Spiegel-Online hat ein kleines Portrait über unseren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar anlässlich der Vorstellung seines neuen Buches „Ende der Privatsphäre“: Einzelkämpfer gegen die Daten-Nimmersatte.
Es ist ein Kampf an vielen Fronten: Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, streitet mit Courage und viel zu wenig Mitarbeitern gegen das „Ende der Privatsphäre“. Sein größtes Problem: Viele Bürger haben sich abgefunden mit Dauer- und Überallkontrolle.
Telepolis hat ein Interview mit Johannes Eisenberg, dem Rechtsanwalt, der gegen den Freiherrn von Gravenreuth eine Gefängnisstrafe erwirkte: „Er hat einfach nicht aufgehört“.
Anders kann man’s nicht machen und wer, wie der Rechtsanwalt Gravenreuth, ein E-Mail-Account unterhält, muss es hinnehmen, dass ihm diese E-Mail-Aufforderungsbestätigungen zugesendet werden. Das ist sein allgemeines Lebensrisiko, dass er tragen muss, ohne die Absender mit Abmahnungen und Gebührenansprüchen behelligen zu dürfen. Das ist sozusagen das sozialadäquate Risiko der Unterhaltung eines solchen Accounts. Es verstößt auch keinesfalls gegen die Persönlichkeitsrechte des Herrn Gravenreuth, wenn man ihm in dieser dezenten Weise um die Bestätigung des Newsletter-Abonnements bittet. Wenn er dazu schweigt und nichts macht, kriegt er ja nie wieder etwas davon. So hat es die taz gesehen, und so hat es das Landgericht Berlin gesehen.
In diesem Zusammenhang gibt es noch einen weiteren Aspekt: Als Herr Gravenreuth das Verfahren begann, hat er zunächst einmal selber eine Wertvorstellung entwickelt. Er hat gefragt, was ist das eigentlich wert, dass er diese eine E-Mail bekommen hat. Das hat er mit 10.000 Euro bemessen. Danach hat er seine Gebühren geltend gemacht. Als sich dann das Kriegsglück wendete und sich die taz mit beachtlichen Argumenten nicht nur gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss und die Pfändung ihrer Domain wandte, sondern auch in der Sache obsiegte, da sagte plötzlich der Rechtsanwalt Gravenreuth, dass die vermeintliche Spam-Mail doch nicht 10.000 Euro wert sei. Es wäre ja nur eine geringfügige Belästigung gewesen und man solle doch bitte den Streitwert heruntersetzen.
In der Schweiz geht es in der Urheberrechts-Debatte deutlich Verbraucherfreundlicher zu als in Deutschland: Private Musikdownloads sollen in der Schweiz uneingeschränkt legal bleiben.
Der Schweizer Nationalrat hat während seiner gestrigen Beratung zur Modernisierung des Urheberrechts bekräftigt, dass der Musikdownload aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Für Verbraucher wäre es schwierig und ummöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte laut Medienberichten Viola Amherd von der CVP. Das käme einer Kriminalisierung der Verbraucher gleich.
Die SPD diskutiert über Förderung der „Kreativwirtschaft“ und lässt sich das von der Musikindustrie bezahlen: Kreative: Zwischen Selbstausbeutung und KSK.
Nicht alle Kreativen schlafen bis Mittag und verdienen ihr Geld im Café quasi nebenbei. Und Urheberrechtsverschärfungen sind nicht unbedingt der richtige Weg, um die Kreativwirtschaft anzukurbeln. Das erfuhren die Teilnehmer des vierten „Forums Wirtschaft“ der SPD gestern in Berlin. Auch eine Art Kulturflatrate kann man sich in Reihen der SPD zumindest vorstellen.
Petitionen per eMail sind leider der grösste und einzige Erfolg von „offizieller“ eDemokratie auf Bundesebene. Dabei wäre soviel mehr möglich: Jede zehnte Bürger-Petition kommt inzwischen per E-Mail.
Immer mehr Bürger wenden sich mit Eingaben per Internet und E-Mail an den Bundestag. Von den rund 450.000 Unterstützern von Petitionen schrieben im vergangenen Jahr etwa zehn Prozent auf diesem Weg das Parlament an. Seit September 2005 können Petitionen auch online eingereicht und in Foren kommentiert werden.
Spiegel-Online berichtet über einen „Angriff auf die Copyright-Verteidiger“:
Die Firma MediaDefender ist so etwas wie die Geheimwaffe der Musikindustrie gegen P2P-Börsen. Ein spektakulärer Hack zeigt nun, dass deren Methoden nicht immer koscher sind. SPIEGEL ONLINE über den Kaper-Angriff der Piraten auf die Piratenjäger.
Wer schon immer wissen wollte, was Vorschläge eines sogenannten „Richterbandes“ in der Diskussion rund um die Online-Durchsuchung bedeuten, wird hier fündig. Der Rabenhorst nimmt „Die tollen Vorschläge des Richterbundvorsitzenden zur „Online-Durchsuchung“ auseinander.
Die Open-Source-DVD 7.0 ist mit freier Windows-Software erhältlich. Das 2,2 GB grosse ISO kann man sich kostenfrei herunterladen und brennen.
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