Die EU-Kommission zieht eine überwiegend positive erste Bilanz zum Digital Markets Act (DMA). Das EU-Digitalgesetz erfülle seinen Zweck und habe sich positiv auf digitale Märkte ausgewirkt, heißt es in der ersten Evaluation des Gesetzes, die gestern veröffentlicht wurde.
Rund drei Jahre ist der DMA in Kraft, schrittweise mussten große Tech-Konzerne eine Reihe an Auflagen umsetzen, darunter Vorgaben zur Interoperabilität oder mehr Auswahlmöglichkeiten für Nutzer:innen. Das Gesetz soll die Macht großer Online-Dienste wie Amazon oder Apple begrenzen und so faire Verhältnisse in digitalen Märkten schaffen.
Besonders betroffen sind sogenannte Gatekeeper. Damit sind übermäßig große Online-Dienste gemeint, die in bestimmten Sektoren zu viel Marktmacht konzentrieren und damit funktionierenden Wettbewerb bedrohen. Bislang hat die Kommission sieben Unternehmen beziehungsweise 23 von deren Kernangeboten als Gatekeeper eingestuft. Darunter sind WhatsApp von Meta, der App Store von Apple oder die Google-Suchmaschine von Alphabet.
DMA öffnet Geschäftsfelder
Laut EU-Kommission funktioniert der Ansatz: „Der DMA hat das Verhalten, technische Design-Entscheidungen und die vertraglichen Vereinbarungen von Gatekeepern maßgeblich verändert und damit neue Möglichkeiten für Unternehmen und Wettbewerber eröffnet“, resümiert die Kommission im Evaluationsbericht. Für Endnutzer:innen habe der DMA in wichtigen Bereichen für mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten gesorgt.
Konkret hebt die Kommission eine Reihe an Punkten hervor, an denen sich der Erfolg des DMA messen lasse. Nutzer:innen könnten nun einfacher von einem Online-Dienst zu einem anderen wechseln und dabei ihre Daten mitnehmen; marktmächtige Dienste wie Meta könnten Daten ihrer Nutzer:innen nicht mehr so einfach zusammenführen und verwerten wie früher; zudem seien neue App Stores und Messenger entstanden, die Nutzer:innen mehr Wahlmöglichkeiten bieten würden.
Trotz dieser positiven Bilanz ist die Lage aber weiterhin nicht optimal. Im Vorjahr hagelte es millionenschwere Wettbewerbsstrafen für Apple und Meta, weil sie bestimmte DMA-Vorgaben nicht umgesetzt haben. Ein interoperables und florierendes Ökosystem aus Messengern ist bis heute nicht entstanden. Auch eigentlich verbotenes manipulatives Design ist nicht aus den Online-Auftritten der Gatekeeper verschwunden.
DMA kann bremsen, aber kaum verhindern
Entsprechend gemischt beurteilt Aline Blankertz von der Nichtregierungsorganisation Rebalance Now den DMA. „Er war nicht dazu gemacht, die Macht der Tech-Konzerne einzuhegen, sondern er verlangsamt etwas die Geschwindigkeit, mit der sie weitere Macht erlangen, indem er teilweise verhindert, dass sie diese missbrauchen“, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin.
Zwar habe das Gesetz „kleine Verbesserungen“ bewirkt, etwa bei der Interoperabilität oder der Deinstallierbarkeit von Apps, so Blankertz. Auch habe der DMA dazu beigetragen, von der „sehr einzelfallbasierten Analyse unter dem klassischen Wettbewerbsrecht“ zu einer „etwas einfacheren, etwas schnelleren Bekämpfung besonders problematischer Verhaltensweisen“ der Tech-Konzerne zu kommen.
Gerade bei der Durchsetzung des DMA hapert es jedoch, schreibt nicht zuletzt die EU-Kommission selbst in ihrer Evaluation. Demnach habe das immer noch relativ junge Gesetz „noch nicht sein volles Potenzial“ ausschöpfen können. Allerdings halten sich die vorgeschlagenen Verbesserungen in Grenzen: So sollte es etwa mehr Transparenz und Informationsaustausch im Rahmen des „regulatorischen Dialogs“ mit Gatekeepern geben. Zudem will die Kommission mehr Bewusstsein bei betroffenen Online-Anbietern schaffen und sie verstärkt darüber aufklären, an welche Auflagen sie sich zu halten haben.
Angst vor Trump
Damit will sich Blankertz nicht begnügen, zumal sich europäische Digitalgesetze immer wieder als Zankapfel in den transatlantischen Beziehungen zwischen der EU und den USA erwiesen haben. Nur kurz nach seinem Amtsantritt hatte US-Präsident Donald Trump in einem Memorandum festgelegt, US-amerikanische Unternehmen vor „Erpressung und unfairen Geldbußen aus dem Ausland“ schützen zu wollen. Seitdem wurden immer wieder Gerüchte laut, dass die EU-Kommission, auch aus Angst vor Strafzöllen, Verfahren verschleppt und nicht so stark auftritt, wie es der DMA eigentlich verlangt.
Die Durchsetzung des DMA sei aufwändiger und langwieriger als diejenigen erhofft haben, die ihn als „self-enforcing“ bezeichnet hatten, so Blankertz. Hinzu komme, dass aufgrund der zunehmend EU-feindlichen Haltung der US-Regierung „selbst das bisherige, moderate Maß an Durchsetzung noch weiter zurückgefahren wird“.
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Dies geschehe auch mit Rückendeckung der deutschen Regierung, entgegen des Koalitionsvertrags. „Damit steht nicht nur die Wirksamkeit wettbewerbspolitischer Regeln zur Debatte, sondern auch Prinzipien von europäischer Rechtsstaatlichkeit“, warnt Blankertz.
Spielraum habe die Kommission jedenfalls genug, ohne das Gesetz aufschnüren zu müssen, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin. „Viele der Regeln sind auch drei Jahre später noch in Spezifikationsphasen und werden von den Torwächtern deutlich enger ausgelegt als im Sinne der im DMA artikulierten Ziele von Fairness und Bestreitbarkeit.“
Gemischte Signale aus Brüssel
Entsprechend kritisch sei demnach die Ankündigung der Kommission zu bewerten, dass sie künftig den Fokus des DMA auf KI-Anwendungen und Cloud-Dienste ausweiten werde. Zum einen treibt die Kommission unter Ursula von der Leyen eine Deregulierungsagenda voran, mit der sie unter anderem eine „Überregulierung“ Künstlicher Intelligenz verhindern will.
Zum anderen weist Blankertz auf die jüngste und größte Firmenübernahme hin, die Google jemals angestoßen hatte. Erst im März hat der Tech-Riese knapp 28 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt, um sich mit dem Segen der EU-Kommission und trotz zivilgesellschaftlicher Proteste das Sicherheits-Startup Wiz einzuverleiben.
„Es wäre illusorisch zu glauben, dass der DMA auch nur annähernd hinreichend wäre, um der weiteren Machtkonzentration in Cloud und KI effektiv entgegenzuwirken“, sagt Blankertz. Die Deregulierungsagenda und eine sich andeutende Aufweichung von Leitlinien zur Fusionskontrolle würden großen Konzernen in die Hände spielen, so die Expertin. „Selbst eine Ausweitung des DMA auf Cloud und KI sollte also nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele andere Hebel ebenfalls genutzt werden müssen, um die Macht der Tech-Konzerne einzuhegen.“

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