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Landgericht Berlin entscheidet in Forenhaftung

Ds Internetportal MeinProf.de ist eine „Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten“. Man kann dort als Student Professoren bewerten und ein Feedback zur Lehre geben. Das Landgericht Berlin hat aktuell bei einer Frage von Forenhaftung in einem Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de entschieden. Die Plattform muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe…

  • Markus Beckedahl

Ds Internetportal MeinProf.de ist eine „Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten“. Man kann dort als Student Professoren bewerten und ein Feedback zur Lehre geben. Das Landgericht Berlin hat aktuell bei einer Frage von Forenhaftung in einem Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de entschieden. Die Plattform muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Aus der Pressemitteilung:

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt. Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Gibt es dazu schon eine Quelle des LGBerlin?

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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7 Kommentare zu „Landgericht Berlin entscheidet in Forenhaftung“


  1. Callinator

    ,

    Wäre natürlich geil, ist genau das Gegenteil von dem was in Hamburg entschieden wurde :)


  2. Es gibt leider noch keine schriftliche Begründung des Urteils – die Richter sprachen von 3–4 Wochen – werden uns dann zum genauen Inhalt aber melden


  3. […] MeinProf.de hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, das Landgericht Berlin hat das Urteil einkassiert und netzpolitik.org war laut Googles Blog-Suche das erste Blog, das die frohe Kunde verbreitet hat. Herzlichen Glückwunsch allen Dreien! […]


  4. Zu deiner Frage nach einer Quelle: Wir haben mittlerweile bei uns im Blog das Protokoll der Verhandlung veröffentlicht:
    http://blog.meinprof.de/articles/2007/06/05/gerichtsprotokoll

    Sobald wir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben, werden wir diese ebenfalls ins Blog stellen.


  5. Und der dritte MeinProf’ler meldet sich zu Wort: Das Urteil wurde veröffentlicht: http://blog.meinprof.de/articles/2007/06/25/urteilsbegruendung


  6. […] hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, das Landgericht Berlin hat das Urteil einkassiert und netzpolitik.org war laut Googles Blog-Suche das erste Blog, das die frohe Kunde verbreitet hat. Herzlichen […]

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