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Nacht der Kommunikationsfreiheit

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema…

  • Ralf Bendrath

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema wurde nur ins Binnenmarkt-Prozedere verschoben, weil sich der EU-Ministerrat nicht einigen konnte) und die mit dem Rasterfahndungsurteil nochmal bestätigte Verfassungswidrigkeit des ganzen Vorhabens eingeht. Hier ein paar Zitate:

Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird. Auch Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen haben im Februar die Auffassung geäußert, dass die Vorratsspeicherung nicht als Richtlinie beschlossen werden durfte, so Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU) und Peter Danckert (SPD). Die gleiche Auffassung vertrat letztes Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), unterstützt von einem einstimmigen Bundestagsbeschluss vom 27.01.2005.

Und weil ich mich so gern selber zitiere:

Der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Universität Bremen erinnert daran, dass kaum ein Mitgliedsstaat mit der Überwachungs-Richtlinie wirklich zufrieden war. Daher habe man zu Verfahrenstricks gegriffen. „Von 25 EU-Mitgliedern haben zwei die Richtlinie glatt abgelehnt, sechzehn – darunter Deutschland – haben erklärt, die vorgesehene Speicherung der Internet-Daten für drei Jahre auf Eis zu legen, und eines hat angekündigt, es werde viel längere Speicherfristen einführen als vorgesehen. Damit bleiben ganze sechs EU-Mitglieder, die voll hinter dem jahrelang umstrittenen Vorhaben stehen.“

Aber nicht nur die Abgeordneten sind gefordert, sich hier zu positionieren, sondern auch Ihr könnt etwas tun:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur „Nacht der Kommunikationsfreiheit“ zu machen. Die Abgeordneten sollen trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Die Bürgerinnen und Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website des Arbeitskreises.

Anrufen geht natürlich auch. Hauptsache die Abgeordneten bekommen mit, dass dieser Überachungsplan vielen Leuten nicht passt. Hier findet Ihr euren Abgeordneten.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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3 Kommentare zu „Nacht der Kommunikationsfreiheit“


  1. […] Mehr dazu auch bei Netzpolitik. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema wurde nur ins Binnenmarkt-Prozedere verschoben, weil sich der EU-Ministerrat nicht einigen konnte) und die mit dem Rasterfahndungsurteil nochmal bestätigte Verfassungswidrigkeit des ganzen Vorhabens eingeht. […]


  2. bitte link fixen: a href=„initiative.stoppt-die-vorratsdatenspeicherung.de/“
    fehlt ein http://


  3. […] Nacht der Kommunikationsfreiheit In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Schreibt netzpolitik.org und bietet weitergehende Informationen und Links zum Thema an. Unter anderem folgender Hinweis […]

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