Die Bundestagsfraktion der SPD hat heute einen neuen Entwurf zum Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorgestellt. Ziel ist es das vor sieben Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren und an entscheidenden Stellen zu verbessern. Ziel des Gesetzes sei es Transparenz zu schaffen und so einen „Kulturwandel in der Verwaltung“ herbeizuführen.
Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Verwaltungen zur proaktiven – also der unaufgeforderten und selbstverständlichen – Veröffentlichung „einer Vielzahl von Verwaltungsdaten im Internet“. Vorbild hierfür seien das Hamburger Transparenzgesetz sowie das dazu gehörige Open Data-Portal der Stadt Hamburg. Zu den zu veröffentlichenden Daten zählen laut des Entwurfs dabei nicht nur Daten aus den Behörden, sondern auch aus anderen Bereichen wie dem Verkehrswesen, dem Finanzsektor und dem Dienstleistungssektor. Besondere Erwähnung fand hierbei der Umgang mit Grenzwerten. So sollen laut Gesetzentwurf sämtliche Überschreitungen von Grenzwerten samt Verursacher genannt werden. Als Beispiel wurden Lebensmittelskandale, wie die mit Dioxin verseuchten Hühnereier, genannt.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfes sieht Vereinfachung der Rechtslage vor. So sollen das Umweltinformations- (UIG) sowie „ein verbessertes“ Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz übernommen werden. Damit seien erstmals alle Informationsfreiheitsgesetze in einem Regelwerk zusammenzuführen, was für den Bürger nur Vorteile hätte.
Darüber hinaus sollen Ausnahmetatbestände „auf das tatsächlich notwendige Maß“ reduziert werden sowie „eine stärkere Betonung der Abwägung zugunsten eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Informationszugang“ durchgesetzt werden. Und auch die Stellung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit solle im Interesse der Bürger gestärkt werden.
Doch sicherlich gilt bei diesem Gesetzesentwurf selbiges wie auch schon bei den Vorstößen der EU-Kommission zur Sicherung der Netzneutralität: man sollte sich nicht zu früh freuen. Auch wenn von einer proaktiven Veröffentlichung und einer kostenfreien Nutzung und Anforderung der Daten die Rede war, wurde im Pressegespräch deutlich, dass es unter bestimmten Umständen eben doch weiterhin zu Kosten seitens des Anfragenden kommen. Auch die Verringerung von Ausnahmetatbeständen klingt auf dem Papier gut, doch lässt ein „auf das tatsächliche Maß“ gehörigen Spielraum bei der Umsetzung.
Beunruhigend ist auch, dass im gesamten Entwurf nicht näher auf Open Data eingegangen. So wird weder die Maschinenlesbarkeit der Daten gefordert, noch wird gefordert die Daten unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Beide Faktoren gehören zu den Grundprinzipien einer transparenten und offenen Datenveröffentlichung. Hierzu gibt es auch einen lesenswerten Artikel der Sunlight Foundation.
Und zu guter Letzt muss man sich vor Augen halten, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, nach aktuellem Stand, eher unwahrscheinlich ist. Die Bundestagswahlen sind nicht mehr weit entfernt und vorher wird der Entwurf sicherlich nicht mehr verabschiedet werden. Und die Verhältnisse nach der Bundestagswahl sind aus heutiger Sicht noch nicht abzusehen. Gut möglich also, dass dieser Gesetzesentwurf schon sehr bald wieder in irgendeiner Schublade verschwindet.
UPDATE: Der Gesetzentwurf ist jetzt unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713467.pdf online einzusehen.
Die SPD stellt irgendwas vor. Schön. Die meisten hier vorgestellten Eckpunkte machen sogar Sinn. Schade nur, dass sie es vermutlich nicht umsetzen können wird, da keine Wähler mehr da sind.
– Völliges Versagen im Detail, z.B. Maschinenlesbarkeit, freie Lizenz
– völlige Irrelevanz, weil wird eh nicht positiv abgestimmt
– völlig reine Wahlkampf-Masche
– völlig (und schlecht) abgekupfert bei dem Entwurf von DGIF, Greenpeace und Netzwerk Recherche
– völlig typisch SPD
Ja, leider. Was sagt eigentlich die neue SPD Fachfrau zu all diesen Dingen?
a) Nichts
b) Aber — sie will nicht in die SPD eintreten.
Die Analyse der Qualität des Informationszugangs (RTI Rating) international aufgrund internationalen Standards zeigt, dass Deutschland Verbesserungsmöglichkeiten hat:
http://home.broadpark.no/~wkeim/RTI-Rating-de.htm