Ein heute in Köln vorgestelltes Gutachten, das vom Verband der deutschen Internetwirtschaft ECO in Auftrag gegeben wurde, stellt die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Netzsperren mit geltendem Recht heraus.
Das 32seitige Dokument (pdf) mit dem Titel „Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet“ kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren sowohl deutschem als auch nach europäischem Recht widersprechen.
Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – in unzulässiger Weise diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.