet die Akzeptanz polizeilichen Handelns“, schreibt sie.

Die sogenannte elektronische Fußfessel, deren Einsatz mit dem Entwurf in Thüringen zur Abwehr verschiedener Gefahren erlaubt werden soll, würde die GdP Thüringen gern hart begrenzen. Sie soll nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden und regelmäßig richterlich überprüft werden. „Je intensiver ein Grundrechtseingriff ist, desto höher sind die Anforderungen an Kontrolle, Dokumentation und Verhältnismäßigkeit“, betont die Gewerkschaft.

„Menschen dürfen nicht den Eindruck gewinnen, vollständig technisiert überwacht zu werden“

Mit dem Gesetzentwurf sollen der Polizei auch Elektroimpulspistolen, sogenannte Taser, erlaubt werden. Die GdP Thüringen fordert dazu umfangreiche Schulungsmaßnahmen, verpflichtende medizinische Nachkontrollen der Betroffenen und eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Einsätze. Zudem soll der Einsatz wissenschaftlich begleitet und regelmäßig evaluiert werden. „Nur so lässt sich nachvollziehen, in welchen Situationen Distanzelektroimpulsgeräte tatsächlich deeskalierend wirken und wo Risiken oder Fehlentwicklungen bestehen“, schreibt die Gewerkschaft.

Der vorliegende Entwurf soll den Einsatz von Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse auch in Gewahrsamsräumen erlauben. Was der GdP Thüringen dabei fehlt, sind ein expliziter Schutz der Intimsphäre, klare Löschfristen und nachvollziehbare Dokumentationspflichten. „Menschen dürfen auch im Gewahrsam nicht den Eindruck gewinnen, vollständig technisiert überwacht zu werden“, schreibt sie.

Die GdP Thüringen treibt auch die Sorge darum, dass die Daten, die mit den neuen Befugnissen erhoben werden, digitalen Angriffen zum Opfer fallen könnten. „Gerade sicherheitsrelevante Systeme geraten zunehmend in den Fokus organisierter Cyberkriminalität sowie ausländischer Nachrichtendienste“, warnt sie.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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