Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.
Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.
Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.
Bußgeld deutlich niedriger angesetzt
Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“
Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.

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