Auf das in den USA derzeit diskutierte Copyright-Gesetz Bill S.978, das unbefugtes Web-Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte potenziell zum Verbrechen machen soll, gibt es nun eine witzige Antwort, die Kampagne Free Bieber!
Mit S.978 drohen demjenigen, der „public performances by electronic means“ mit geschütztem Material, einschließlich Lipsynchs und Cover-Versionen, zum Besten gibt bis zu 5 Jahre Gefängnis. Die Antwort auf die Frage, was „public performances“ in diesem Sinne sein könnten, lässt sich leicht erahnen: Sollte Mutti zum Beispiel auf die Idee kommen, ihren talentierten Sprössling fördern zu wollen und Videos auf Youtube veröffentlicht, in denen dieser urheberrechtlich geschützte Titel singt, macht sie sich strafbar.
Um deutlich zu machen, wie absurd das ist, bittet die Aktion Free Bieber! nun um Unterstützung für Justin Bieber, dessen Karriere ähnlich begann, nämlich auf YouTube. Seine „public performances“ sind selbstgedrehte Videos, in denen er Titel populärer Interpreten covert, woraufhin er im Oktober 2008 entdeckt und von L. A. Reid bei Island Records unter Vertrag genommen wurde. Damit hat sich Bieber laut S.978 einer Straftat schuldig gemacht, da schon allein die Absicht genügt, aus Veröffentlichungen einen finanziellen Vorteil oder Gewinn ziehen zu wollen.
Sollte nun mancher Nicht-Fan der Meinung sein „Super, dann sind wir den los!“, der bedenke wie viele potenzielle Verbrecher inzwischen schon allein auf YouTube zu finden sind und mal ehrlich, 5 Jahre sind vielleicht doch etwas hart.