Das Bundesjustizministerium hat verschiedene Verbände angeschrieben (PDF) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (PDF) (aka „Zugangserschwerungsaufhebungsgesetz“) mit der Bitte zu einer Kommentierung verschickt.
Bis zum 11. Mai hat man die Möglichkeit, etwaige Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.
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5 Kommentare zu „Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“
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Die PDFs sind verkehrt herum verlinkt.
Ansonsten Dankeschön für die Veröffentlichung.
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Sollte einem die Reihenfolge der Empfänger zu denken geben? (Eine logische Sortierung ist nicht zu erkennen.)
Die Digitale Gesellschaft e.V. folgt erstaunlicherweise gleich auf den DIHK, und steht somit vor dem CCC und anderen. ;-)
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Ursula von den Laien: Und dabei sind wir erst ein e.V. i.Gr. und dürfen das e.V. noch nicht führen.
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[…] Bundesjustizministerim hatte uns eingeladen, zum aktuellen Referentenentwurf zum “Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommun… vom 04.05.2011 eine Stellungnahme abzugeben. Diese haben wir eben […]
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[…] der Bundesministerium für Justiz heute fristgerecht jeweils eine eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz eingereicht und […]
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