Schweiz will durchsetzungsfähige Privatkopie

Die NZZ schreibt über das neue Schweizer Urheberrecht: Downloaden bleibt legal. In aller Kürze soll es wohl eine Durchsetzungsfähige Priovatkopie geben. Das Knacken eines Kopierschutz soll zwar verboten sein. Aber die Umgehung soll nicht illegal sein, sofern es dem legitimen privaten Gebrauch einer Musik- oder Filmaufnahme diene beispielsweise dem Herstellen einer Kopie für das Auto oder für einen Freund. Ein weiterer Unterschied zum hier in Deutschland diskutierten 2. Korb:

Das Downloaden von Musik oder Filmen soll in Zukunft legal bleiben. Das gilt sogar für offensichtlich illegale Angebote. Dahinter steckt die Überlegung, dass man es dem Konsumenten nicht zumuten will, die Zulässigkeit jedes Angebots zu überprüfen. «Illegale Internetnutzungen wie Tauschbörsen sollen weiterhin über die Anbieter bekämpft werden und nicht über die Konsumenten», sagt Govoni. Auch wenn die Inhalte aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, bleibt der Download illegaler Angebote straffrei.

Und hier in Deutschland will die grosse Koalition dafür bis zu drei Jahre Haft ins Gesetz schreiben. Die Musikindustrie (aka IFPI) läuft natürlich Sturm dagegen und ist sich nicht zu blöde, Sätze wie die folgenden von sich zu geben:

Entsprechend heftig reagiert die Musikindustrie auf die Gesetzesvorlage. «In der derzeitigen Form würde das Gesetz die neuen Geschäftsmodelle der Musikbranche in der Schweiz verhindern», erklärt Peter Vosseler von der IFPI. «Die Schweiz würde im Urheberrecht zu einem Drittweltland», sagt der Jurist.

Kann jemand von den Schweizer Mitlesern vielleicht den NZZ-Artikel bestätigen?

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5 Ergänzungen

  1. Zu diesem Zwecke empfehle ich allen Juristen, die die gleiche Meinung vertreten, dieses kleine nette Video. Allen Anderen natürlich ebenso.
    http://www.fixmbr.de/dont-download-this-song/

    Vielleicht sollten wir in dem Zusammenhang auch über einen Rot-Kreuz-Hilfsfond für notleidenden Musik(IFPI)manager nach denken. Schließlich liegt ja Aceh so zu sagen überall!

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