Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Mitglieder des Fernsehrats erhalten, obwohl sie ja keine Mitarbeiter:innen des ZDF sind, dennoch ein Abo der ZDF-Mitarbeiterzeitschrift „Kontakt“. Diese erscheint nur auf Papier und liefert immer wieder interessante Einblicke in aktuelle Themen, die auch für meine Fernsehratstätigkeit relevant sind.
Genau so einen spannenden Einblick lieferte auch ein Beitrag über das ZDF-Doku-Formats 37 Grad. Uschi Hansen, Projektleiterin des 37°-Social-Media-Teams, berichtet im Gespräch mit „Kontakt“ unter anderem darüber, welche älteren Dokus zur neuerlichen Nutzung aus dem Archiv geholt werden. Nach der Überschrift „Illegale Uploads funktionieren auch legal“ heißt es dort:
neuen ZDF-Kanal gepostet, mit bislang gutem Ergebnis.
Die Auswertung von illegalen YouTube-Uploads erfüllte also eine Art Marktforschungsfunktion und half bei der Identifikation von Archivperlen. Auf Nachfrage beim ZDF, ob eine derartige Analyse von illegalen YouTube-Uploads auch in anderen Sendereihen üblich ist, gab man sich zurückhaltend.
Erfolgspotential von Inhalten via YouTube einschätzen
Auch wenn man das Erfolgspotential von Inhalten in der Regel sehr gut abschätzbar sei, könne es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, auch Abrufzahlen von illegalen YouTube-Uploads in die Beurteilung der Attraktivität von Inhalten miteinfließen zu lassen. Neben den Kolleg:innen von 37° habe es ähnliche Vorgangsweisen auch bei ZDFinfo gegeben.
Einer systematischen Auswertung von illegalen YouTube-Uploads auf breiter Front steht jedoch entgegen, dass auch das ZDF vor allem gegen werbliche Verwertung eigener Inhalte mittels Content-ID-Verfahren, also automatischer Erkennung und Blockierung von ZDF-Inhalten, vorgeht. In solchen Fällen sind die Inhalte also gar nicht lange genug online, um eine Beurteilung des Reichweitenpotentials vornehmen zu können.
Freie Lizenzen für plattformübergreifende Verbreitungsstrategien
Was sich aber zeigt, ist, dass sich YouTube und Mediathek gegenseitig ergänzen können. Die Veröffentlichung von Archivbeständen auf ZDF-YouTube-Kanälen kann Hinweise darauf geben, welche Inhalte auch in Mediatheken prominente Platzierung verdient hätten. Warum also nicht verstärkt über algorithmische Verschränkung beim Ausspielen von Inhalten über Mediatheken und Drittplattformen nachdenken? Jedenfalls aber ist es ein Hinweis darauf, dass die Zukunft öffentlich-rechtlicher Programmplanung plattformübergreifend sein wird. Dass frei lizenzierte Inhalte für derartige, plattformübergreifende Verbreitungsstrategien am besten geeignet sind, liegt auf der Hand.
„Illegale YouTube-Uploads“ verschleiert den Umstand, dass öffentlich-rechtliche Medien ihre Inhalte regelmäßig depublizieren müssen und dass die öffentlich-rechtlich produzierten Inhalte trotz gemeinschaftlicher Zwangsfinanzierung nicht einfach gemeinfrei sind. Diese Depublikation war eine Idee der privaten Verleger.
Seit wann gehen ZDF etc. gegen „werbliche“ Verwendung vor?
Ganz vorne mit dabei ist „FlipFloid“ mit Reacts die 100% einer Sendung beinhalten.
Da wird es wohl auch keine Lizensierung geben.
Und ein „Hans“ (ein wiederkehrender Moderator/Journalist in Reportagen) den sie ab und an gelobt haben, hat wohl mal wären einer der Livestreams im Chat reagiert.