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Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin geklagt und heute Recht bekommen. Konkret ging es um den Freundefinder und die Geschäftsbedingungen. Beim Freundefinder sei nicht offensichtlich, dass bei der Einwilligung einer Nutzung gleich das gesamte Adressbuch zu Facebook nach Hause telefoniert wird. Außerdem gab das Gericht dem VZBV Recht, dass sich Facebook…

  • Markus Beckedahl

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin geklagt und heute Recht bekommen. Konkret ging es um den Freundefinder und die Geschäftsbedingungen. Beim Freundefinder sei nicht offensichtlich, dass bei der Einwilligung einer Nutzung gleich das gesamte Adressbuch zu Facebook nach Hause telefoniert wird. Außerdem gab das Gericht dem VZBV Recht, dass sich Facebook nicht „in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen“ dürfe, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Interessant ist vor allem folgender Teil:

Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

Das heißt eigentlich: Jede erfolgende Datenverarbeitung zu Werbezwecken in Facebook ist illegal und damit strafbar. Genauere Analysen über die Auswirkungen sind erst möglich, sobald das Urteil auch veröffentlicht wurde.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, ist noch nicht rechtskräftig, Facebook hat bereits eine Berufung angekündigt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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12 Kommentare zu „Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook“


  1. Stirb, Facebook ! Stirb !


    1. Stirb ewig gestriger, stirb!
      und jetzt?


  2. Stefan

    ,

    Facebook hat keine Niederlassung in Deutschland…
    .…genauso tolle klage wie in den usa die gegen Gott.….


      1. Stefan

        ,

        ah wusste ich nicht…danke für die info !
        tja mr zuckerberg.…pech :-)


  3. […] Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook › netzpolitik.org. Rate this: Share this:Like this:LikeBe the first to like this […]


  4. Paulus

    ,

    Weiter so. Immer feste Klagen einreichen. Die User sollen sich abwenden, sollen endlich mündig und fähig werden, diese Zwangsbeglückungen zu meiden, abzulehnen, zu sanktionieren! Keine Einschüchterung von deren Hausjuristen dulden. Denkt an den kleinen David mit seiner Steinschleuder.


  5. ambee

    ,

    „Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.“

    dafür hätte man aber auch nur ins gesetz schauen müssen:
    § 29 (1) UrHG: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.


  6. Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig…

    Nach der heutigen Pressemeldung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem LG Berlin mit einer Klage gegen Facebook durchgesetzt. Bereits im Sommer 2009 hatt der vzbv einzelne Soziale Netzwerke wegen verschiedener Klauseln in deren…


  7. […] Netzpolitik: Verbraucherzentralen klagen erfolgreich gegen Facebook […]


  8. Ich finde es echt Scheisse wenn ich an meine Kinder und Nichten und Neffen Freundschaftsanfragen versende das ich dann in den Zuckerbergknast muss


  9. Richter G.A

    ,

    Bin bei FB und bin blockiert.Was habe ich getan ??? 3 – 4 man
    angeklickt als Freund und das ist bei FB verboten und da füge ich hinzu
    was für Nazimanieren,dafür habe ich mich abgemeldet.Sie schlagen
    einem selbst die Freunde vor.Das kann öffentlich gemacht werden den
    ich bin ein unbescholtener Bürger.
    G.A.Richter

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