Die Europäische Union könnte bald eine neue Richtlinie zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden erlassen. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission im Rahmen ihres „Polizeikodex“ im Dezember vorgelegt.
Auf dem kommenden Rat der Innenminister in Luxemburg am 10. Juni wollen die Mitgliedstaaten ihre Position gegenüber dem Parlament beschließen. Dann können die sogenannten Trilog-Verhandlungen der drei EU-Gesetzgebungsorgane beginnen.
Kopie an Europol
Dem Vorschlag zufolge sollen die Mitgliedstaaten einheitliche Zentralstellen für Anfragen und Übermittlungen von Daten einrichten. Diese Single Points of Contacts (SPOCs) sollen für einen verbesserten Informationsaustausch ein einheitliches Fallbearbeitungssystem benutzen.
Daran soll auch Europol angeschlossen werden. Die Polizeiagentur soll immer dann eine Kopie der Daten erhalten, wenn die betreffenden Straftaten in ihre Zuständigkeit fallen. Der Kommunikationskanal soll mit dem verschlüsselten SIENA-System ebenfalls über Europol erfolgen.
Auch das Dateiformat wird dem Vorschlag zufolge standardisiert. Die Behörden sollen das Universal Messenger Format in seiner dritten Generation nutzen (UMF3). Es wurde unter Federführung des Bundeskriminalamtes von Polizeibehörden mehrerer Mitgliedstaaten entwickelt und soll auch in anderen Informationssystemen eingeführt werden.
Behandlung wie Austausch unter inländischen Behörden
Mit dem Rahmenbeschluss über den Austausch von Informationen nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit verfügt die EU bereits über einen Rechtsrahmen zum Datentausch unter den Mitgliedstaaten. Sie wurde 2006 von den Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft unter schwedischer Ratspräsidentschaft verabschiedet und firmiert deshalb als „Schwedische Initiative“.
Im Kern besagen der Rahmenbeschluss wie auch die nun geplante Richtlinie, dass Strafverfolgungsbeamte eines Mitgliedstaates von einem anderen Mitgliedstaat jegliche Informationen erhalten können, die sie für ihre Arbeit benötigen. Die Übermittlung an die Polizei- und Justizbehörden anderer Mitgliedstaaten soll genauso behandelt werden wie der Austausch unter Behörden im Inland.
Zu den wichtigsten Neuerungen der „Schwedischen Initiative“ gehörte die Einhaltung von Fristen zur Beantwortung von Anfragen aus anderen Mitgliedstaaten. In dringenden Fällen sollte dies innerhalb von acht Stunden erfolgen, ansonsten in einem Zeitraum von maximal 14 Tagen. Damit wollte die Europäische Gemeinschaft den teilweise extrem langen Wartezeiten bis bis Datenübermittlung entgegenwirken.
Maximal sieben Kalendertage für die Beantwortung
Mit der neuen Richtlinie würden die bestehenden Fristen deutlich verkürzt. Bei dringenden Ersuchen ohne Einholung einer richterlichen Genehmigung bleibt dies bei acht Stunden. Dringende Ersuchen, die eine solche Genehmigung benötigen, sollen innerhalb von drei Kalendertagen abgearbeitet werden. Bei allen nicht dringenden Ersuchen wird die Frist nunmehr auf sieben Kalendertage halbiert.
Oftmals werden die Fristen aber dennoch überschritten, weil für die Anfragen zum Datentausch oft eine richterliche Genehmigung benötigt wird. Deshalb sollen die nationalen Kontaktstellen, die jeder Mitgliedstaat nach einheitlichem Muster einrichten muss, über enge Kontakte zu einer zuständigen Justizbehörde verfügen.
Inkrafttreten noch in diesem Jahr
Die neue Richtlinie soll den Rahmenbeschluss aufheben und ersetzen. Dies wird als „Lissabonisierung“ bezeichnet und meint den Vertrag von Lissabon, der unter anderem dem Parlament mehr Mitbestimmung einräumt.
Mit dem 2009 geschlossenen Vertrag erhielt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und muss seitdem an der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten beteiligt werden. Die Regierungen fassen ihre Beschlüsse nicht mehr einstimmig, mit der Vergemeinschaftung der Bereiche Justiz und Inneres genügt auch dort die doppelte Mehrheit.
Im Rat der Innenminister dürfte die unter den Mitgliedstaaten abgestimmte Richtlinie kommende Woche mit einer großen Mehrheit beschlossen werden. Vermutlich wird sie auch in den Verhandlungen mit dem Parlament keine großen Änderungen mehr erfahren. Wie zahlreiche andere, neue Gesetzgebungsverfahren im Bereich des polizeilichen und justiziellen Informationsaustauschs tritt die Richtlinie dann dieses Jahr noch in Kraft.
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